Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Asset Deal vs. Share Deal: Steuerliche Unterschiede beim Unternehmenskauf

Wer ein Unternehmen kauft oder verkauft, steht vor einer grundlegenden Strukturentscheidung: Kauft man die einzelnen Vermögensgegenstände (Asset Deal)…

Asset Deal vs. Share Deal: Steuerliche Unterschiede beim Unternehmenskauf
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Wer ein Unternehmen kauft oder verkauft, steht vor einer grundlegenden Strukturentscheidung: Kauft man die einzelnen Vermögensgegenstände (Asset Deal) oder die Gesellschaftsanteile (Share Deal)? Beide Wege führen zum selben wirtschaftlichen Ergebnis — steuerlich liegen Welten dazwischen.

Asset Deal vs. Share Deal im Überblick:
Asset Deal: Käufer erwirbt einzelne Wirtschaftsgüter direkt
Share Deal: Käufer erwirbt Anteile an der Gesellschaft
Steuerlicher Vorteil Käufer: Asset Deal (Step-up, neue AfA-Basis)
Steuerlicher Vorteil Verkäufer: Share Deal (Schachtelprivileg bei GmbH)

Der Asset Deal aus Käuferperspektive

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Wirtschaftsgüter: Maschinen, Fahrzeuge, Patente, Kundenstamm (Goodwill), Mietverträge. Steuerlicher Vorteil: Alle erworbenen Wirtschaftsgüter werden zu den tatsächlichen Kaufpreisen aktiviert (Step-up). Die neuen Abschreibungen beginnen auf Basis des Kaufpreises — auch wenn die Wirtschaftsgüter beim Verkäufer schon voll abgeschrieben waren.

Der Share Deal aus Käuferperspektive

Beim Share Deal kauft der Käufer Gesellschaftsanteile (GmbH-Anteile, Aktien). Er übernimmt die Gesellschaft mit allen historischen Buchwerten — keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten. Ein steuerlicher Goodwill entsteht nicht. Der Nachteil: Keine AfA auf den Mehrkaufpreis über den Buchwert der Wirtschaftsgüter hinaus.

AspektAsset Deal (Käufer)Share Deal (Käufer)
AbschreibungNeue AfA auf KaufpreisHistorische Buchwerte
VerlustvorträgeVerluste gehen unterVerluste bleiben (§ 8c KStG beachten)
HaftungNur für übernommene GüterAlle Verbindlichkeiten übernommen
GrunderwerbsteuerFällt anBei >90 % Kauf: fällt an (Reform 2021)

Der Verkäufer denkt anders

Für den Verkäufer ist der Share Deal meist günstiger: Wenn eine GmbH ihre eigene Tochtergesellschaft verkauft, ist der Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei (Schachtelprivileg). Verkauft der GmbH-Gesellschafter seine Anteile, gilt das Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns steuerpflichtig mit persönlichem Steuersatz. Beim Asset Deal hingegen: Volle Körperschaftsteuer auf den Gewinn der Gesellschaft.

Was passiert mit Verlustvorträgen beim Asset Deal?

Beim Asset Deal gehen Verlustvorträge der verkaufenden Gesellschaft verloren — die Gesellschaft verkauft ihre Wirtschaftsgüter und stellt anschließend ihren Betrieb ein. Der Käufer übernimmt keine Verluste.

Kann man den Kaufpreis auf mehrere Wirtschaftsgüter aufteilen?

Ja — und das ist wichtig. Die Aufteilung zwischen abschreibungsfähigen Wirtschaftsgütern (Maschinen: 5 Jahre, Patente: variabel, Gebäude: 33 Jahre) und nicht abschreibungsfähigen (Grund und Boden, Firmenwert teils) hat erhebliche steuerliche Auswirkungen.

Wann wählt man trotz Steuervorteilen den Share Deal als Käufer?

Wenn die Gesellschaft wertvolle nicht übertragbare Güter hat: Lizenzen, staatliche Genehmigungen, eingetragene Marken, Mietverträge, die nicht auf einen anderen übertragbar sind, oder Kundendaten (DSGVO). In diesen Fällen muss der Share Deal gewählt werden.

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