Elterngeld ist steuerfrei — aber der Progressionsvorbehalt erhöht den Steuersatz. Was das bedeutet.
Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Elterngeld ist selbst steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Das führt oft zu einer Nachzahlung: Im Jahr, in dem beide Elternteile Elterngeld bezogen haben, steigt der Durchschnittssteuersatz — und das Finanzamt berechnet Steuern nach.
Häufige Fragen
Wann entsteht die Nachzahlung durch Progressionsvorbehalt?
Im Folgejahr nach der Steuererklärung. Leg 5–10% des Elterngelds für die Nachzahlung zurück.
Gilt der Progressionsvorbehalt auch für Elterngeld Plus?
Ja — auch Elterngeld Plus ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Steuern auf Elterngeld und in der Elternzeit
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — der Steuersatz auf das übrige Einkommen steigt dadurch.
- Progressionsvorbehalt: Elterngeld erhöht den Steuersatz auf sonstiges Einkommen.
- Kinderbetreuungskosten: 2/3 bis 4.000 € pro Kind als Sonderausgaben absetzbar.
- Kinderfreibetrag: 8.952 € (2025) pro Kind wird gegen Kindergeld verrechnet.
Häufige Fragen
Muss ich Elterngeld versteuern?
Elterngeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf Ihr sonstiges Einkommen.
Wie kann ich in der Elternzeit Steuern sparen?
Zusammenveranlagung nutzen, Kinderbetreuungskosten absetzen, Kinderfreibetrag nutzen und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Steueroptimierung: Die wichtigsten Stellschrauben
Legale Steueroptimierung bedeutet, alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Die drei wichtigsten Hebel für Privatpersonen und Selbständige:
1. Einkommensminderung durch Betriebsausgaben und Werbungskosten
Jeder Euro, der das zu versteuernde Einkommen senkt, spart beim Spitzensteuersatz von 42 % genau 42 Cent Einkommensteuer plus SolZ. Werbungskosten für Arbeitnehmer (Homeoffice, Fahrtkosten, Fortbildung) und Betriebsausgaben für Selbständige sind der direkteste Weg.
2. Einkommensverschiebung
Einnahmen in ein Jahr mit niedrigerem Steuersatz verlagern (z.B. in den Ruhestand) oder auf Familienmitglieder mit geringerem Einkommen aufteilen. Ehegatten-Splitting spart bis zu 8.000 € jährlich bei großen Einkommensunterschieden.
3. Steuerbegünstigte Anlageformen
Altersvorsorge-Produkte (Riester, Rürup, bAV) reduzieren das zu versteuernde Einkommen sofort — bei Rürup bis zu 27.566 € (2025). Die Steuer wird erst bei Auszahlung fällig, typischerweise zu einem niedrigeren Rentensatz. Effektive Steuerersparnis: Oft 30–40 % des Beitrags zurück als Steuererstattung.