Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Familienleistungen — und manchmal gibt es auch steuerlich mehr zu holen. 2026 gelten neue Beträge. Wer hat Anspruch, wie viel gibt es, und wann lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr? Alle Infos kompakt.
Kindergeld 2026: Wie viel gibt es?
| Jahr | Kindergeld (je Kind) |
|---|---|
| 2023 | 250 €/Monat |
| 2025 | 255 €/Monat |
| 2026 (geplant) | ca. 259 €/Monat |
Seit 2023 gibt es für alle Kinder denselben Betrag — die frühere Abstufung (mehr Geld ab dem 3. Kind) wurde abgeschafft.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld bekommt, wer:
- In Deutschland wohnt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist
- Ein Kind hat, das unter 18 Jahre alt ist
- Ein Kind in Ausbildung/Studium hat (bis 25 Jahre)
- Ein Kind hat, das wegen Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann (kein Alterslimit)
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
- Automatisch bis 18: Kein Nachweis nötig
- 18–25: Kind muss in Ausbildung, Studium oder Übergangszeit sein — Nachweis erforderlich
- Übergangszeiten: Zwischen Ausbildungsabschnitten bis zu 4 Monate
- Arbeit neben Ausbildung: Kein Problem — Verdienst des Kindes spielt keine Rolle mehr seit 2012
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: Was ist günstiger?

Das Finanzamt macht automatisch die Günstigerprüfung: Es vergleicht, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag mehr Entlastung bringt. Du musst nichts tun — bekommst aber immer das Bessere.
Kinderfreibetrag 2025:
- Freibetrag für das Kind: 6.672 € (je Elternteil 3.336 €)
- Betreuungs-/Ausbildungsfreibetrag: 2.928 € (je Elternteil 1.464 €)
- Gesamt: 9.600 € (bei gemeinsamer Veranlagung)
Der Kinderfreibetrag lohnt sich erst, wenn der Steuervorteil daraus höher ist als das Kindergeld (12 × 255 € = 3.060 €). Das ist erst bei höherem Einkommen der Fall (ab ca. 65.000 € zvE bei einem Kind).
Wie beantragst du Kindergeld?
- Antrag bei der Familienkasse (Agentur für Arbeit) stellen
- Online: kindergeld.de oder persönlich am Amt
- Dokumente: Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis, ggf. Ausbildungsnachweis
- Wird rückwirkend nur 6 Monate ausgezahlt — früh beantragen!
Kinderfreibetrag in der Steuererklärung

Auch wenn du kein Kindergeld bekommst (z.B. weil das Kind beim anderen Elternteil lebt), kannst du deinen hälftigen Kinderfreibetrag in der Steuererklärung beantragen — z.B. wenn das Kindergeld vollständig an den anderen Elternteil ausgezahlt wird.