Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Zinsen versteuern 2026: Tagesgeld, Festgeld und Sparkonten richtig angeben

In einer Zeit steigender Zinsen spielt die Steuer auf Zinserträge wieder eine wichtige Rolle.

Zinsen versteuern 2026: Tagesgeld, Festgeld und Sparkonten richtig angeben
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In einer Zeit steigender Zinsen spielt die Steuer auf Zinserträge wieder eine wichtige Rolle. Wer 50.000 € auf dem Tagesgeldkonto zu 3 % anlegt, erzielt 1.500 € Zinsen – und davon möchte das Finanzamt seinen Teil. Was gilt 2026 und wie nutzt man den Sparerpauschbetrag optimal?

Steuersatz: Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KiSt) – effektiv ca. 26,375 %. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben bis zu 1.000 € (2.000 € für Paare) steuerfrei.

Wie werden Zinsen besteuert?

Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Sparkonten sind Kapitaleinkünfte im Sinne des § 20 EStG und unterliegen der Abgeltungsteuer. Die Bank führt die Steuer automatisch ab – Sie müssen nichts tun, wenn der Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet ist.

Schritt-für-Schritt: Wie die Bank abrechnet

  1. Zinsen werden gutgeschrieben
  2. Bank prüft vorhandenen Freistellungsauftrag
  3. Bis zum Freistellungsbetrag: keine Steuer
  4. Darüber: 25 % + Soli automatisch abgeführt
  5. KiSt: nur wenn eingetragen (bei Kirchenmitgliedschaft)

Freistellungsauftrag: Das A und O

Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auf jeden Cent Zinsen Steuern ein. Mit Freistellungsauftrag bleiben bis zu 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Ehepaare) steuerfrei. Auftrag bei jeder Bank separat stellen!

Beispiel: 60.000 € Tagesgeld zu 2,8 %: 1.680 € Zinsen. Freistellungsauftrag 1.000 €: Steuerpflichtig 680 €. Steuer: 680 × 26,375 % = 179 €. Ohne Freistellungsauftrag: 1.680 × 26,375 % = 443 €. Ersparnis: 264 €.

Was tun, wenn Zinsen über 1.000 € liegen?

  • Zinsen auf mehrere Personen verteilen (Ehepartner, Kinder mit eigenem Depot)
  • Anleihen mit Kursgewinn statt Zinskupon wählen (unterschiedliche Töpfe)
  • Günstigerprüfung: Bei niedrigem Gesamteinkommen persönliche ESt anstelle 25 % prüfen
  • Freistellungsaufträge optimal aufteilen (verschiedene Banken)

Günstigerprüfung: Wenn der Steuersatz unter 25 % liegt

Wer ein sehr geringes Gesamteinkommen hat (z.B. Rentner, Studenten, Teilzeitkraft), kann über die Anlage KAP eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann nach, ob der persönliche ESt-Satz niedriger ist als 25 % – und erstattet die Differenz.

NV-Bescheinigung für Kinder

Kinder, die kein oder kaum Einkommen haben, können eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Mit dieser kann die Bank Zinsen steuerfrei auszahlen – auch ohne Freistellungsauftrag. Gilt bis zu einem Gesamteinkommen von ca. 12.096 €.

Häufige Fragen zu Zinsen und Steuer

Sind Zinsen aus ausländischen Konten (z.B. N26, Revolut) anders zu behandeln?

Nein, steuerlich gelten dieselben Regeln. Aber: Ausländische Banken führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Sie müssen die Zinsen selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Das Finanzamt erhebt dann die Steuer. Der Freistellungsauftrag bei der ausländischen Bank zählt nicht – den können Sie nur bei deutschen Instituten stellen.

Muss ich Zinsen angeben, wenn der Freistellungsauftrag die gesamten Erträge abdeckt?

Nein, grundsätzlich nicht. Wenn die Bank den Freistellungsauftrag vollständig angewendet hat und keine Steuer abgeführt wurde, brauchen Sie diese Erträge nicht in der Steuererklärung angeben. Ausnahme: Günstigerprüfung beantragen oder Kirchensteuer-Nachveranlagung.

Was ist mit Zinsen aus P2P-Krediten (z.B. Bondora, Mintos)?

P2P-Zinsen sind steuerpflichtige Kapitaleinkünfte – aber viele Plattformen haben keinen deutschen Quellensteuerabzug. Sie müssen die Erträge in der Anlage KAP selbst angeben. Ausfälle (Kreditverluste) können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden – aber nur begrenzt (20.000 €/Jahr für bestimmte Verluste).

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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