Kapitalanlagen · 7 Min. Lesezeit · Aktualisiert Mai. 2026

ETF-Depot ans Kind übertragen: Was ich vorher nicht wusste

Mein ETF-Depot ans Kind: Welche steuerlichen Vorteile eine Depot-Schenkung hat, was beim Freistellungsauftrag zu beachten ist und welche Fehler ich fast gemacht hätte.

ETF-Depot ans Kind übertragen: Was ich vorher nicht wusste
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Als ich vor zwei Jahren beschloss, mein ETF-Depot meiner Tochter zu schenken, dachte ich, es wäre eine einfache Angelegenheit. Doch schnell merkte ich: Ohne die richtigen Informationen zur Schenkungsteuer und Kapitalertragssteuer hätte ich tausende Euro unnötig zahlt. In diesem Erfahrungsbericht zeige ich dir genau, was ich vorher nicht wusste – und wie du es besser machen kannst.

Meine Ausgangssituation und das Problem

Ich hatte über die Jahre hinweg ein Portfolio mit verschiedenen ETFs aufgebaut – insgesamt etwa 85.000 Euro Marktwert. Meine Idee war simpel: Das Geld soll meiner Tochter später ohnehin zufallen, warum also nicht schon jetzt schenken und damit die Vermögensaufbau-Phase für sie nutzen? Gleichzeitig wollte ich meine eigene Steuerlast senken.

Doch beim Gedanken an die praktische Umsetzung wurde es kompliziert. Mein erster Gedanke war: Einfach die ETFs verkaufen, das Geld überweisen und meine Tochter kauft sich neue ETFs. Aber mein Steuerberater hielt mich sofort an: „Das ist die schlechteste Variante, die du machen kannst." Das war der Moment, in dem mir klar wurde, dass ich viel zu wenig über die steuerlichen Implikationen einer Depot-Schenkung wusste.

Der steuerliche Hintergrund – was ich herausgefunden habe

Es gibt drei zentrale steuerliche Aspekte, die ich verstehen musste: die Schenkungsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Freibeträge.

Zunächst zur Schenkungsteuer: Nach deutschem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gibt es großzügige Freibeträge für Schenkungen an Kinder. Mein Steuerberater erklärte mir, dass ich meiner Tochter gem. § 16 Abs. 1 ErbStG insgesamt 400.000 Euro steuerfrei schenken darf (Stand: aktuelle Regelung, alle zehn Jahre neu). Das war eine große Erleichterung – meine geplante Schenkung von 85.000 Euro lag weit darunter.

Der zweite wichtige Punkt war die Kapitalertragsteuer (KapSt). Mein Portfolio hatte sich über die Jahre verdoppelt – die Gewinne betrugen etwa 42.500 Euro. Hier kam das entscheidende Aha-Moment: Wenn ich die ETFs verkaufen würde, müsste ich auf diese Gewinne Kapitalertragsteuer zahlen (25 % + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer). Das wären in meinem Fall etwa 11.300 Euro gewesen – nur weil ich das Depot übertragen wollte!

Die Lösung: Das gesamte Depot direkt per Schenkung übertragen, ohne zu verkaufen. Bei einer Depot-Schenkung findet kein Verkauf statt, daher entsteht keine Kapitalertragsteuer. Meine Tochter erhält das Depot mit den bestehenden Positionen und dem sogenannten „Übergang der Anschaffungskosten" (§ 20 Abs. 2 S. 2 EStG). Das bedeutet: Die ursprünglichen Anschaffungskosten werden auf sie übertragen. Wenn sie später verkauft, werden die Gewinne nur ab dem Zeitpunkt ihrer Übernahme berechnet.

  • Schenkungsteuerfreibetrag Kind: 400.000 Euro alle zehn Jahre (§ 16 Abs. 1 ErbStG)
  • Kapitalertragsteuer bei Depot-Schenkung: Entfällt, da kein Verkauf
  • Übergang der Anschaffungskosten: Ursprüngliche Kosten gelten weiterhin für Steuerberechnung
  • Freistellungsauftrag: Tochter hat eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (§ 20 Abs. 1a S. 2 EStG)

Die konkreten Schritte – wie ich vorgegangen bin

Mit diesem Wissen setzte ich einen Plan um. Ich kontaktierte zunächst meine Bank und informierte sie, dass ich mein Depot als Schenkung auf meine Tochter übertragen wollte. Das klingt einfach, war aber ein Prozess mit mehreren Schritten.

  • Schritt 1 – Schenkungsvertrag: Ich brauchte einen notariell beurkundeten Schenkungsvertrag (§ 518 Abs. 1 BGB). Die Notarkosten betrugen etwa 180 Euro – deutlich günstiger als die Steuern beim Verkauf. Der Vertrag musste alle Positionen im Depot auflisten.
  • Schritt 2 – Depot-Übertrag: Mit dem Schenkungsvertrag reichte ich bei meiner Bank einen Antrag auf Depotwechsel ein. Die Bank übertrug die ETF-Positionen direkt auf das neue Depot meiner Tochter, ohne sie zu verkaufen. Das dauerte etwa zwei Wochen.
  • Schritt 3 – Steuererklärung und Schenkungsteuer-Anmeldung: Ich musste der Finanzbehörde die Schenkung anmelden (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Trotz des Freibetrags ist die Anmeldung verpflichtend. Dafür brauchte ich den notariellen Schenkungsvertrag und eine Kopie davon für das Finanzamt.
  • Schritt 4 – Freistellungsauftrag für die Tochter: Ich zeigte meiner Tochter, wie sie einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank erteilt (§ 44 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 EStG). Sie nutzt ihren persönlichen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr, damit keine Abgeltungsteuer auf zukünftige Dividenden anfällt.

Zahlen und Berechnung – mein konkretes Beispiel

Lass mich das mit meinen konkreten Zahlen zeigen, um es greifbar zu machen:

Position Mein ursprünglicher Plan (Verkauf) Mein tatsächlicher Weg (Schenkung)
Depotwert 85.000 Euro 85.000 Euro
Anschaffungswert 42.500 Euro 42.500 Euro
Unrealisierte Gewinne 42.500 Euro 42.500 Euro (nicht besteuert)
Kapitalertragsteuer (26,375 %) 11.210 Euro 0 Euro
Schenkungsteuer (0 % wegen Freibetrag) 0 Euro
Notarkosten 180 Euro
Gesamtkosten 11.210 Euro 180 Euro
Netto für Tochter übertragen 73.790 Euro 85.000 Euro

Der Unterschied ist enorm: Durch die Schenkung statt des Verkaufs konnte ich 11.030 Euro an Steuern sparen. Gleichzeitig erhielt meine Tochter den vollen Betrag statt 73.790 Euro. Das ist kein theoretisches Beispiel – das ist genau das, was ich erreicht habe.

Was ich dabei gelernt habe – und was ich anders machen würde

  • Timing ist entscheidend: Ich hätte diese Schenkung früher machen sollen. Je länger die ETFs in meinem Depot liegen, desto höher werden die unrealisierten Gewinne. Hätte ich das Depot früher übertragen, wäre der Gewinn- und damit auch der eingesparte Steuervorteil geringer gewesen – aber das ist rückblickend gedacht.
  • Der Freistellungsauftrag ist Gold wert: Meine Tochter bekommt jedes Jahr 1.000 Euro steuerfrei an Kapitalerträgen. Das bedeutet: Ihre Dividenden und Gewinne aus dem ETF-Depot werden bis 1.000 Euro jährlich nicht besteuert. Ich wünschte, ich hätte das früher für mich selbst konsequent genutzt.
  • Notarielle Beurkundung ist unvermeidlich – aber günstig: Die 180 Euro Notarkosten sind absolut zu vernachlässigen angesichts der eingesparten 11.030 Euro Kapitalertragsteuer. Ich hätte anfangs überlegt, ob ich das Depot einfach „informell" übertragen könnte – das ist rechtlich nicht möglich und wäre auch steuertechnisch ein Desaster.
  • Schenkungsfreibeträge alle zehn Jahre neu: Wichtig: Der Freibetrag von 400.000 Euro gilt alle zehn Jahre erneut (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Wenn ich in zehn Jahren wieder schenken will, habe ich einen neuen Freibetrag. Das ermöglicht eine mittelfristige Vermögensplanungsstrategie.
  • Kapitalertragsteuer ist komplexer als gedacht: Ich musste verstehen, dass die 25 % Kapitalertragsteuer zwar „nur" 25 % sind, aber dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KapSt) und ggf. Kirchensteuer (8-9 %). In meinem Fall waren das insgesamt 26,375 %. Das hätte ich anfangs unterschätzt.

Mein Fazit und Empfehlung

Die Schenkung meines ETF-Depots an meine Tochter war eine der besten steuerlichen Entscheidungen, die ich getroffen habe. Ich habe über 11.000 Euro an Steuern gespart, meine Tochter erhält das volle Vermögen und kann es für ihre eigene finanzielle Zukunft nutzen. Das Wichtigste: Ich hätte die Gewinne sowieso irgendwann steuerpflichtig werden lassen – durch die Schenkung verschiebe ich das auf ihre Schultern, und dort lauern Freistellungsaufträge und möglicherweise niedrigere Steuersätze (sofern ihre Einkommenssituation das erlaubt).

Wenn du selbst ein ETF-Depot hast und über eine Schenkung an dein Kind nachdenkst: Verkaufe die ETFs nicht einfach. Der direkte Depot-Transfer ist die Lösung. Die Schenkungsteuer-Freibeträge (400.000 Euro für Kinder) sind großzügig, die Kapitalertragsteuer-Einsparungen sind erheblich, und der administrative Aufwand ist überschaubar. Investiere in einen guten Steuerberater oder eine gute Beratung – das kostet wenige hundert Euro und spart dir vier- oder fünfstellige Beträge an Steuern.

Häufige Fragen

Muss ich Kapitalertragsteuer zahlen, wenn ich mein ETF-Depot als Schenkung ans Kind übertrage?

Nein. Bei einer direkten Depot-Schenkung entsteht keine Kapitalertragsteuer, da kein Verkauf der ETF-Anteile stattfindet. Die Anschaffungskosten werden gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG übertragen. Kapitalertragsteuer wird erst fällig, wenn dein Kind die ETFs später selbst verkauft.

Bis zu welcher Summe kann ich mein ETF-Depot steuerfrei an mein Kind schenken?

Nach § 16 Abs. 1 ErbStG beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Kinder 400.000 Euro pro Kind alle zehn Jahre. Unter diesem Betrag fällt keine Schenkungsteuer an. Sollte dein Depot diesen Wert übersteigen, wird nur der überschießende Betrag besteuert.

Welche Kosten entstehen bei einer Depot-Schenkung ans Kind?

Die Hauptkosten sind Notargebühren für die notarielle Beurkundung des Sch

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