Eine der effektivsten Steuergestaltungen für Unternehmer: Dividenden zwischen GmbHs sind zu 95% steuerfrei. Wer mehrere Unternehmen hält, kann mit der richtigen Holding-Struktur erhebliche Steuerersparnisse erzielen.

Das Schachtelprivileg: § 8b KStG
Nach § 8b Abs. 1 KStG sind Dividenden, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft erhält, zu 95% steuerfrei. Nur 5% der Dividende gilt als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe und unterliegt der Körperschaftsteuer. Effektiver Steuersatz auf Dividenden zwischen GmbHs: 5% × 15% KSt = 0,75%. Gegenüber der vollen Abgeltungsteuer von 25% (bei Privatperson) spart das 24,25 Prozentpunkte.
Gleiches gilt für Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG: Wenn eine GmbH (Holding) ihre Beteiligung an einer anderen GmbH verkauft, ist der Veräußerungsgewinn zu 95% steuerfrei. Kein Haltedauer-Erfordernis, keine 10-Jahres-Frist — sofort steuerfrei.
Typische Holding-Struktur
Die klassische Struktur: Holding-GmbH hält die Beteiligungen an operativen Tochtergesellschaften. Die operativen GmbHs zahlen ihre Gewinne als Dividenden an die Holding — fast steuerfrei (0,75%). Die Holding investiert das akkumulierte Kapital in neue Projekte, Immobilien oder Beteiligungen. Erst wenn Geld privat benötigt wird, schüttet die Holding an den Gesellschafter aus — dann 25% Abgeltungsteuer. Bis dahin läuft die Investition im steuerlich begünstigten Unternehmensmantel weiter.
| Weg | Steuersatz auf Dividende | Vorteil |
|---|---|---|
| GmbH → Privatperson | 25% + Soli = 26,375% | — |
| GmbH → Holding-GmbH | ~0,75% (§ 8b KStG) | 25 PP gespart |
| GmbH-Verkauf privat | 60% TEV × pers. Satz | — |
| GmbH-Verkauf durch Holding | ~0,75% (§ 8b KStG) | Enorm |
Voraussetzungen für das Schachtelprivileg
§ 8b KStG gilt für Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, ausländische Äquivalente), wenn die empfangende Gesellschaft ebenfalls eine Kapitalgesellschaft ist. Die Mindestbeteiligung von 10% (für internationale Schachteldividenden) gilt bei reinen Inlandsfällen nicht — hier greift § 8b auch bei kleinsten Beteiligungen.
- ✓ Holding-GmbH gründen wenn mehrere operative GmbHs vorhanden oder geplant sind
- ✓ Gewinne in der Holding akkumulieren statt privat ausschütten
- ✓ Holding für Immobilien-Investitionen und Wertpapiere als Kapitalmanagement nutzen
- ✓ Gewerbesteuer auf Holding-Ebene prüfen: Reine Beteiligungsverwaltung kann GewSt-frei sein
- ✓ Jahresabschluss der Holding zeitnah erstellen — Ausschüttungsbeschlüsse müssen protokolliert werden
Weiterführende Links
- Paragraph 8b KStG - Schachtelprivileg
- Dividenden und Steuern - finanzen.net
- Steuerrecht - Handelsblatt
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