Du hast einen Hauptjob und willst nebenher noch etwas verdienen? Das ist erlaubt — aber steuerlich musst du einiges beachten. Von Minijob bis Steuerklasse 6: Hier findest du alle Regeln für den Nebenjob und Steuern 2026.
Drei Varianten: Wie wird der Nebenjob versteuert?
1. Minijob (bis 556 €/Monat)
Der klassische Nebenjob: Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale (13 % Lohnsteuer + Sozialabgaben), du bekommst das Geld brutto für netto. Für dich: keine eigene Steuerpflicht auf den Minijob-Lohn. Mehrere Minijobs sind erlaubt, bis zur Gesamtgrenze von 556 €/Monat.

2. Midijob / regulärer Nebenjob (556–2.000 €/Monat)
Hier kommt Steuerklasse 6 zum Einsatz — die mit dem höchsten Steuerabzug, ohne Freibeträge. Nachteil: hoher Quellensteuerabzug. Vorteil: Du kannst in der Steuererklärung einen Teil zurückbekommen, wenn dein Gesamtsteuersatz niedriger ist.
3. Selbstständige Nebentätigkeit (Freiberufler/Gewerbe)
Du rechnest als Freiberufler oder gewerblich ab. Einkünfte werden in der Steuererklärung angegeben (Anlage S oder G). Bis 410 € Gewinn p.a. ist es steuerlich irrelevant.
Steuerklasse 6: Was bedeutet das?
Steuerklasse 6 gilt für jeden zweiten (oder weiteren) Arbeitgeber. Sie hat:
- Keinen Grundfreibetrag
- Keinen Arbeitnehmerpauschbetrag
- Keine Kinderfreibeträge
- Kein Sonderausgabenpauschbetrag
Das bedeutet: Vom ersten Euro wird Lohnsteuer abgezogen — effektiv sehr hohe Abzüge, besonders wenn das Gesamteinkommen groß ist.

Minijob: Was du als Arbeitnehmer wissen musst
- Du kannst beim Minijob auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten — dann zahlst du einen kleinen Eigenanteil, sicherst dir aber mehr Rentenpunkte
- Mehrere Minijobs beim selben Arbeitgeber werden zusammengezählt
- Minijob + Hauptjob: kein Problem, solange der Minijob die 556 €-Grenze nicht überschreitet
Nebenjob als Selbstständiger: Was du beachten musst
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einfache Buchführung reicht für kleine Nebeneinkünfte
- Gewerbesteuer: Ab 24.500 € Gewinn — aber bei Nebentätigkeit selten relevant
- Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung bis 25.000 € Umsatz (ab 2025) — dann keine USt-Abrechnung nötig
- Vorauszahlungen: Wenn Steuernachzahlung über 400 € — Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest
Wie viel darfst du nebenher verdienen?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Nebenverdienst. Aber:

- Prüfe deinen Arbeitsvertrag — Hauptarbeitgeber kann Nebentätigkeit beschränken oder Genehmigung verlangen
- Wettbewerbsverbot beachten: Nebenjob in der gleichen Branche kann problematisch sein
- Sozialversicherungsgrenzen beachten (bei mehreren Arbeitsverhältnissen)
Checkliste: Nebenjob steuerlich richtig anmelden
- Arbeitgeber über Nebentätigkeit informieren (Arbeitsvertrag prüfen)
- Bei Minijob: beim Arbeitgeber als 450-€-Job anmelden (Minijob-Zentrale)
- Bei regulärem Nebenjob: Steuerklasse 6 beim Finanzamt beantragen
- Bei Selbstständigkeit: Gewerbeamt/Finanzamt informieren
- Steuererklärung abgeben — immer bei Nebeneinkünften Pflicht