Eine Familienstiftung kostet Geld — Gründung, Verwaltung, Steuern. Wer die echten Kosten kennt, kann realistisch entscheiden, ob sie sich rechnet.

Gründungskosten: Einmalig 3.000–10.000 Euro
Die Gründung einer Familienstiftung erfordert einen Notar und meist einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Notargebühren richten sich nach dem Stiftungskapital (KV-Tabelle): Bei 500.000 Euro Stiftungskapital ca. 2.000–3.000 Euro Notarkosten. Hinzu kommen Beratungskosten für die Satzungsgestaltung: 2.000–5.000 Euro je nach Komplexität. Gesamte Gründungskosten realistisch: 5.000–10.000 Euro für eine sorgfältig aufgesetzte Familienstiftung.
Dazu kommen staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (kostenlos bis wenige hundert Euro), und bei Einbringung von Immobilien evtl. Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland, oft aber durch Verwandtschaftsbeziehungen reduziert).
Laufende Kosten: 3.000–8.000 Euro jährlich
Die laufenden Kosten einer Familienstiftung setzen sich zusammen aus: Steuerberatung für Jahresabschluss und Steuererklärungen der Stiftung: 2.000–4.000 Euro jährlich. Verwaltungsaufwand (Buchführung, Bankgebühren, ggf. Vorstandsvergütung): 500–2.000 Euro. Wirtschaftsprüfung bei größeren Stiftungen: 2.000–5.000 Euro. Ggf. Kosten für externe Treuhänder oder Vorstände: variabel.
| Kostenart | Einmalig | Jährlich |
|---|---|---|
| Notar und Rechtsberatung | 5.000–10.000 € | — |
| Steuerberatung (laufend) | — | 2.000–4.000 € |
| Verwaltung und Buchhaltung | — | 500–2.000 € |
| Wirtschaftsprüfung | — | 0–5.000 € |
| Gesamt laufend | — | 3.000–8.000 € |
Erbersatzsteuer: Die Besonderheit der Familienstiftung
Alle 30 Jahre unterliegt eine Familienstiftung der Erbersatzsteuer: Das Stiftungsvermögen wird so besteuert, als wäre es von einem Erblasser auf zwei Kinder übergegangen (zwei Kinderfreibeträge à 400.000 Euro = 800.000 Euro steuerfrei). Was darüber liegt, wird mit dem entsprechenden Erbschaftsteuersatz belastet. Bei 2 Millionen Euro Stiftungsvermögen: (2.000.000 − 800.000) × 19 % ≈ 228.000 Euro alle 30 Jahre.
Ab wann rechnet sich eine Familienstiftung?
Grob als Daumenregel: Bei Vermögen über 2 Millionen Euro beginnt die Familienstiftung steuerlich attraktiv zu werden. Die jährlichen Kosten von 5.000–10.000 Euro müssen durch Steuervorteile mehr als ausgeglichen werden. Bei 3 Millionen Euro Stiftungsvermögen und 5 % Rendite (150.000 Euro Ertrag) kann die Stiftung gegenüber Privatanlage ca. 20.000–30.000 Euro Steuern jährlich sparen — das übersteigt die Kosten deutlich.
- ✓ Gründungskosten: 5.000–10.000 € budgetieren
- ✓ Laufende Kosten: 3.000–8.000 € jährlich einplanen
- ✓ Erbersatzsteuer alle 30 Jahre in Finanzplanung berücksichtigen
- ✓ Break-even erst ab ca. 2 Mio. € Vermögen (grobe Faustregel)
- ✓ Mehrere Angebote von Steuerberatern mit Stiftungserfahrung einholen