Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Insolvenz und Steuer: Was passiert mit Steuerverbindlichkeiten?

Nach einer Insolvenz bleibt die Steuerschuld oft bestehen. Was ist insolvenzfest, was wird erlassen? Restschuldbefreiung, Steuerhaftung und Neustart erklärt.

Insolvenz und Steuer: Was passiert mit Steuerverbindlichkeiten?
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Was passiert mit Steuerschulden bei Insolvenz?

Steuerschulden sind keine gewöhnlichen Schulden – sie unterliegen besonderen Regeln im Insolvenzverfahren. Das Finanzamt ist Gläubiger wie andere auch, hat aber besondere Rechte (z.B. Aufrechnung, Insolvenzanfechtung) und bestimmte Vorrechte bei der Verteilung.

Steuerschulden in der Insolvenz: Rangfolge

KategorieBeispielBehandlung
MasseverbindlichkeitenSteuern, die nach Insolvenzeröffnung entstehenVorrangig aus Insolvenzmasse zu zahlen
InsolvenzforderungenSteuerschulden vor InsolvenzeröffnungWie andere Gläubiger, Quote je Masse
Nachrangige ForderungenSäumniszuschläge, BußgelderErst nach normalen Insolvenzforderungen

Restschuldbefreiung: Werden Steuerschulden erlassen?

Nach erfolgreichem Insolvenzverfahren (meist 3 Jahre Wohlverhaltensphase) wird Restschuldbefreiung erteilt. Grundsätzlich gilt: Auch Steuerschulden werden von der Restschuldbefreiung erfasst. Ausnahme: Steuerschulden, die auf vorsätzlicher Steuerhinterziehung beruhen, sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen!

  • Normale Steuerschulden (Zahlungsunfähigkeit): Restschuldbefreiung greift
  • Steuerschulden aus Steuerhinterziehung: NICHT erlassen
  • Haftungsschulden des Geschäftsführers: Ggf. persönlich weiter haftend

Steuerliche Pflichten während der Insolvenz

Der Insolvenzverwalter übernimmt die steuerlichen Pflichten des Schuldners für die Insolvenzmasse:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen müssen weiter abgegeben werden
  • Lohnsteuer für Arbeitnehmer ist Masseverbindlichkeit (muss pünktlich gezahlt werden)
  • Einkommensteuererklärungen für Vorjahre müssen nachgeholt werden
  • Steuererstattungen fließen in die Masse (nicht dem Schuldner)

GmbH-Geschäftsführer: Persönliche Haftung trotz Insolvenz

Wenn eine GmbH insolvent wird, haftet der Geschäftsführer persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge – auch wenn die GmbH insolvent ist:

Achtung Geschäftsführer: Wer trotz Liquiditätsproblemen Löhne auszahlt, aber die Lohnsteuer nicht ans Finanzamt abführt, haftet persönlich für diese Beträge. Die GmbH-Insolvenz schützt hier nicht.

Neustart nach Insolvenz: Steuerliche Auswirkungen

  • Nach Restschuldbefreiung: Steuerlicher Neustart (Verlustvorträge der insolventen Gesellschaft gehen verloren)
  • Neue Selbständigkeit: Neue Steuernummer beantragen, Kleinunternehmerregelung prüfen
  • Pfändungsschutz: Auch während der Wohlverhaltensphase besteht begrenzter Pfändungsschutz
  • Finanzamt als Gläubiger: Wird nach Insolvenz nicht bevorzugt behandelt

Häufige Fragen zu Insolvenz und Steuer

Kann das Finanzamt während des Insolvenzverfahrens pfänden?

Nein. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind alle Einzelzwangsvollstreckungen (inkl. Pfändungen durch das Finanzamt) ausgesetzt. Das Finanzamt muss seine Forderungen wie alle anderen Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was passiert mit Steuererstattungen während der Insolvenz?

Steuererstattungen, die zur Insolvenzmasse gehören, fließen an den Insolvenzverwalter. Der Schuldner bekommt nichts davon – außer der Insolvenzplan sieht etwas anderes vor.

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?

Seit 2021: 3 Jahre (statt früher 6 Jahre), wenn in dieser Zeit mind. 50 % der Schulden bedient werden. Ohne Zahlung: ebenfalls 3 Jahre bei persönlicher Insolvenz. Die Restschuldbefreiung erfolgt dann automatisch.

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