Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss sein weltweites Einkommen in der deutschen Steuererklärung angeben — also auch Erträge aus ausländischen Konten, Depots, Immobilien und Beteiligungen. Was oft vergessen wird: Es gibt Meldepflichten, die über die Steuerpflicht hinausgehen.
Was ist meldepflichtig?

- Ausländische Bankkonten mit Erträgen (Zinsen, Dividenden)
- Ausländische Aktiendepots und ETF-Portfolios
- Vermietungseinnahmen aus ausländischen Immobilien
- Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
- Kryptowährungen auf ausländischen Börsen (zunehmend erfasst)
- Lebensversicherungen mit Anlageanteil im Ausland
Common Reporting Standard (CRS): Was Banken melden
Über 100 Länder — darunter Schweiz, Österreich, Luxemburg, Singapur und die Kaimaninseln — melden automatisch Kontoinformationen an Deutschland. Die Bank meldet: Kontostand, Zinsen, Dividenden, Veräußerungserlöse. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht diese Daten mit den Steuererklärungen ab.
| Land | CRS teilnehmend? | Besonderheit |
|---|---|---|
| Schweiz | Ja, seit 2018 | Auch Nummernkonten |
| Österreich | Ja | Vollständiger Datenaustausch |
| Luxemburg | Ja | Fondsgesellschaften eingeschlossen |
| USA | Nein (FATCA stattdessen) | FATCA seit 2014 |
| Dubai/UAE | Ja, seit 2023 | Erhebliche Ausweitung |
Wie werden ausländische Erträge in Deutschland besteuert?

Ausländische Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der deutschen Abgeltungsteuer (25 % + Soli). Wenn das Ausland bereits Quellensteuer einbehalten hat, wird diese auf die deutsche Steuer angerechnet — maximal bis zum deutschen Steuersatz. Manche Länder erheben mehr als 25 % Quellensteuer: Der Überhang geht verloren.
Ausländische Immobilien: Progressionsvorbehalt beachten
Wenn Deutschland mit dem betreffenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat, werden ausländische Mieteinnahmen meist im Ausland versteuert und in Deutschland freigestellt. Aber Achtung: Die freigestellten Einkünfte erhöhen in Deutschland den Steuersatz auf die restlichen Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Das kann den deutschen Steuersatz spürbar erhöhen.
In Deutschland gibt es keine allgemeine Meldepflicht für das bloße Haben ausländischer Konten. Aber: Sobald Erträge entstehen oder das Konto im Ausland gemeldet wird, muss es in die Steuererklärung. Aktive Nachfragen des Finanzamts werden durch CRS immer häufiger.

Das kann als Steuerhinterziehung gewertet werden — mit Strafen, Nachzahlungen plus Zinsen und bei größeren Beträgen auch strafrechtlichen Konsequenzen. Durch CRS ist das Entdeckungsrisiko sehr hoch.
Zunehmend ja. Regulierte Kryptobörsen melden seit 2023/2024 schrittweise Kundendaten. Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet ab 2026 alle Krypto-Dienstleister zur Meldung. Nicht regulierte Wallets fallen nicht darunter — aber Transaktionen auf regulierten Börsen schon.