Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Schenkungsteuer Immobilien: Freibeträge optimal nutzen (2026)

Immobilien steuerfrei verschenken? Mit den richtigen Freibeträgen und einem 10-Jahres-Rhythmus ist das möglich. Alle Regeln, Tricks und Fallstricke.

Schenkungsteuer Immobilien: Freibeträge optimal nutzen (2026)
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Immobilien steuerfrei verschenken: So funktioniert es

Eine Immobilie ist oft das wertvollste Vermögen einer Familie. Klug weitergegeben spart sie hunderttausende Euro Schenkungsteuer. Der Schlüssel: die gesetzlichen Freibeträge, der 10-Jahres-Rhythmus und ein paar Gestaltungsmittel, die das Finanzrecht ausdrücklich erlaubt.

Wichtigste Regel: Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Wer früh plant, kann dieselbe Immobilie über Jahrzehnte stückchenweise übertragen — komplett steuerfrei.

Freibeträge bei der Schenkungsteuer 2024

VerhältnisFreibetrag (alle 10 Jahre)Steuerklasse
Ehegatte / eingetr. Partner500.000 €I
Kind400.000 €I
Enkelkind200.000 €I
Eltern (Erwerb, nicht Schenkung)100.000 €II
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €II
Nicht Verwandte20.000 €III

Der 10-Jahres-Rhythmus: Die wichtigste Strategie

Alle 10 Jahre leben die Freibeträge komplett neu auf. Das bedeutet: Eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro können Eltern an ein Kind potenziell so übertragen:

  • 2014: 400.000 € steuerfrei verschenkt (Freibetrag 1. Periode)
  • 2024: weitere 400.000 € steuerfrei (Freibetrag 2. Periode)
  • Ergebnis: Keine Schenkungsteuer auf 800.000 € Immobilienwert
Achtung Zehnjahresfrist: Die 10 Jahre zählen ab Schenkungsdatum. Notarielle Beurkundung ist entscheidend — nicht der Grundbucheintrag. Zu früh geschenkt und wieder geschenkt? Freibetrag wird zusammengerechnet!

Bewertung der Immobilie: Oft unter Marktwert

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Grundbesitzwert (Ertragswert- oder Sachwertverfahren), der oft 10–20 % unter dem Verkehrswert liegt. Für vermietete Objekte gilt zusätzlich ein Bewertungsabschlag von 10 %.

ObjektMarktwertSteuerwert (ca.)Ersparnis
Eigengenutzt600.000 €510.000 €90.000 €
Vermietet600.000 €459.000 €141.000 €

Nießbrauchvorbehalt: Schenken und trotzdem Miete kassieren

Sie übertragen die Immobilie, behalten sich aber ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch). Das reduziert den steuerpflichtigen Schenkungswert erheblich — weil der Nießbrauchswert abgezogen wird.

Rechenbeispiel: Immobilie Steuerwert 500.000 €, Nießbrauchswert (Alter 60, Jahresmiete 18.000 €) = ca. 200.000 €. Schenkungswert: nur 300.000 € — innerhalb des Freibetrags für ein Kind!

Familienheim: Steuerfrei an den Ehegatten

Das selbst genutzte Familienheim ist bei Schenkung an den Ehegatten komplett steuerfrei — ohne Freibetragsbegrenzung. Voraussetzung: der Beschenkte muss die Wohnung selbst bewohnen und mindestens 10 Jahre halten.

Grunderwerbsteuer bei Schenkungen

Schenkungen unter direkten Verwandten (Eltern-Kind, Großeltern-Enkel, Ehegatte) sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Bei anderen Personen fällt GrESt an!

Schritt-für-Schritt: Immobilien-Schenkung vorbereiten

  • Steuerwert ermitteln (Gutachter oder Finanzamt-Bewertung)
  • Freibeträge prüfen: Welche wurden in den letzten 10 Jahren genutzt?
  • Nießbrauch oder Wohnrecht einplanen?
  • Schenkungsvertrag vom Notar beurkunden lassen
  • Schenkungssteuererklärung einreichen (Pflicht innerhalb 3 Monate)
  • Grundbuch umschreiben lassen
  • Nächste Schenkung in 10+ Jahren planen
Kann ich eine Immobilie an mehrere Kinder gleichzeitig verschenken?

Ja. Jedes Kind hat seinen eigenen Freibetrag von 400.000 €. Bei 2 Kindern sind also 800.000 € steuerfrei möglich — gleichzeitig, ohne Wartezeit.

Muss ich die Schenkung beim Finanzamt melden?

Ja, innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung — auch wenn keine Steuer anfällt. Der Notar meldet Grundstücksschenkungen automatisch.

Was passiert, wenn ich die Immobilie nach der Schenkung doch verkaufe?

Das ist das Problem des Beschenkten: Er übernimmt die Anschaffungskosten des Schenkers. Liegt zwischen Schenkung und Verkauf keine 10-jährige Haltefrist (Spekulationsfrist), kann Einkommensteuer anfallen.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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