20 % Sonderabschreibung über 3 Jahre für energetische Sanierungen — der Staat fördert grüne Immobilieninvestments massiv. Wer profitiert und was genau gilt.

§ 35c EStG: Steuerbonus für energetische Sanierungen
Wer sein selbstgenutztes Eigenheim energetisch saniert, erhält einen direkten Steuerbonus: 7 % der Sanierungskosten im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr — maximal 20 % von 200.000 Euro = 40.000 Euro Steuerbonus über drei Jahre. Dieser Steuerbonus wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen — nicht von der Bemessungsgrundlage. Damit ist er ein echter Steuer-Rabatt, kein Abzugsposten.
Konkret: Wer 100.000 Euro für Wärmedämmung und Heizungstausch ausgibt, spart: Jahr 1: 7.000 Euro Steuer, Jahr 2: 7.000 Euro, Jahr 3: 6.000 Euro = 20.000 Euro Steuerersparnis direkt von der Einkommensteuer. Das ist eine Nettosubventionierung von 20 %. In Kombination mit KfW-Förderung und BAFA-Zuschüssen können die Gesamtfördersätze noch höher liegen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
| Maßnahme | Förderfähig § 35c |
|---|---|
| Wärmedämmung (Wände, Dach, Keller) | Ja |
| Neue Fenster und Außentüren | Ja |
| Heizungsanlage (Wärmepumpe, Gasheizung mit Niedrigtemperatur) | Ja |
| Lüftungsanlage | Ja |
| Energetische Sanierungsplanung/Baubegleitung | Ja |
| Reiner Neubau | Nein |
| Reparaturen ohne Energieeffizienzverbesserung | Nein |
Voraussetzungen im Detail
Die wichtigsten Bedingungen: Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Es muss selbst genutzt werden (keine Mietobjekte). Ausführung durch einen Fachbetrieb mit entsprechender Bescheinigung. Bescheinigung nach amtlichem Muster (BMF-Formular) vom Fachbetrieb ausstellen lassen. Einreichung der Bescheinigung mit der Steuererklärung.
Keine Kombination: § 35c kann nicht kombiniert werden mit KfW-Zuschüssen oder Steuervergünstigungen nach § 35a (Handwerkerleistungen) für dieselbe Maßnahme. Wer KfW-Förderung nimmt, verliert den § 35c-Bonus für diese Maßnahme. Eine kluge Planung entscheidet, was insgesamt günstiger ist.
- ✓ Gebäude mindestens 10 Jahre alt und selbst genutzt
- ✓ Fachbetrieb beauftragen — Privatarbeiten nicht förderfähig
- ✓ Bescheinigung nach amtlichem Muster vom Fachbetrieb einholen
- ✓ KfW vs. § 35c: Im Vorfeld vergleichen, was günstiger ist
- ✓ Zahlung per Überweisung (kein Bargeld)