Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem das Einkommen vollständig steuerfrei bleibt. Für das Jahr 2026 liegt er bei 12.096 Euro für Einzelpersonen und bei 24.192 Euro für Ehepaare mit Zusammenveranlagung. Erst ab dem ersten Euro darüber beginnt die Einkommensteuer.
Einzelperson: 12.096 €
Ehepaar/eingetragene Lebenspartnerschaft: 24.192 €
Steuersatz ab dem ersten Euro darüber: ca. 14 %
Spitzensteuersatz ab ca. 66.761 € (Einzel): 42 %
Warum gibt es einen Grundfreibetrag?
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Wer sein Geld für Essen, Miete und Kleidung braucht, soll nicht zusätzlich Einkommensteuer zahlen müssen. Der Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst — meist im Zwei-Jahres-Rhythmus entsprechend dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung.

Wie wirkt der Grundfreibetrag in der Praxis?
Der Grundfreibetrag mindert automatisch das zu versteuernde Einkommen. Er wird nicht extra beantragt. Das Finanzamt zieht ihn bei der Einkommensteuerberechnung direkt ab — genauso wie Ihr Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung.
| Jahr | Grundfreibetrag | Steigerung |
|---|---|---|
| 2022 | 10.347 € | +204 € |
| 2023 | 10.908 € | +561 € |
| 2024 | 11.604 € | +696 € |
| 2025 | 12.084 € | +480 € |
| 2026 | 12.096 € | +12 € |
Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug
Als Arbeitnehmer sehen Sie den Grundfreibetrag indirekt in Ihrem monatlichen Nettolohn. Bei Steuerklasse I, II und IV berücksichtigt das Finanzamt den Grundfreibetrag von vornherein. Bei Steuerklasse III (Verheiratete, höheres Einkommen) wird der doppelte Grundfreibetrag angerechnet.
Splittingvorteil für Ehepaare konkret berechnet
Partner A verdient 70.000 Euro, Partner B 0 Euro. Ohne Splitting: Steuer auf 70.000 Euro minus 12.096 Euro Grundfreibetrag = Steuerpflicht auf 57.904 Euro (ca. 16.900 Euro Steuer). Mit Splitting: 70.000 / 2 = 35.000 Euro, zweimal Steuer auf 22.904 Euro berechnen und verdoppeln — ergibt ca. 8.600 Euro Steuer. Ersparnis: über 8.000 Euro im Jahr.

Wie können Sie über den Grundfreibetrag hinaus Steuern sparen?
- Werbungskosten geltend machen (Pauschale 1.230 € oder Einzelnachweis)
- Sonderausgaben nutzen (Vorsorgeaufwendungen, Spenden)
- Außergewöhnliche Belastungen absetzen (Krankheitskosten, Pflegekosten)
- Kinderfreibetrag prüfen (günstiger als Kindergeld? Finanzamt rechnet beides)
- Verlustvorträge nutzen (nicht genutzter Verlust aus Vorjahren)
- Steuerklassenwechsel bei Ehepaaren optimieren
Grundfreibetrag für Rentner
Auch Rentner profitieren vom Grundfreibetrag. Da nicht die gesamte Rente steuerpflichtig ist (Besteuerungsanteil abhängig vom Rentenbeginn), zahlen viele Rentner trotz Rente keine oder kaum Einkommensteuer. Wer 2026 erstmals in Rente geht, muss 83,5 % seiner Rente versteuern — bei späteren Jahrgängen steigt dieser Anteil weiter bis auf 100 % (Rentenbeginn ab 2058).
Nein. Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt — weder beim Lohnsteuerabzug noch in der Steuererklärung müssen Sie ihn gesondert angeben.
Nein. Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert, unabhängig vom Grundfreibetrag. Nur wer ein sehr geringes Gesamteinkommen hat, kann per Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.

Dann zahlen Sie keine Einkommensteuer. Wenn Ihr Arbeitgeber trotzdem Lohnsteuer einbehalten hat, erhalten Sie diese über die Steuererklärung vollständig zurück.