Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Quellensteuer aus dem Ausland: So rechnen Sie ausländische Steuern auf die deutsche Steuer an

Wer in ausländische Aktien, ETFs oder Anleihen investiert, hat es mit Quellensteuer zu tun.

Quellensteuer aus dem Ausland: So rechnen Sie ausländische Steuern auf die deutsche Steuer an
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Wer in ausländische Aktien, ETFs oder Anleihen investiert, hat es mit Quellensteuer zu tun. Das Ausland behält beim Ausschütten von Dividenden einen Teil ein – und Deutschland will trotzdem seine Abgeltungssteuer. Damit keine Doppelbesteuerung entsteht, regeln Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnung.

Typische Quellensteuer-Sätze:
USA: 15% auf Dividenden (DBA-Satz)
Schweiz: 35% (aber 20% rückerstattungsfähig)
Frankreich: 12,8%
Niederlande: 15%
Spanien: 19%

Wie funktioniert die Anrechnung?

Die einbehaltene ausländische Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungssteuer (25%) angerechnet – bis zu maximal 25% des ausländischen Ertrags:

Rechenbeispiel US-Dividende

PositionBetrag
US-Dividende brutto1.000 €
US-Quellensteuer (15%)− 150 €
Ausgezahlte Netto-Dividende850 €
Deutsche Abgeltungssteuer (25%)250 €
Anrechenbare Quellensteuer− 150 € (voll anrechenbar)
Verbleibende DE-Steuer100 €
Gesamtsteuer250 € (wie bei Inlandsaktie)

Was, wenn der Quellensteuersatz höher als 25% ist?

Ist die ausländische Quellensteuer höher als 25% (z.B. Schweiz: 35%), kann der Überschuss nicht angerechnet werden. Man kann jedoch beim ausländischen Staat eine Rückerstattung beantragen:

  • Schweiz: Antrag auf Quellensteuererstattung beim Eidgenössischen Steueramt (20 von 35 Prozent werden erstattet)
  • USA: Quellensteuer über 15% (z.B. bei falschem W-8BEN-Formular) kann zurückgefordert werden
  • Andere Länder: Über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bilateral

Wann müssen Sie selbst aktiv werden?

SituationHandlungsbedarf
Auslandsaktien bei deutschem Broker (z.B. comdirect, DKB)Automatisch durch Broker abgerechnet
Auslandsaktien bei ausländischem Broker (IBKR, Trade Republic)Anlage KAP + KAP-INV in der Steuererklärung
Mehr als 25% Quellensteuer bezahltErstattungsantrag im Ausland stellen
W-8BEN-Formular für US-Aktien: Durch das Ausfüllen des W-8BEN-Formulars bei Ihrem Broker bestätigen Sie, dass Sie kein US-Steuerpflichtiger sind. Damit gilt der DBA-Satz von 15% statt 30% (voller US-Satz). Ohne das Formular zahlen Sie doppelt so viel Quellensteuer!

FAQ: Quellensteuer

Kann ich die nicht anrechenbare Quellensteuer als Werbungskosten abziehen?

Nur eingeschränkt. Bei der Abgeltungssteuer-Berechnung ist das Werbungskosten-Abzugsverbot zu beachten. Über das Teileinkünfteverfahren ist ein anteiliger Abzug möglich, wenn Sie das wählen.

Was ist mit Quellensteuer bei ETFs?

Ausschüttende ETFs auf ausländische Aktien haben dieselben Quellensteuer-Effekte. Bei thesaurierenden ETFs werden die Steuern innerhalb des Fonds verarbeitet. Das ist einer der Vorteile der Teilfreistellung bei Aktien-ETFs (30% der Ausschüttungen sind steuerfrei).

Ich habe vergessen, das W-8BEN-Formular einzureichen – was jetzt?

Holen Sie das Formular sofort nach – es gilt ab dem Einreichungsdatum. Zu viel gezahlte US-Quellensteuer aus der Vergangenheit können Sie per Formular 1040-NR beim US-IRS zurückfordern.

SteuernSparen.one Redaktion

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