Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Doppelbesteuerungsabkommen: Wer zahlt Steuern wo, wenn ich im Ausland arbeite?

Wer im Ausland arbeitet, Einkünfte aus ausländischen Quellen bezieht oder zeitweise in einem anderen Land lebt, stellt sich früh die Frage: In welchem…

Doppelbesteuerungsabkommen: Wer zahlt Steuern wo, wenn ich im Ausland arbeite?
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Wer im Ausland arbeitet, Einkünfte aus ausländischen Quellen bezieht oder zeitweise in einem anderen Land lebt, stellt sich früh die Frage: In welchem Land zahle ich Steuern? Ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) könnten dieselben Einkünfte in zwei Ländern versteuert werden. Die DBA verhindern das – aber ihre Funktionsweise ist komplex.

Deutschland hat mit über 90 Ländern DBA abgeschlossen. Sie regeln, wer das Besteuerungsrecht hat – in der Regel der Staat, in dem Sie ansässig sind, oder wo die Einkunftsquelle liegt.

Die 183-Tage-Regel erklärt

Das wichtigste Prinzip in vielen DBA: Wer weniger als 183 Tage pro Jahr in einem anderen Land arbeitet, zahlt dort keine Lohnsteuer – sofern der Arbeitgeber im Ausland sitzt. Wer länger bleibt oder ein lokales Unternehmen hat, ist dort steuerpflichtig.

Wichtige Nuancen der 183-Tage-Regel

  • Die Zählung bezieht sich oft auf das Steuerjahr, nicht das Kalenderjahr
  • Kurze Aufenthalte (Wochenenden, Feiertage) können mitzählen
  • Manche DBA zählen nur Arbeitstage, andere alle Tage
  • Der Arbeitgeber muss im Ausland ansässig sein
  • Betriebsstätten im anderen Land ändern die Regel

DBA nach Methoden: Freistellungs- vs. Anrechnungsmethode

MethodeWie funktioniert esTypische DBA-Partner
FreistellungAuslandseinkünfte werden in DE nicht besteuert, aber Progressionsvorbehalt giltUSA, UK, Frankreich, Schweiz
AnrechnungAuslandssteuer wird auf deutsche Steuer angerechnetEinige Entwicklungsländer
Progressionsvorbehalt: Auch wenn Auslandseinkünfte in Deutschland freigestellt sind, erhöhen sie Ihren Steuersatz auf das verbleibende (in Deutschland steuerpflichtige) Einkommen. Bei hohen Auslandseinkünften kann das die ESt erheblich erhöhen.

Wo bin ich steuerlich ansässig? (Wohnsitz vs. gewöhnlicher Aufenthalt)

Deutschland besteuert alle Personen, die hier einen Wohnsitz ODER ihren gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 6 Monate im Jahr) haben. Wer nach dem Ausland zieht, muss sicherstellen, dass:

  • Der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird (Abmeldung + echte Aufgabe)
  • Keine Wohnung mehr in Deutschland verbleibt (auch keine gemietete)
  • Der tatsächliche Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert wird

Häufige Situationen und deren Behandlung

SituationSteuerliche Folge
Grenzgänger (wohnt in DE, arbeitet in CH)DBA CH/DE: Sonderregelung, oft Quellensteuer in CH
Remote Work aus DE für US-ArbeitgeberDBA USA: Lohnsteuer in DE (Wohnsitzland), keine US-Steuer
Freelancer mit Kunden weltweitEinkünfte in DE steuerpflichtig, soweit in DE ansässig
Digitaler Nomade (mehrere Länder)Kompliziert – häufig unbeschränkte Steuerpflicht in DE bleibt

FAQ: DBA und Auslandsarbeit

Muss ich Auslandseinkünfte in der deutschen Steuererklärung angeben?

Ja, immer – auch wenn sie durch ein DBA in Deutschland freigestellt sind. Sie müssen sie für den Progressionsvorbehalt angeben (Anlage AUS).

Was ist, wenn mein Land kein DBA mit Deutschland hat?

Ohne DBA kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Deutschland rechnet dann die ausländische Steuer im Rahmen der Anrechnungsmethode an, aber oft nicht vollständig.

Gilt das DBA auch für Renten aus dem Ausland?

Ja, die meisten DBA enthalten Regelungen für Renteneinkünfte. Häufig liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzland (Deutschland), es gibt aber Ausnahmen.

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