Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Minijob & Steuer: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2026 wissen müssen

Minijobs sind in Deutschland weit verbreitet – und steuerlich für Arbeitnehmer häufig steuerfrei.

Minijob & Steuer: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2026 wissen müssen
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Minijobs sind in Deutschland weit verbreitet – und steuerlich für Arbeitnehmer häufig steuerfrei. Aber wer zahlt was? Und was passiert, wenn die 556-Euro-Grenze überschritten wird? Ein Überblick für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Stand 2026: Minijob-Grenze: 556 € monatlich (dynamisch an Mindestlohn gekoppelt: aktuell Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12). Bei Mindestlohn 12,82 €: 556 € p.m.

Steuer beim Arbeitnehmer: Meist steuerfrei

Arbeitnehmer im Minijob zahlen in der Regel keine Lohnsteuer – vorausgesetzt, der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalsteuer. Der Bruttogehalt ist gleichzeitig der Nettogehalt.

Ausnahmen: Wann der Arbeitnehmer doch zahlt

  • Pauschalsteuer wird auf den Arbeitnehmer abgewälzt (seltener Fall)
  • Mehrere Minijobs: Werden zusammengerechnet → bei Überschreitung steuerrelevant
  • Hauptjob + Minijob: Der Minijob wird als Nebentätigkeit bewertet und kann steuerpflichtig sein

Was zahlt der Arbeitgeber?

Beim Minijob im gewerblichen Bereich trägt der Arbeitgeber folgende Abgaben:

AbgabeSatz
Rentenversicherung (AG-Anteil)15 %
Krankenversicherung (AG-Anteil)13 %
Pauschalsteuer2 %
U1 + U2 (Umlage)ca. 1,1 %
Insolvenzgeldumlageca. 0,06 %
Gesamt-Arbeitgeberlastca. 31,2 %
Ergebnis: Ein Arbeitnehmer mit 556 € Minijob-Gehalt kostet den Arbeitgeber ca. 730 €. Der Arbeitnehmer bekommt die vollen 556 €.

Minijob im Privathaushalt: Andere Regeln

Haushaltshilfen, Pflegekräfte etc. im privaten Haushalt: Abgaben sind deutlich geringer (Pauschalsteuer 2 %, KV 5 %, RV 5 %). Außerdem: Arbeitgeber kann bis zu 510 € p.a. als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.

Grenzüberschreitung: Vom Minijob zum Midijob

Wer regelmäßig mehr als 556 € verdient, wechselt in die Gleitzone (Midijob): 556,01 € bis 2.000 € monatlich. Hier gelten reduzierte Sozialabgaben für Arbeitnehmer, aber keine Pauschalbesteuerung mehr – normale Lohnsteuerklasse gilt.

Mehrere Minijobs: Zusammenrechnung

Wer mehrere Minijobs hat, muss aufpassen:

  • Einen Minijob + Hauptjob (sozialversicherungspflichtig): Minijob bleibt sozialversicherungsfrei
  • Zwei Minijobs ohne Hauptjob: Werden zusammengerechnet → bei Überschreitung der Grenze: sozialversicherungspflichtig
  • Minijob für Kinder/Ehegatten im eigenen Betrieb: Strenge Prüfung der Fremdüblichkeit durch Finanzamt

Häufige Fragen zum Minijob

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Wenn der Arbeitgeber die 2 % Pauschalsteuer übernommen hat: Nein. Die Erträge sind dann abgegolten. Wenn die Pauschalsteuer auf Sie abgewälzt wurde: Ja, in der Steuererklärung angeben. Im Zweifelsfall: Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers prüfen.

Kann mein Arbeitgeber mein Gehalt im Minijob einfach auf 600 € erhöhen?

Das wäre eine Grenzüberschreitung – aus dem Minijob wird ein Midijob oder sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber müsste dann andere Abgaben abführen. Es ist möglich, aber verändert den Status grundlegend.

Hat ein Minijob Auswirkungen auf meine Rente?

Im Standardfall zahlt der Arbeitgeber 15 % RV-Beitrag für den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer selbst zahlt keinen eigenen Beitrag (außer er möchte aufstocken). Das hat geringe, aber vorhandene Auswirkungen auf die spätere Rente. Wer aufstocken will: Formular bei der Knappschaft/Minijob-Zentrale.

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