Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?
Wer Steuern hinterzogen hat, kann durch eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige Straffreiheit erlangen – ohne Verfahren, ohne Gericht. § 371 AO regelt das Instrument, das Deutschland einzigartig in der Welt macht. Aber: Die Anforderungen sind seit 2015 drastisch verschärft worden.
Voraussetzungen für Straffreiheit

| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Vollständigkeit | ALLE hinterzogenen Steuern ALLER unversteuerten Zeiträume |
| Rechtzeitigkeit | Vor Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder einer Betriebsprüfung |
| Zahlung | Hinterzogene Steuer + Zinsen (1,8 % p.a.) müssen binnen Frist gezahlt werden |
| Zuschlag bei großen Beträgen | Über 25.000 € je Tat: Zuschlag 10–20 % für Straffreiheit |
Wann ist es zu spät für die Selbstanzeige?
Die Selbstanzeige wirkt nicht mehr, wenn:
- Ein Betriebsprüfer bereits erschienen ist
- Eine Prüfungsanordnung zugestellt wurde
- Die Tat dem Täter bekannt gegeben wurde (z.B. Hausdurchsuchung)
- Ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde
- Die Tat entdeckt wurde und der Täter dies wusste
Auslandsvermögen und Selbstanzeige
Der häufigste Anlass für Selbstanzeigen: unversteuerte Konten in der Schweiz, Österreich oder Liechtenstein. Mit dem automatischen Kontenaustausch (CRS seit 2017) ist das Entdeckungsrisiko massiv gestiegen – die Zahl der Selbstanzeigen hat sich seitdem verdreifacht.
Was kostet eine Selbstanzeige?

Neben der hinterzogenen Steuer kommen folgende Kosten hinzu:
- Nachzahlungszinsen: 1,8 % pro Jahr auf hinterzogene Steuer (seit 2019 auf 1,8 % p.a. gesenkt, rückwirkend ab 2019)
- Hinterziehungszinsen: zusätzlich nach § 235 AO in manchen Fällen
- Zuschlag nach § 398a AO: 10 % bei Hinterziehung über 25.000 €, 15 % über 100.000 €, 20 % über 1 Mio. €
- Steuerberaterkosten: 5.000–50.000 € je nach Komplexität
Freiwillige Berichtigung vs. Selbstanzeige
Wer nur unabsichtlich falsche Angaben gemacht hat (kein Vorsatz, keine Leichtfertigkeit), kann eine einfache Berichtigung nach § 153 AO abgeben – ohne die strengen Anforderungen der Selbstanzeige. Das Finanzamt wertet diese als normale Korrektur und leitet kein Strafverfahren ein.
Häufige Fragen zur Selbstanzeige
Nein – bei einer vollständigen und rechtzeitigen Selbstanzeige tritt Straffreiheit ein. Es gibt kein Verfahren, keine Strafe.

Sie wirkt nicht strafbefreiend. Das Finanzamt kann trotzdem ein Strafverfahren einleiten. Deshalb ist professionelle Begleitung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht unerlässlich.
Bei einfacher Steuerhinterziehung: 10 Jahre. Bei schwerer Hinterziehung (über 100.000 € oder Banden): 15 Jahre. Die Selbstanzeige muss alle offenen Jahre umfassen.