Steuerstrukturen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Holding und Dividenden: 95% steuerfrei zwischen GmbHs

Dividenden zwischen GmbHs sind zu 95% steuerfrei. Wie die Holding-Struktur funktioniert und wann sie sich lohnt.

Holding und Dividenden: 95% steuerfrei zwischen GmbHs

Eine der effektivsten Steuergestaltungen für Unternehmer: Dividenden zwischen GmbHs sind zu 95% steuerfrei. Wer mehrere Unternehmen hält, kann mit der richtigen Holding-Struktur erhebliche Steuerersparnisse erzielen.

Das Schachtelprivileg: § 8b KStG

Nach § 8b Abs. 1 KStG sind Dividenden, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft erhält, zu 95% steuerfrei. Nur 5% der Dividende gilt als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe und unterliegt der Körperschaftsteuer. Effektiver Steuersatz auf Dividenden zwischen GmbHs: 5% × 15% KSt = 0,75%. Gegenüber der vollen Abgeltungsteuer von 25% (bei Privatperson) spart das 24,25 Prozentpunkte.

Gleiches gilt für Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG: Wenn eine GmbH (Holding) ihre Beteiligung an einer anderen GmbH verkauft, ist der Veräußerungsgewinn zu 95% steuerfrei. Kein Haltedauer-Erfordernis, keine 10-Jahres-Frist — sofort steuerfrei.

Typische Holding-Struktur

Die klassische Struktur: Holding-GmbH hält die Beteiligungen an operativen Tochtergesellschaften. Die operativen GmbHs zahlen ihre Gewinne als Dividenden an die Holding — fast steuerfrei (0,75%). Die Holding investiert das akkumulierte Kapital in neue Projekte, Immobilien oder Beteiligungen. Erst wenn Geld privat benötigt wird, schüttet die Holding an den Gesellschafter aus — dann 25% Abgeltungsteuer. Bis dahin läuft die Investition im steuerlich begünstigten Unternehmensmantel weiter.

WegSteuersatz auf DividendeVorteil
GmbH → Privatperson25% + Soli = 26,375%
GmbH → Holding-GmbH~0,75% (§ 8b KStG)25 PP gespart
GmbH-Verkauf privat60% TEV × pers. Satz
GmbH-Verkauf durch Holding~0,75% (§ 8b KStG)Enorm

Voraussetzungen für das Schachtelprivileg

§ 8b KStG gilt für Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, ausländische Äquivalente), wenn die empfangende Gesellschaft ebenfalls eine Kapitalgesellschaft ist. Die Mindestbeteiligung von 10% (für internationale Schachteldividenden) gilt bei reinen Inlandsfällen nicht — hier greift § 8b auch bei kleinsten Beteiligungen.

  • Holding-GmbH gründen wenn mehrere operative GmbHs vorhanden oder geplant sind
  • Gewinne in der Holding akkumulieren statt privat ausschütten
  • Holding für Immobilien-Investitionen und Wertpapiere als Kapitalmanagement nutzen
  • Gewerbesteuer auf Holding-Ebene prüfen: Reine Beteiligungsverwaltung kann GewSt-frei sein
  • Jahresabschluss der Holding zeitnah erstellen — Ausschüttungsbeschlüsse müssen protokolliert werden
Wichtig: Die Steuerersparnis durch die Holding entsteht erst bei der Wiederanlage. Wer die Dividenden sofort privat benötigt, zahlt trotzdem die volle Abgeltungsteuer. Die Holding lohnt sich vor allem für Unternehmer, die regelmäßig Gewinne reinvestieren oder Kapital aufbauen wollen.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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