Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Mai. 2026

Unterhalt von der Steuer absetzen 2026: Regeln für Zahler und Empfänger

Unterhalt an den Ex-Ehepartner kann bis zu 13.805 € als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

Unterhalt von der Steuer absetzen 2026: Regeln für Zahler und Empfänger
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Unterhaltszahlungen können die Steuerlast des Zahlenden erheblich senken — wenn die richtigen Voraussetzungen erfüllt und die korrekten Formulare ausgefüllt werden. 2026 gilt ein Höchstbetrag von 11.784 Euro.

Realsplitting: Unterhalt als Sonderausgaben

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten können als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 Abs. 1a EStG) — das sogenannte Realsplitting. Maximum 2026: 13.805 € zzgl. übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Voraussetzung: Der Empfänger muss zustimmen (Anlage U) und die Zahlungen müssen beim Empfänger als sonstige Einkünfte versteuert werden. Der Zahler kann die Beiträge vollständig absetzen, der Empfänger muss sie versteuern — nur sinnvoll, wenn Zahler deutlich höheren Steuersatz hat.

Außergewöhnliche Belastungen: Unterhalt an bedürftige Personen

Unterhalt an gesetzlich Unterhaltsberechtigte (Kinder, Eltern, Geschwister) kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (§ 33a EStG). Höchstbetrag 2026: 11.784 € pro Jahr je unterhaltener Person (entspricht dem Grundfreibetrag). Abzüglich des Eigeneinkommens des Empfängers über 624 €/Jahr. Das Einkommen und Vermögen des Empfängers wird angerechnet — bei Vermögen über 15.500 € wird kein Abzug gewährt.

ArtHöchstbetrag 2026Voraussetzung
Realsplitting (§ 10 Abs. 1a)13.805 € + KV-BeiträgeZustimmung Empfänger (Anlage U)
Außerordf. Belastung (§ 33a)11.784 € je PersonGesetzliche Unterhaltspflicht, Bedürftigkeit
KindesunterhaltKein Abzug möglichStattdessen: Kinderfreibetrag/Kindergeld

Kindesunterhalt: Warum er nicht absetzbar ist

Unterhalt für minderjährige Kinder (Barunterhalt) ist beim Zahler nicht absetzbar. Stattdessen gibt es den Kinderfreibetrag (8.748 € pro Kind, aufgeteilt auf beide Eltern je 4.374 €) oder Kindergeld. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind beim Zahler oder beim Empfänger lebt. Kosten für die tatsächliche Betreuung des Kindes (Kita, Babysitter) können jedoch als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.

  • Anlage U: Empfänger muss unterschreiben und stimmt Versteuerung zu
  • Bankbelege für alle Zahlungen aufbewahren (Barzahlungen nicht anerkannt)
  • Einkommen des Empfängers dokumentieren (Abzug wird gekürzt)
  • KV-Beiträge für Empfänger mitabsetzen (erhöhen den Realsplitting-Höchstbetrag)
  • Bei Kindesunterhalt: Kinderfreibetrag prüfen — ist oft günstiger als Kindergeld
Wichtig: Beim Realsplitting haftet der Zahler für die Steuerschuld des Empfängers — wenn dieser die Unterhaltszahlungen nicht versteuert, kann das Finanzamt beim Zahler nachfordern. Den Erstattungsanspruch im Unterhaltsvertrag absichern.
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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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