Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Steueramnestie & Selbstanzeige: Straffrei beim Finanzamt melden

Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann Steuerhinterziehung ungeschehen machen – aber nur wenn sie vollständig und rechtzeitig ist. So geht es.

Steueramnestie & Selbstanzeige: Straffrei beim Finanzamt melden
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Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?

Wer Steuern hinterzogen hat, kann durch eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige Straffreiheit erlangen – ohne Verfahren, ohne Gericht. § 371 AO regelt das Instrument, das Deutschland einzigartig in der Welt macht. Aber: Die Anforderungen sind seit 2015 drastisch verschärft worden.

Achtung: Die Selbstanzeige muss vollständig sein. Eine teilweise oder fehlerhafte Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung und kann die Lage sogar verschlimmern.

Voraussetzungen für Straffreiheit

VoraussetzungDetails
VollständigkeitALLE hinterzogenen Steuern ALLER unversteuerten Zeiträume
RechtzeitigkeitVor Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder einer Betriebsprüfung
ZahlungHinterzogene Steuer + Zinsen (1,8 % p.a.) müssen binnen Frist gezahlt werden
Zuschlag bei großen BeträgenÜber 25.000 € je Tat: Zuschlag 10–20 % für Straffreiheit

Wann ist es zu spät für die Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige wirkt nicht mehr, wenn:

  • Ein Betriebsprüfer bereits erschienen ist
  • Eine Prüfungsanordnung zugestellt wurde
  • Die Tat dem Täter bekannt gegeben wurde (z.B. Hausdurchsuchung)
  • Ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde
  • Die Tat entdeckt wurde und der Täter dies wusste

Auslandsvermögen und Selbstanzeige

Der häufigste Anlass für Selbstanzeigen: unversteuerte Konten in der Schweiz, Österreich oder Liechtenstein. Mit dem automatischen Kontenaustausch (CRS seit 2017) ist das Entdeckungsrisiko massiv gestiegen – die Zahl der Selbstanzeigen hat sich seitdem verdreifacht.

Tipp: Wer noch undiskutierte Auslandskonten hat, sollte das Thema mit einem auf Steuerstrafrecht spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt besprechen – je früher, desto besser.

Was kostet eine Selbstanzeige?

Neben der hinterzogenen Steuer kommen folgende Kosten hinzu:

  • Nachzahlungszinsen: 1,8 % pro Jahr auf hinterzogene Steuer (seit 2019 auf 1,8 % p.a. gesenkt, rückwirkend ab 2019)
  • Hinterziehungszinsen: zusätzlich nach § 235 AO in manchen Fällen
  • Zuschlag nach § 398a AO: 10 % bei Hinterziehung über 25.000 €, 15 % über 100.000 €, 20 % über 1 Mio. €
  • Steuerberaterkosten: 5.000–50.000 € je nach Komplexität

Freiwillige Berichtigung vs. Selbstanzeige

Wer nur unabsichtlich falsche Angaben gemacht hat (kein Vorsatz, keine Leichtfertigkeit), kann eine einfache Berichtigung nach § 153 AO abgeben – ohne die strengen Anforderungen der Selbstanzeige. Das Finanzamt wertet diese als normale Korrektur und leitet kein Strafverfahren ein.

Häufige Fragen zur Selbstanzeige

Muss ich nach der Selbstanzeige ins Gefängnis?

Nein – bei einer vollständigen und rechtzeitigen Selbstanzeige tritt Straffreiheit ein. Es gibt kein Verfahren, keine Strafe.

Was passiert, wenn meine Selbstanzeige unvollständig ist?

Sie wirkt nicht strafbefreiend. Das Finanzamt kann trotzdem ein Strafverfahren einleiten. Deshalb ist professionelle Begleitung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht unerlässlich.

Wie lange kann das Finanzamt zurückgehen?

Bei einfacher Steuerhinterziehung: 10 Jahre. Bei schwerer Hinterziehung (über 100.000 € oder Banden): 15 Jahre. Die Selbstanzeige muss alle offenen Jahre umfassen.

SteuernSparen.one Redaktion

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