Eine Scheidung verändert nicht nur das Leben — sie hat auch erhebliche steuerliche Konsequenzen. Das Ehegattensplitting entfällt, Steuerklassen ändern sich, Unterhalt wird steuerpflichtig. Wer rechtzeitig plant, kann tausende Euro Steuern sparen.
Ehegattensplitting: Wann endet es?
Das Splitting gilt noch für das gesamte Trennungsjahr, sofern ihr nicht dauerhaft getrennt lebt. Im Jahr der Trennung habt ihr die Wahl: gemeinsame Veranlagung (Splitting) oder Einzelveranlagung. In der Regel lohnt sich die gemeinsame Veranlagung noch im Trennungsjahr.

Steuerklassenwechsel nach Trennung
Nach Rechtskraft der Scheidung wechseln beide Partner zurück zu:
- Steuerklasse 1 (ohne Kinder)
- Steuerklasse 2 (Alleinerziehend mit Kind im Haushalt)
Das kann sich deutlich auf den monatlichen Nettolohn auswirken — plane das rechtzeitig ein.
Unterhalt nach der Scheidung: Steuerlich relevant
Es gibt zwei Wege:

- Realsplitting (§ 10 EStG): Zahler kann Unterhalt bis 13.805 € als Sonderausgaben absetzen — Empfänger muss zustimmen (Anlage U) und versteuert den Unterhalt als Einkommen
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33a EStG): Ohne Zustimmung des Empfängers, aber nur bis 11.784 €
Vermögensübertragung bei Scheidung
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs werden oft Immobilien, Depots oder andere Vermögenswerte übertragen. Wichtig:
- Scheidungsbedingte Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten sind in der Regel erbschaft- und schenkungsteuerfrei
- Kapitalerträge aus übertragenen Wertpapieren können Abgeltungsteuer auslösen, wenn dabei ein Gewinn realisiert wird
- Immobilienübertragung: Keine Grunderwerbsteuer zwischen Ehegatten, wenn die Übertragung im Rahmen der Scheidung stattfindet
Kindesunterhalt: Kein Steuerabzug
Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar (weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Kinderfreibetrag / das Kindergeld diese Kosten abdeckt.
Scheidungskosten: Absetzbar?

Leider nein — seit 2013 sind Scheidungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Unterlassung der Scheidung zu einer existenzbedrohenden Situation führen würde.
Checkliste: Steuerliche To-dos bei Scheidung
- Veranlagungsart für letztes Ehejahr prüfen (Splitting noch nutzen?)
- Steuerklasse zeitnah wechseln nach Scheidung
- Unterhaltsvereinbarung steuerneutral gestalten (Realsplitting prüfen)
- Kindergeld und Kinderfreibetrag-Übertragung klären
- Immobilientransfers im Rahmen Zugewinnausgleich korrekt steuerlich behandeln
- Neuen Freistellungsauftrag bei Bank einrichten