Wer im Ausland arbeitet, Einkünfte aus ausländischen Quellen bezieht oder zeitweise in einem anderen Land lebt, stellt sich früh die Frage: In welchem Land zahle ich Steuern? Ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) könnten dieselben Einkünfte in zwei Ländern versteuert werden. Die DBA verhindern das – aber ihre Funktionsweise ist komplex.
Die 183-Tage-Regel erklärt

Das wichtigste Prinzip in vielen DBA: Wer weniger als 183 Tage pro Jahr in einem anderen Land arbeitet, zahlt dort keine Lohnsteuer – sofern der Arbeitgeber im Ausland sitzt. Wer länger bleibt oder ein lokales Unternehmen hat, ist dort steuerpflichtig.
Wichtige Nuancen der 183-Tage-Regel
- Die Zählung bezieht sich oft auf das Steuerjahr, nicht das Kalenderjahr
- Kurze Aufenthalte (Wochenenden, Feiertage) können mitzählen
- Manche DBA zählen nur Arbeitstage, andere alle Tage
- Der Arbeitgeber muss im Ausland ansässig sein
- Betriebsstätten im anderen Land ändern die Regel
DBA nach Methoden: Freistellungs- vs. Anrechnungsmethode
| Methode | Wie funktioniert es | Typische DBA-Partner |
|---|---|---|
| Freistellung | Auslandseinkünfte werden in DE nicht besteuert, aber Progressionsvorbehalt gilt | USA, UK, Frankreich, Schweiz |
| Anrechnung | Auslandssteuer wird auf deutsche Steuer angerechnet | Einige Entwicklungsländer |
Wo bin ich steuerlich ansässig? (Wohnsitz vs. gewöhnlicher Aufenthalt)
Deutschland besteuert alle Personen, die hier einen Wohnsitz ODER ihren gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 6 Monate im Jahr) haben. Wer nach dem Ausland zieht, muss sicherstellen, dass:

- Der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird (Abmeldung + echte Aufgabe)
- Keine Wohnung mehr in Deutschland verbleibt (auch keine gemietete)
- Der tatsächliche Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert wird
Häufige Situationen und deren Behandlung
| Situation | Steuerliche Folge |
|---|---|
| Grenzgänger (wohnt in DE, arbeitet in CH) | DBA CH/DE: Sonderregelung, oft Quellensteuer in CH |
| Remote Work aus DE für US-Arbeitgeber | DBA USA: Lohnsteuer in DE (Wohnsitzland), keine US-Steuer |
| Freelancer mit Kunden weltweit | Einkünfte in DE steuerpflichtig, soweit in DE ansässig |
| Digitaler Nomade (mehrere Länder) | Kompliziert – häufig unbeschränkte Steuerpflicht in DE bleibt |
FAQ: DBA und Auslandsarbeit
Ja, immer – auch wenn sie durch ein DBA in Deutschland freigestellt sind. Sie müssen sie für den Progressionsvorbehalt angeben (Anlage AUS).
Ohne DBA kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Deutschland rechnet dann die ausländische Steuer im Rahmen der Anrechnungsmethode an, aber oft nicht vollständig.

Ja, die meisten DBA enthalten Regelungen für Renteneinkünfte. Häufig liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzland (Deutschland), es gibt aber Ausnahmen.