Wie hoch ist die Kirchensteuer wirklich?
Die Kirchensteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer, die von allen Angehörigen der römisch-katholischen und evangelischen Kirche sowie einiger weiterer Religionsgemeinschaften erhoben wird. Sie wird nicht als absolute Summe festgelegt, sondern als prozentualer Anteil der zu zahlenden Einkommensteuer berechnet. Dies bedeutet, dass die Kirchensteuer unmittelbar an die Höhe der Einkommensteuer gekoppelt ist – wer mehr verdient und folglich mehr Einkommensteuer zahlt, trägt auch proportional mehr Kirchensteuer bei.
Die Kirchensteuersätze sind bundesweit nicht einheitlich festgelegt. Vielmehr haben die Bundesländer das Recht, die Steuersätze selbstständig zu bestimmen. Die meisten Bundesländer haben sich auf einen Satz von 9 Prozent der Einkommensteuer geeinigt, während Bayern und Baden-Württemberg mit 8 Prozent etwas niedriger liegen. Dies führt zu unterschiedlichen Belastungen je nach Wohnort des Steuerpflichtigen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Kirchensteuerzahlungen als Sonderausgaben von der Steuerlast abgezogen werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kirchensteuer vollständig steuerfrei ist – sie wird zwar gewährt, reduziert aber die zu versteuernde Einkommen und damit indirekt auch die Einkommensteuer. Der Effekt ist allerdings marginal: Bei einem Einkommensteuersatz von etwa 42 Prozent (Spitzensteuersatz) spart man lediglich etwa 3,78 Prozent der Kirchensteuer wieder ein.
Rechenbeispiele: Konkrete Einsparungen beim Austritt
Um die tatsächliche finanzielle Auswirkung eines Kirchenaustritts zu verdeutlichen, empfiehlt sich die Betrachtung konkreter Szenarien mit realistischen Einkommenssituationen.
Beispiel 1: Angestellter in Bayern mit Einkommen von 60.000 Euro brutto jährlich
Ein lediger Arbeitnehmer in München verdient jährlich 60.000 Euro brutto. Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (etwa 9,55 Prozent) ergibt sich ein versicherungspflichtiges Einkommen von rund 54.420 Euro. Nach Berücksichtigung des Grundfreibetrags von 11.600 Euro (Steuerjahr 2024) und weiterer Freibeträge beträgt die Einkommensteuer etwa 7.200 Euro jährlich. Die Kirchensteuer in Bayern beträgt 8 Prozent davon, also 576 Euro pro Jahr. Würde dieser Arbeitnehmer aus der Kirche austreten, würde er diese 576 Euro jährlich sparen – das entspricht bei einer angenommenen Betriebszugehörigkeit von noch 20 Jahren etwa 11.520 Euro über die gesamte Erwerbstätigkeit hinweg.
Beispiel 2: Selbstständiger in Nordrhein-Westfalen mit 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
Ein Selbstständiger in Köln hat nach allen zulässigen Betriebsausgaben und Freibeträgen ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 Euro. Seine Einkommensteuer beträgt in diesem Fall etwa 16.800 Euro. Die Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen liegt bei 9 Prozent, was einer Belastung von 1.512 Euro pro Jahr entspricht. Ein Austritt würde also eine jährliche Ersparnis von 1.512 Euro bedeuten.
Die Kosten des Kirchenaustritts: Gebühren und Gebührenregelungen
Der Kirchenaustritt ist nicht kostenlos. Die Gebühren für einen Austritt aus der Kirche werden in erster Linie von den zuständigen staatlichen Behörden – typischerweise dem Amtsgericht – erhoben. Diese Gebühren sind nicht einheitlich geregelt und variieren erheblich zwischen den einzelnen Bundesländern und sogar zwischen verschiedenen Amtsgerichten.
Die Austrittgebühren liegen im bundesweiten Durchschnitt zwischen 20 und 60 Euro. In einigen Bundesländern sind die Kosten deutlich geringer. Berlin beispielsweise verlangt lediglich rund 22 Euro, während Bremen mit etwa 30 Euro relativ moderat liegt. Höhere Gebühren entstehen in Baden-Württemberg, wo bis zu 45 Euro fällig werden, und in Bayern, wo Amtsgerichte teilweise 50 Euro oder mehr erheben. Einige wenige Bundesländer haben noch höhere Gebührenordnungen etabliert.
Zusätzlich zu den staatlichen Austrittgebühren können in seltenen Fällen noch weitere Kosten hinzukommen:
- Beglaubigung von Dokumenten durch Notare (falls erforderlich)
- Gebühren für beratende Gespräche mit Rechtanwälten
- Porto und Verwaltungsgebühren bei schriftlichem Austritt per Post
In der Regel liegen die Gesamtkosten für einen Kirchenaustritt zwischen 25 und 65 Euro. Dies ist eine einmalige Gebühr, die sich durch die jährliche Einsparung bei der Kirchensteuer bereits nach wenigen Monaten amortisiert.
Vergleich: Wie schnell rechnet sich der Austritt finanziell?
Die finanzielle Rentabilität eines Kirchenaustritts hängt von der individuellen Steuersituation ab. Für die meisten Bürger ist der Break-Even-Point – also der Zeitpunkt, ab dem die eingesparten Kirchensteuern die Austrittgebühren übersteigen – sehr schnell erreicht.
Bei einem durchschnittlichen Einkommen und der damit verbundenen Kirchensteuer von etwa 600 bis 1.200 Euro pro Jahr amortisiert sich eine Austrittgebühr von 50 Euro bereits nach etwa 3 bis 10 Wochen. Danach spart der ehemalige Kirchenmitglied Jahr für Jahr bares Geld. Über einen Zeitraum von 30 Jahren kann sich eine Gesamtersparnis von 18.000 bis 36.000 Euro ergeben – abhängig von Einkommen, Bundesland und persönlicher Einkommensentwicklung.
Besonders relevant ist diese Berechnung für jüngere Menschen: Eine 35-jährige Person, die bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren noch 32 Jahre im Erwerbsleben aktiv ist, kann mit Einsparungen zwischen 19.000 und 40.000 Euro rechnen.
Steuererklärung und Nachzahlungen nach dem Austritt
Ein wichtiger Punkt, den viele Kirchenmitglieder übersehen, ist die Behandlung der Kirchensteuer in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwendungen, früher Anlage Sonderausgaben). Nach dem Austritt aus der Kirche können zukünftige Kirchensteuerzahlungen nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden, da diese Zahlungen nicht mehr entstehen.
Entscheidend ist der Austrittszeitpunkt: Der Austritt wird typischerweise beim zuständigen Amtsgericht erklärt und wirkt sich ab diesem Datum aus. Die Finanzamt muss informiert werden, damit es die Kirchensteuer nicht mehr einbehält. Es empfiehlt sich, den Austritt in schriftlicher Form durchzuführen und sich eine Austrittsbescheinigung ausstellen zu lassen. Damit können Sie dem Finanzamt und gegebenenfalls Ihrem Arbeitgeber (falls Kirchensteuer über die Lohnsteuer abgeführt wurde) beweisen, dass Sie nicht mehr steuerpflichtig sind.
In der Praxis zahlt die Lohnstelle (Arbeitgeber) die Kirchensteuer oft noch bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der Austritt erklärt wird. Dies führt zu einer geringen zusätzlichen Kirchensteuerzahlung von wenigen Euro bis maximal dem monatlichen Betrag. Diese Nachzahlung ist jedoch minimal und wird bereits durch die erste Einsparungsphase egalisiert.
Welche weiteren Konsequenzen hat ein Kirchenaustritt?
Neben den direkten steuerlichen Auswirkungen sollten Kirchenmitglieder auch andere Konsequenzen des Austritts berücksichtigen. Diese sind zwar nicht steuerlicher Natur, wirken sich aber auf die Gesamtkostenbilanz eines Austritts aus.
Die wichtigsten nicht-steuer