Abschreibungen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Mai. 2026

Sonder-AfA für energetische Sanierung: 20% über 3 Jahre

Wer sein selbstgenutztes Haus energetisch saniert, kann 20% der Kosten direkt von der Steuer abziehen.

Sonder-AfA für energetische Sanierung: 20% über 3 Jahre
Zuletzt aktualisiert:

20 % Sonderabschreibung über 3 Jahre für energetische Sanierungen — der Staat fördert grüne Immobilieninvestments massiv. Wer profitiert und was genau gilt.

§ 35c EStG: Steuerbonus für energetische Sanierungen

Wer sein selbstgenutztes Eigenheim energetisch saniert, erhält einen direkten Steuerbonus: 7 % der Sanierungskosten im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr — maximal 20 % von 200.000 Euro = 40.000 Euro Steuerbonus über drei Jahre. Dieser Steuerbonus wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen — nicht von der Bemessungsgrundlage. Damit ist er ein echter Steuer-Rabatt, kein Abzugsposten.

Konkret: Wer 100.000 Euro für Wärmedämmung und Heizungstausch ausgibt, spart: Jahr 1: 7.000 Euro Steuer, Jahr 2: 7.000 Euro, Jahr 3: 6.000 Euro = 20.000 Euro Steuerersparnis direkt von der Einkommensteuer. Das ist eine Nettosubventionierung von 20 %. In Kombination mit KfW-Förderung und BAFA-Zuschüssen können die Gesamtfördersätze noch höher liegen.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

MaßnahmeFörderfähig § 35c
Wärmedämmung (Wände, Dach, Keller)Ja
Neue Fenster und AußentürenJa
Heizungsanlage (Wärmepumpe, Gasheizung mit Niedrigtemperatur)Ja
LüftungsanlageJa
Energetische Sanierungsplanung/BaubegleitungJa
Reiner NeubauNein
Reparaturen ohne EnergieeffizienzverbesserungNein

Voraussetzungen im Detail

Die wichtigsten Bedingungen: Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Es muss selbst genutzt werden (keine Mietobjekte). Ausführung durch einen Fachbetrieb mit entsprechender Bescheinigung. Bescheinigung nach amtlichem Muster (BMF-Formular) vom Fachbetrieb ausstellen lassen. Einreichung der Bescheinigung mit der Steuererklärung.

Keine Kombination: § 35c kann nicht kombiniert werden mit KfW-Zuschüssen oder Steuervergünstigungen nach § 35a (Handwerkerleistungen) für dieselbe Maßnahme. Wer KfW-Förderung nimmt, verliert den § 35c-Bonus für diese Maßnahme. Eine kluge Planung entscheidet, was insgesamt günstiger ist.

  • Gebäude mindestens 10 Jahre alt und selbst genutzt
  • Fachbetrieb beauftragen — Privatarbeiten nicht förderfähig
  • Bescheinigung nach amtlichem Muster vom Fachbetrieb einholen
  • KfW vs. § 35c: Im Vorfeld vergleichen, was günstiger ist
  • Zahlung per Überweisung (kein Bargeld)
Für vermietete Immobilien gelten andere Regeln: § 35c gilt nur für Eigennutzung. Bei vermieteten Gebäuden greifen stattdessen erhöhte AfA-Möglichkeiten und sofortiger Werbungskostenabzug für Erhaltungsaufwand. Zudem gibt es steuerliche Förderungen für energetische Sanierungen über § 7h EStG (Sanierungsgebiete) und § 7i (Denkmalschutz). Diese bieten ebenfalls hohe Abschreibungssätze.
SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
AfA-Abschreibung berechnen Jährliche Steuerersparnis durch Abschreibung
Jetzt berechnen →