Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Scheidung und Steuern: Was ändert sich steuerlich?

Eine Scheidung verändert nicht nur das Leben — sie hat auch erhebliche steuerliche Konsequenzen.

Scheidung und Steuern: Was ändert sich steuerlich?

Eine Scheidung verändert nicht nur das Leben — sie hat auch erhebliche steuerliche Konsequenzen. Das Ehegattensplitting entfällt, Steuerklassen ändern sich, Unterhalt wird steuerpflichtig. Wer rechtzeitig plant, kann tausende Euro Steuern sparen.

Ehegattensplitting: Wann endet es?

Das Splitting gilt noch für das gesamte Trennungsjahr, sofern ihr nicht dauerhaft getrennt lebt. Im Jahr der Trennung habt ihr die Wahl: gemeinsame Veranlagung (Splitting) oder Einzelveranlagung. In der Regel lohnt sich die gemeinsame Veranlagung noch im Trennungsjahr.

Trennungsjahr nutzen: Das letzte Jahr mit Splittingvorteil sollte optimal genutzt werden — z.B. durch Vorauszahlungen für Versicherungen, Spenden oder andere Ausgaben im Trennungsjahr statt danach.

Steuerklassenwechsel nach Trennung

Nach Rechtskraft der Scheidung wechseln beide Partner zurück zu:

  • Steuerklasse 1 (ohne Kinder)
  • Steuerklasse 2 (Alleinerziehend mit Kind im Haushalt)

Das kann sich deutlich auf den monatlichen Nettolohn auswirken — plane das rechtzeitig ein.

Unterhalt nach der Scheidung: Steuerlich relevant

Es gibt zwei Wege:

  1. Realsplitting (§ 10 EStG): Zahler kann Unterhalt bis 13.805 € als Sonderausgaben absetzen — Empfänger muss zustimmen (Anlage U) und versteuert den Unterhalt als Einkommen
  2. Außergewöhnliche Belastungen (§ 33a EStG): Ohne Zustimmung des Empfängers, aber nur bis 11.784 €

Vermögensübertragung bei Scheidung

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs werden oft Immobilien, Depots oder andere Vermögenswerte übertragen. Wichtig:

  • Scheidungsbedingte Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten sind in der Regel erbschaft- und schenkungsteuerfrei
  • Kapitalerträge aus übertragenen Wertpapieren können Abgeltungsteuer auslösen, wenn dabei ein Gewinn realisiert wird
  • Immobilienübertragung: Keine Grunderwerbsteuer zwischen Ehegatten, wenn die Übertragung im Rahmen der Scheidung stattfindet

Kindesunterhalt: Kein Steuerabzug

Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar (weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Kinderfreibetrag / das Kindergeld diese Kosten abdeckt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Nach der Scheidung erhält in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das Kindergeld. Der andere Elternteil kann seinen Kinderfreibetrag auf den betreuenden Elternteil übertragen lassen — wenn das steuerlich günstiger ist.

Scheidungskosten: Absetzbar?

Leider nein — seit 2013 sind Scheidungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Unterlassung der Scheidung zu einer existenzbedrohenden Situation führen würde.

Checkliste: Steuerliche To-dos bei Scheidung

  • Veranlagungsart für letztes Ehejahr prüfen (Splitting noch nutzen?)
  • Steuerklasse zeitnah wechseln nach Scheidung
  • Unterhaltsvereinbarung steuerneutral gestalten (Realsplitting prüfen)
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag-Übertragung klären
  • Immobilientransfers im Rahmen Zugewinnausgleich korrekt steuerlich behandeln
  • Neuen Freistellungsauftrag bei Bank einrichten
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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