Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Aktien und Wertpapiere versteuern 2026: Der komplette Überblick

Wer in Aktien, ETFs, Anleihen oder Fonds investiert, muss sich mit der Abgeltungsteuer auskennen.

Aktien und Wertpapiere versteuern 2026: Der komplette Überblick

Wer in Aktien, ETFs, Anleihen oder Fonds investiert, muss sich mit der Abgeltungsteuer auskennen. 2026 gelten die gleichen Grundregeln, aber es gibt Feinheiten, die tausende Euro Unterschied machen können. Hier der vollständige Überblick.

Die Abgeltungsteuer: Grundregeln

Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer versteuert, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf die KapESt) = effektiv 26,375 % (+ ggf. Kirchensteuer).

Was fällt darunter:

  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Dividenden
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds
  • Gewinne aus Derivaten

Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei

Jede Person hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Paare: 2.000 €). Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge steuerfrei. Voraussetzung: Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen.

Freistellungsauftrag verteilen: Du kannst den Betrag auf mehrere Banken verteilen — z.B. 600 € bei Bank A, 400 € bei Bank B. Insgesamt darf die Summe 1.000 € nicht überschreiten.

Aktiengewinne und -verluste

  • Gewinn: Kaufpreis + Anschaffungsnebenkosten (Gebühren) werden abgezogen → Rest = steuerpflichtiger Gewinn
  • Verlust aus Aktienverkäufen: Nur mit Aktiengewinnen verrechenbar (nicht mit Dividenden oder Zinsen!)
  • Verlust aus anderen Wertpapieren: Mit allen anderen Kapitalerträgen verrechenbar

ETF-Besteuerung: Vorabpauschale

Thesaurierende ETFs schütten nichts aus — trotzdem wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert:

  • Grundlage: Basiszins × Fondswert × 0,7 (Aktien-ETF-Bonus)
  • Nur fällig, wenn der ETF im Jahr positiv lief
  • Wird beim Verkauf angerechnet → keine Doppelbesteuerung
  • Bei Aktien-ETFs: 30 % Teilfreistellung → effektiv nur 70 % der Vorabpauschale besteuert

Teilfreistellung: Je nach Anlageform verschieden

AnlagetypTeilfreistellungEffektiver Steuersatz
Aktienfonds / Aktien-ETF (>51 % Aktien)30 %70 % × 25 % = 17,5 %
Mischfonds (25–50 % Aktien)15 %85 % × 25 % = 21,25 %
Immobilienfonds60 % (Inland) / 80 % (Ausland)deutlich günstiger
Direktanlage Aktien0 %25 %

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %? Dann kannst du die Kapitalerträge über die Steuererklärung mit dem günstigeren Steuersatz versteuern (Anlage KAP, Zeile "Günstigerprüfung"). Das lohnt sich besonders für:

  • Geringverdiener
  • Rentner mit kleiner Rente
  • Studenten mit kleinen Einnahmen

Depot bei ausländischem Broker: Was beachten?

Bei Brokern wie Interactive Brokers (IBKR), Trading 212 oder anderen Nicht-DE-Brokern:

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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