Unterhaltszahlungen können die Steuerlast des Zahlenden erheblich senken — wenn die richtigen Voraussetzungen erfüllt und die korrekten Formulare ausgefüllt werden. 2026 gilt ein Höchstbetrag von 11.784 Euro.

Realsplitting: Unterhalt als Sonderausgaben
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten können als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 Abs. 1a EStG) — das sogenannte Realsplitting. Maximum 2026: 13.805 € zzgl. übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Voraussetzung: Der Empfänger muss zustimmen (Anlage U) und die Zahlungen müssen beim Empfänger als sonstige Einkünfte versteuert werden. Der Zahler kann die Beiträge vollständig absetzen, der Empfänger muss sie versteuern — nur sinnvoll, wenn Zahler deutlich höheren Steuersatz hat.
Außergewöhnliche Belastungen: Unterhalt an bedürftige Personen
Unterhalt an gesetzlich Unterhaltsberechtigte (Kinder, Eltern, Geschwister) kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (§ 33a EStG). Höchstbetrag 2026: 11.784 € pro Jahr je unterhaltener Person (entspricht dem Grundfreibetrag). Abzüglich des Eigeneinkommens des Empfängers über 624 €/Jahr. Das Einkommen und Vermögen des Empfängers wird angerechnet — bei Vermögen über 15.500 € wird kein Abzug gewährt.
| Art | Höchstbetrag 2026 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Realsplitting (§ 10 Abs. 1a) | 13.805 € + KV-Beiträge | Zustimmung Empfänger (Anlage U) |
| Außerordf. Belastung (§ 33a) | 11.784 € je Person | Gesetzliche Unterhaltspflicht, Bedürftigkeit |
| Kindesunterhalt | Kein Abzug möglich | Stattdessen: Kinderfreibetrag/Kindergeld |
Kindesunterhalt: Warum er nicht absetzbar ist
Unterhalt für minderjährige Kinder (Barunterhalt) ist beim Zahler nicht absetzbar. Stattdessen gibt es den Kinderfreibetrag (8.748 € pro Kind, aufgeteilt auf beide Eltern je 4.374 €) oder Kindergeld. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind beim Zahler oder beim Empfänger lebt. Kosten für die tatsächliche Betreuung des Kindes (Kita, Babysitter) können jedoch als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.
- ✓ Anlage U: Empfänger muss unterschreiben und stimmt Versteuerung zu
- ✓ Bankbelege für alle Zahlungen aufbewahren (Barzahlungen nicht anerkannt)
- ✓ Einkommen des Empfängers dokumentieren (Abzug wird gekürzt)
- ✓ KV-Beiträge für Empfänger mitabsetzen (erhöhen den Realsplitting-Höchstbetrag)
- ✓ Bei Kindesunterhalt: Kinderfreibetrag prüfen — ist oft günstiger als Kindergeld