Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Grundfreibetrag 2026: Wie viel Einkommen ist steuerfrei?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem das Einkommen vollständig steuerfrei bleibt.

Grundfreibetrag 2026: Wie viel Einkommen ist steuerfrei?
Zuletzt aktualisiert:

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem das Einkommen vollständig steuerfrei bleibt. Für das Jahr 2026 liegt er bei 12.096 Euro für Einzelpersonen und bei 24.192 Euro für Ehepaare mit Zusammenveranlagung. Erst ab dem ersten Euro darüber beginnt die Einkommensteuer.

Grundfreibetrag 2026 auf einen Blick:
Einzelperson: 12.096 €
Ehepaar/eingetragene Lebenspartnerschaft: 24.192 €
Steuersatz ab dem ersten Euro darüber: ca. 14 %
Spitzensteuersatz ab ca. 66.761 € (Einzel): 42 %

Warum gibt es einen Grundfreibetrag?

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Wer sein Geld für Essen, Miete und Kleidung braucht, soll nicht zusätzlich Einkommensteuer zahlen müssen. Der Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst — meist im Zwei-Jahres-Rhythmus entsprechend dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung.

Wie wirkt der Grundfreibetrag in der Praxis?

Der Grundfreibetrag mindert automatisch das zu versteuernde Einkommen. Er wird nicht extra beantragt. Das Finanzamt zieht ihn bei der Einkommensteuerberechnung direkt ab — genauso wie Ihr Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung.

JahrGrundfreibetragSteigerung
202210.347 €+204 €
202310.908 €+561 €
202411.604 €+696 €
202512.084 €+480 €
202612.096 €+12 €

Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug

Als Arbeitnehmer sehen Sie den Grundfreibetrag indirekt in Ihrem monatlichen Nettolohn. Bei Steuerklasse I, II und IV berücksichtigt das Finanzamt den Grundfreibetrag von vornherein. Bei Steuerklasse III (Verheiratete, höheres Einkommen) wird der doppelte Grundfreibetrag angerechnet.

Günstige Kombination: Ehepaar mit einem Verdiener kann durch Steuerklasse III/V optimieren. Der höher verdienende Partner wählt Klasse III (Entlastung), der geringer verdienende Klasse V. Genauer: Im Splittingverfahren wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, zweimal berechnet und verdoppelt — das spart oft mehrere tausend Euro im Jahr.

Splittingvorteil für Ehepaare konkret berechnet

Partner A verdient 70.000 Euro, Partner B 0 Euro. Ohne Splitting: Steuer auf 70.000 Euro minus 12.096 Euro Grundfreibetrag = Steuerpflicht auf 57.904 Euro (ca. 16.900 Euro Steuer). Mit Splitting: 70.000 / 2 = 35.000 Euro, zweimal Steuer auf 22.904 Euro berechnen und verdoppeln — ergibt ca. 8.600 Euro Steuer. Ersparnis: über 8.000 Euro im Jahr.

Wie können Sie über den Grundfreibetrag hinaus Steuern sparen?

  • Werbungskosten geltend machen (Pauschale 1.230 € oder Einzelnachweis)
  • Sonderausgaben nutzen (Vorsorgeaufwendungen, Spenden)
  • Außergewöhnliche Belastungen absetzen (Krankheitskosten, Pflegekosten)
  • Kinderfreibetrag prüfen (günstiger als Kindergeld? Finanzamt rechnet beides)
  • Verlustvorträge nutzen (nicht genutzter Verlust aus Vorjahren)
  • Steuerklassenwechsel bei Ehepaaren optimieren

Grundfreibetrag für Rentner

Auch Rentner profitieren vom Grundfreibetrag. Da nicht die gesamte Rente steuerpflichtig ist (Besteuerungsanteil abhängig vom Rentenbeginn), zahlen viele Rentner trotz Rente keine oder kaum Einkommensteuer. Wer 2026 erstmals in Rente geht, muss 83,5 % seiner Rente versteuern — bei späteren Jahrgängen steigt dieser Anteil weiter bis auf 100 % (Rentenbeginn ab 2058).

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein. Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt — weder beim Lohnsteuerabzug noch in der Steuererklärung müssen Sie ihn gesondert angeben.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Kapitalerträge?

Nein. Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert, unabhängig vom Grundfreibetrag. Nur wer ein sehr geringes Gesamteinkommen hat, kann per Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.

Was passiert, wenn ich unter dem Grundfreibetrag verdiene?

Dann zahlen Sie keine Einkommensteuer. Wenn Ihr Arbeitgeber trotzdem Lohnsteuer einbehalten hat, erhalten Sie diese über die Steuererklärung vollständig zurück.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Persönliche Steuerlast berechnen
Jetzt berechnen →