Arbeitnehmer · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Homeoffice-Pauschale 2026: 6 € pro Tag, max. 1.260 € — so beantragen Sie sie

Die Homeoffice-Pauschale wurde dauerhaft auf 6 € pro Tag erhöht. Was Sie brauchen und wie Sie sie absetzen.

Homeoffice-Pauschale 2026: 6 € pro Tag, max. 1.260 € — so beantragen Sie sie
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Die Homeoffice-Pauschale 2026: Ein Überblick für Arbeitnehmer

Die Homeoffice-Pauschale ist seit dem Jahr 2023 dauerhaft auf 6 Euro pro Tag festgesetzt worden, mit einer maximalen jährlichen Obergrenze von 1.260 Euro. Diese pauschale Entfernungsentschädigung stellt für viele Arbeitnehmer eine praktische und unkomplizierte Lösung dar, um ihre Ausgaben für das Arbeiten von zu Hause aus steuerlich geltend zu machen. Besonders im Zuge der gestiegenen Homeoffice-Akzeptanz nach der COVID-19-Pandemie hat sich diese Regelung als wichtiges Instrument zur Entlastung von Arbeitnehmern etabliert.

Die Berechnung der Pauschale ist dabei bemerkenswert einfach: Bei maximaler Ausnutzung entsprechen die 1.260 Euro pro Jahr genau 210 Homeoffice-Tagen, was etwa 40 Prozent eines typischen Arbeitsjahres mit 250 Arbeitstagen ausmacht. Dies ermöglicht es Arbeitnehmern, flexibel zwischen Homeoffice und Bürotätigkeit zu wechseln, ohne dass eine strikte tägliche Dokumentation erforderlich ist. Die Pauschale ist im § 4h EStG (Einkommensteuergesetz) verankert und bietet damit eine verlässliche, gesetzlich fundierte Grundlage.

Gegenüber der früheren Regelung, die nur 5 Euro pro Tag und maximal 1.200 Euro pro Jahr vorsah, stellt die aktuelle Regelung eine Verbesserung um 20 Euro pro Jahr dar. Zwar mag dieser Betrag auf den ersten Blick gering erscheinen, doch in der Gesamtschau bedeutet er eine spürbare Erhöhung der steuerlichen Entlastung für alle Arbeitnehmer, die regelmäßig von zu Hause arbeiten.

Wer ist berechtigt, die Homeoffice-Pauschale zu nutzen?

Die Homeoffice-Pauschale steht allen Arbeitnehmern und Selbstständigen offen, die zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiten. Ein entscheidender Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass kein abgeschlossenes, separates Arbeitszimmer erforderlich ist. Dies war früher eine strenge Voraussetzung, die viele Arbeitnehmer ausschloss.

Heute reicht es völlig aus, wenn Sie einen Schreibtisch im Wohnzimmer, am Küchentisch oder in einer anderen Ecke Ihrer Wohnung haben. Die Pauschale wurde nämlich genau mit dem Ziel eingeführt, die Realität moderner Arbeitsstrukturen abzubilden. Viele Menschen arbeiten hybrid, haben flexible Arbeitszeiten und nutzen unterschiedliche Räume in ihrer Wohnung zum Arbeiten. Die Pauschale würdigt diese Entwicklung anerkennend.

Explizit berechtigt zur Nutzung sind:

  • Festangestellte Arbeitnehmer in Vollzeit und Teilzeit
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Arbeitnehmer in Probation und befristeten Arbeitsverträgen
  • Arbeitnehmer in Elternzeit, die gelegentlich von zu Hause arbeiten

Wichtig zu wissen: Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber keine ausdrückliche Vereinbarung für Homeoffice haben. Es reicht aus, dass Sie nachweisen können, dass Sie zumindest an einzelnen Tagen von zu Hause gearbeitet haben. Dies kann durch E-Mails, Videokonferenzen, Projektmanagement-Software oder einfach durch Aufzeichnungen in Ihrem persönlichen Kalender dokumentiert werden.

Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale konkret?

Das Funktionsprinzip der Homeoffice-Pauschale ist erfreulich transparent und unkompliziert. Sie rechnen für jeden Tag, an dem Sie von zu Hause aus arbeiten, 6 Euro als Werbungskosten geltend. Dies geschieht in der jährlichen Steuererklärung in Anlage N (für Arbeitnehmer) oder Anlage EÜR (für Selbstständige).

Die Voraussetzungen sind minimal:

  1. Sie müssen einen Arbeitstag von zu Hause aus verbracht haben
  2. Es muss sich um einen Tag handeln, an dem Sie regulär arbeiten hätten können
  3. Der Tag zählt vollständig, auch wenn Sie nur wenige Stunden von zu Hause gearbeitet haben
  4. Maximal 210 Tage pro Kalenderjahr können berücksichtigt werden (= 1.260 Euro Obergrenze)

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Sie arbeiten in einem Unternehmen mit 250 Arbeitstagen pro Jahr. Davon arbeiten Sie durchschnittlich an 150 Tagen von zu Hause aus. Ihre Pauschale beträgt dann 150 × 6 Euro = 900 Euro. Sie können diesen Betrag vollständig als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Sollten Sie an 220 Tagen von zu Hause arbeiten, können Sie nur 210 Tage × 6 Euro = 1.260 Euro anrechnen, da dies die gesetzliche Obergrenze darstellt.

Gemäß § 4h Abs. 2 EStG wird diese Pauschale wie folgt behandelt: Sie ist eine Werbungskostenentschädigung, die ähnlich wie Fahrtkosten zur Arbeitsstätte zu handhaben ist. Sie können nicht zwischen der Pauschale und dem Abzug einzelner, tatsächlicher Ausgaben wählen — die Pauschale ersetzt alle anderen Homeoffice-Kosten wie Miete, Nebenkosten oder Möbel.

Praktische Rechenbeispiele für 2026

Beispiel 1: Der häufige Homeoffice-Nutzer

Anna ist Projektmanagerin bei einem Softwareunternehmen in München mit einem Bruttojahresgehalt von 48.000 Euro. Ihr Unternehmen hat flexible Arbeitszeiten vereinbart, und Anna arbeitet regelmäßig vier Tage pro Woche von ihrem Schreibtisch im Wohnzimmer. Bei etwa 50 Wochen pro Jahr arbeitet sie an 200 Homeoffice-Tagen. Ihre Pauschale: 200 × 6 Euro = 1.200 Euro. Dies reduziert ihr zu versteuerndes Einkommen um 1.200 Euro. Bei einem Steuersatz von etwa 32 Prozent ergibt dies eine Steuerersparnis von etwa 384 Euro pro Jahr oder rund 32 Euro pro Monat.

Beispiel 2: Der gelegentliche Homeoffice-Arbeiter

Thomas arbeitet als Außendienstmitarbeiter und ist nur an etwa 40 Tagen pro Jahr von zu Hause tätig — meist für administrative Aufgaben und Konzeptentwicklung. Seine Pauschale: 40 × 6 Euro = 240 Euro. Thomas verdient 52.000 Euro brutto im Jahr und zahlt Steuern im Grenzsteuersatz von etwa 42 Prozent. Seine Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale beträgt etwa 101 Euro pro Jahr. Zwar ein kleinerer Betrag, aber dennoch willkommen.

Diese Beispiele zeigen: Je mehr Homeoffice-Tage Sie haben, desto größer der finanzielle Vorteil. Allerdings sollten Sie realistisch bleiben und nur die Tage eintragen, an denen Sie tatsächlich von zu Hause gearbeitet haben. Das Finanzamt kann bei unplausiblen Zahlen Nachfragen stellen.

So beantragen Sie die Homeoffice-Pauschale — Schritt für Schritt

Die gute Nachricht: Es gibt keinen formalen Antrag für die Homeoffice-Pauschale. Sie müssen nicht zum Finanzamt gehen oder Anträge einreichen. Stattdessen tragen Sie die Pauschale einfach in Ihrer jährlichen Steuererklärung ein.

Schritt 1: Dokumentation vorbereiten

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