Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Homeoffice & Steuer 2026: Pauschale, Arbeitszimmer und was absetzbar ist

Homeoffice ist längst Normalität – und auch steuerlich hat sich viel getan.

Homeoffice & Steuer 2026: Pauschale, Arbeitszimmer und was absetzbar ist
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Homeoffice ist längst Normalität – und auch steuerlich hat sich viel getan. Seit 2023 gibt es die erhöhte Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage = 1.260 €). Wann lohnt sich die Pauschale, wann das echte Arbeitszimmer, und was akzeptiert das Finanzamt als Nachweis?

Neu seit 2023: Die Homeoffice-Pauschale wurde auf 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr) erhöht und ist unbefristet. Kein separates Arbeitszimmer notwendig – auch der Küchentisch zählt. Das gilt für 2026 unverändert.

Homeoffice-Pauschale: Einfache Variante

6 € pro Tag, an dem Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Maximum: 210 Tage = 1.260 €/Jahr.

Wann gilt ein Tag als Homeoffice-Tag?

  • Sie haben an diesem Tag ausschließlich von zu Hause gearbeitet
  • Keine Fahrt zur Arbeitsstätte an diesem Tag
  • Kurze Auswärtstätigkeit (z.B. kurzes Meeting) schließt die Pauschale nicht aus
  • Auch halbe Tage können zählen (z.B. morgens HO, dann Arzt – aber kein Büro)

Was ist in der Pauschale enthalten?

Die Homeoffice-Pauschale ist ein Kompromiss: Mit 6 € sind abgegolten:

  • Anteilige Miete/Nebenkosten für die genutzte Wohnfläche
  • Strom, Heizung, Internet (anteilig)
  • Nicht enthalten: Arbeitsmittel, Schreibtisch, Drucker → separat absetzbar!

Echtes Arbeitszimmer: Wann mehr drin ist

Wer ein separates Zimmer hat, das ausschließlich beruflich genutzt wird, kann die tatsächlichen anteiligen Kosten absetzen – das kann deutlich mehr als 1.260 € sein.

Berechnung anteiliger Zimmerkosten

Formel: (Fläche Arbeitszimmer ÷ Gesamtfläche Wohnung) × Gesamtkosten (Miete + NK + Strom + Internet)

Beispiel: Arbeitszimmer 15 m², Wohnung 75 m² → 20 % Anteil. Jahresmiete + NK: 14.400 €. Absetzbar: 2.880 €. Das ist deutlich mehr als die 1.260 € Pauschale.

Voraussetzungen für echtes Arbeitszimmer

  • Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich (>90 %) beruflich genutzt
  • Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer (oder kein anderer Arbeitsplatz verfügbar)
  • Kein Schreibtisch im Schlafzimmer oder Wohnzimmer (Mischnutzung schließt aus!)
  • Eindeutig als Arbeitszimmer erkennbar (Schreibtisch, Regale, Büroausstattung)

Was ist zusätzlich absetzbar?

AusgabeAbsetzbar?
Bürostuhl, SchreibtischJa (GWG bis 800 € sofort, sonst AfA)
Monitor, Tastatur, MausJa (GWG oder AfA)
Laptop / PC (beruflich)Ja (wenn überwiegend beruflich)
Internet (beruflicher Anteil)Ja (20 € Pauschale oder echter Anteil)
Telefon (beruflicher Anteil)Ja (Nachweis oder Schätzung)
Fachliteratur, SoftwareJa (100 %, wenn berufsbezogen)

Häufige Fragen zu Homeoffice und Steuer

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale im selben Jahr nutzen?

Ja – für verschiedene Tage. An HO-Tagen: 6 € Pauschale. An Bürotagen: Entfernungspauschale (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab 21 km × Anzahl Fahrten). Beide werden in der Anlage N eingetragen und nach Tagen aufgeteilt.

Muss mein Arbeitgeber das Homeoffice "genehmigen" für die steuerliche Absetzbarkeit?

Nein. Die steuerliche Absetzbarkeit ist unabhängig davon, ob der Arbeitgeber das Homeoffice offiziell genehmigt hat. Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitsausführung von zu Hause. Allerdings: Wenn der Arbeitgeber das Homeoffice bestätigt (schriftlich), erleichtert das die Glaubhaftmachung beim Finanzamt.

Kann ich bei der Homeoffice-Pauschale mehr als 1.260 € absetzen?

Mit der Pauschale: Nein, 1.260 € ist das Maximum. Wer mehr absetzen will, muss zum echten Arbeitszimmer wechseln (mit höheren Anforderungen: ausschließliche Nutzung, separater Raum). Die Wahl liegt beim Steuerpflichtigen.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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