
Die Frage nach der Abschreibungsdauer ist beim Flugzeug die erste, die sich rechnen lässt, und sie fällt anders aus als bei fast jedem anderen Wirtschaftsgut im Betrieb. Ein Firmenwagen ist nach sechs Jahren abgeschrieben, eine Maschine in der Werkstatt nach zehn, ein Flugzeug erst nach 21 Jahren. Wer das im Kaufmodell übersieht, kalkuliert die steuerliche Wirkung um den Faktor drei zu hoch. Wie das Thema insgesamt zusammenhängt, steht im Überblick zu Flugzeug und Steuern.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- 21 Jahre Nutzungsdauer für Flugzeuge unter 20 Tonnen
- 4,76 Prozent lineare Abschreibung pro Jahr
- Monatsgenau im Jahr der Anschaffung
- Gebrauchtkauf: Restnutzungsdauer schätzen
- Kürzere Dauer nur mit Nachweis
- Kein Sofortabzug wie in den USA
Was die amtliche AfA-Tabelle vorgibt
Grundlage ist die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium. Für Flugzeuge bis 20 Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht ist dort eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 21 Jahren angesetzt. Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt wurden.
Die Tabelle ist keine Rechtsnorm, sondern eine Verwaltungsanweisung, die auf Erfahrungswerten aus Betriebsprüfungen beruht. In der Praxis ist sie der Maßstab, an dem sich jede Abweichung messen muss. Wer kürzer abschreiben will, trägt die Beweislast.
Wie sich die Jahresrate berechnet
Die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig. Ein Flugzeug für 2,1 Millionen Euro ergibt eine Jahresrate von 100.000 Euro. Im Jahr der Anschaffung wird monatsgenau gekürzt: Übernahme im April bedeutet neun Zwölftel, also 75.000 Euro.
- Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten ansetzen
- Überführungsflug und Zulassung gehören dazu
- Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten
- Monatsgenaue Kürzung im ersten Jahr
- Beginn mit Erlangung der Verfügungsmacht
Anschaffung heißt nicht Bezahlung. Entscheidend ist der Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahr. Eine Anzahlung auf ein Flugzeug, das erst im nächsten Jahr geliefert wird, ist zu aktivieren und wirkt steuerlich noch nicht.
Gebrauchtes Flugzeug: Restnutzungsdauer statt 21 Jahre
Beim Gebrauchtkauf beginnt die Abschreibung nicht neu über 21 Jahre, sondern über die geschätzte Restnutzungsdauer. Maßgeblich sind Alter, Zustand, Wartungshistorie und die verbleibenden Betriebsstunden von Zelle, Motor und Propeller beziehungsweise die Zyklen bei Turbinen.
| Alter beim Kauf | Typische Restnutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|
| Neuflugzeug | 21 Jahre | 4,76 Prozent |
| 5 Jahre | 16 Jahre | 6,25 Prozent |
| 10 Jahre | 11 Jahre | 9,09 Prozent |
| 15 Jahre, überholt | 8 bis 12 Jahre je Zustand | 8,3 bis 12,5 Prozent |
Diese Werte sind Anhaltspunkte, keine Automatik. Wer bei einer 15 Jahre alten Maschine eine Restnutzungsdauer von sechs Jahren ansetzen will, braucht Belege: Gutachten, Prüfberichte, dokumentierte Restzeiten bis zur nächsten Grundüberholung. Ein Satz im Jahresabschluss reicht nicht.
Wann eine kürzere Nutzungsdauer durchgeht
- Gutachten eines Sachverständigen zum technischen Zustand
- Nachweis überdurchschnittlicher Nutzung, etwa im Schulbetrieb
- Dokumentierte Restlaufzeiten bei Motor und Zelle
- Konkrete Planung zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen
Warum § 7g EStG bei Flugzeugen selten hilft
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorab, die Sonderabschreibung bis zu 40 Prozent für Anschaffungen ab 2024. Für Flugzeugkäufer scheitert das meist an drei Punkten.
- Gewinngrenze von 200.000 Euro je Betrieb
- Höchstbetrag von 200.000 Euro je Betrieb
- Mindestens 90 Prozent betriebliche Nutzung nötig
- Nachweis über zwei Jahre erforderlich
Ein Unternehmen, das ein Flugzeug für über eine Million Euro kauft, überschreitet die Gewinngrenze fast immer. Und die 90-Prozent-Hürde ist bei einem Wirtschaftsgut, das erfahrungsgemäß auch privat genutzt wird, riskant: Kippt die Quote, wird rückabgewickelt. Wie sich beide Instrumente sonst nutzen lassen, steht unter Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung.
Der Vergleich, der die Erwartung korrigiert
In den USA ist die volle Bonus Depreciation seit dem One Big Beautiful Bill Act vom 4. Juli 2025 dauerhaft möglich, für Anschaffungen und Inbetriebnahmen nach dem 19. Januar 2025. Deutschland kennt keine vergleichbare Regel. Was das zahlenmäßig bedeutet, zeigt der Beitrag zur Privatjet Sofortabschreibung, die nachgerechnete Praxis unter Kleinflugzeug als Steuermodell.
Die deutsche Abschreibung ist kein Hebel, sondern eine Konstante. Der Hebel liegt bei der Umsatzsteuer, bei der Auslastung und bei der Struktur der Halterschaft.
Was neben der AfA in die Kalkulation gehört
Die Abschreibung ist der planbarste, aber nicht der größte Posten. Wartung, Hangar, Versicherung und Crew übersteigen sie in der Regel deutlich, und bei Turbinen kommen Rückstellungen für Grundüberholungen hinzu. Die vollständige Aufstellung steht unter Flugzeug Betriebsausgaben absetzen, der Nachweis der Nutzungsquote unter Flugstunden nachweisen mit Bordbuch.
Sonderfall Umbauten und Einbauten
Wird ein Flugzeug nachträglich umgebaut, etwa mit einer neuen Avionik, einer geänderten Kabinenausstattung oder zusätzlicher Ausrüstung für den Charterbetrieb, stellt sich die Frage, ob diese Kosten sofort abzugsfähig sind oder die Abschreibungsbemessungsgrundlage erhöhen. Maßgeblich ist, ob es sich um Erhaltungsaufwand handelt, der den ursprünglichen Zustand lediglich wiederherstellt, oder um Herstellungsaufwand, der das Flugzeug wesentlich verbessert oder seine Nutzungsmöglichkeiten erweitert. Wesentliche Umbauten werden als nachträgliche Anschaffungskosten aktiviert und über die verbleibende Restnutzungsdauer mit abgeschrieben, nicht separat über eine eigene Laufzeit.
| Maßnahme | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Routinemäßiger Austausch von Verschleißteilen | sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand |
| Neue Avionik mit erweiterter Funktionalität | nachträgliche Anschaffungskosten |
| Umbau der Kabine für Charterbetrieb | nachträgliche Anschaffungskosten |
| Reparatur nach einem Vorfall ohne Wertsteigerung | sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand |
Was bei mehreren Eigentümern gilt
Bei einer Haltergemeinschaft schreibt jeder Halter nur seinen eigenen Anteil an den Anschaffungskosten ab, entsprechend seiner Beteiligungsquote und seiner individuellen Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen. Ändert sich die Beteiligungsquote während der Nutzungsdauer, etwa weil ein Halter seinen Anteil aufstockt, wird die Abschreibung für den hinzuerworbenen Teil neu berechnet, ausgehend vom Kaufpreis dieses Anteils und der zu diesem Zeitpunkt verbleibenden Restnutzungsdauer. Die vertraglichen Grundlagen dazu stehen unter Flugzeug Haltergemeinschaft und Vertrag.
Abschreibung und Liquiditätsplanung
Die lineare Abschreibung über 21 Jahre bedeutet auch, dass der steuerliche Aufwand über die gesamte Nutzungsdauer sehr gleichmäßig anfällt, während die tatsächlichen Zahlungsströme meist anders verteilt sind: hohe Anfangsinvestition, laufende Finanzierungsraten mit sinkendem Zinsanteil, und am Ende möglicherweise ein Verkaufserlös, der über dem Restbuchwert liegt. Für die Liquiditätsplanung ist es deshalb wichtig, die steuerliche Abschreibung nicht mit dem tatsächlichen Kapitalbedarf zu verwechseln. In den ersten Jahren übersteigt die Tilgungsrate häufig die steuerliche Entlastung durch die Abschreibung deutlich, was bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden muss.
| Jahr | Steuerliche AfA | Typische Tilgungsrate bei 15 Jahren Laufzeit |
|---|---|---|
| 1 bis 5 | konstant, rund 4,76 Prozent p.a. | steigend, Zinsanteil sinkt |
| 6 bis 15 | konstant, rund 4,76 Prozent p.a. | Tilgung abgeschlossen |
| 16 bis 21 | konstant, rund 4,76 Prozent p.a. | keine Finanzierungslast mehr |
Was passiert am Ende der Nutzungsdauer
Ist ein Flugzeug nach 21 Jahren vollständig abgeschrieben, aber weiterhin im Einsatz, entstehen keine weiteren Abschreibungsbeträge mehr, während die laufenden Betriebskosten unverändert weiterlaufen. Wird das Flugzeug zu diesem Zeitpunkt verkauft, ist praktisch der gesamte Verkaufserlös als Buchgewinn zu versteuern, weil der Buchwert bei null liegt. Dieser Effekt sollte bei der langfristigen Planung mitgedacht werden, insbesondere wenn absehbar ist, dass das Flugzeug auch nach Ablauf der Abschreibungsdauer noch einen erheblichen Marktwert haben wird, wie es bei gut gewarteten Mustern häufig der Fall ist.
Ein vollständig abgeschriebenes, aber noch werthaltiges Flugzeug ist steuerlich eine tickende Uhr: Jeder Verkauf realisiert den vollen Erlös als Gewinn, ohne dass noch ein Restbuchwert gegenzurechnen wäre.
Häufige Fragen zur Flugzeug-Abschreibung
Wie lange wird ein Flugzeug abgeschrieben?
Bei einem höchstzulässigen Fluggewicht unter 20 Tonnen über 21 Jahre nach der amtlichen AfA-Tabelle, also mit rund 4,76 Prozent pro Jahr linear.
Wie hoch ist die Abschreibung bei einem gebrauchten Flugzeug?
Sie richtet sich nach der geschätzten Restnutzungsdauer. Bei einer zehn Jahre alten Maschine sind elf Jahre ein üblicher Ansatz, entsprechend rund 9,09 Prozent pro Jahr.
Kann ich eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen?
Ja, wenn du sie belegen kannst. Üblich sind Gutachten zum technischen Zustand, dokumentierte Restlaufzeiten und der Nachweis überdurchschnittlicher Nutzung.
Was gehört zu den Anschaffungskosten?
Kaufpreis, Überführung, Zulassung, Einbauten und alle Nebenkosten, die bis zur Betriebsbereitschaft anfallen. Abziehbare Vorsteuer gehört nicht dazu.
Wann beginnt die Abschreibung?
Mit der Anschaffung, also der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Im ersten Jahr wird monatsgenau gekürzt, eine Anzahlung ohne Lieferung löst noch keine Abschreibung aus.