Wer in Aktien, ETFs, Anleihen oder Fonds investiert, muss sich mit der Abgeltungsteuer auskennen. 2026 gelten die gleichen Grundregeln, aber es gibt Feinheiten, die tausende Euro Unterschied machen können. Hier der vollständige Überblick.
Die Abgeltungsteuer: Grundregeln
Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer versteuert, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf die KapESt) = effektiv 26,375 % (+ ggf. Kirchensteuer).

Was fällt darunter:
- Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
- Dividenden
- Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds
- Gewinne aus Derivaten
Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei
Jede Person hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Paare: 2.000 €). Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge steuerfrei. Voraussetzung: Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen.
Aktiengewinne und -verluste
- Gewinn: Kaufpreis + Anschaffungsnebenkosten (Gebühren) werden abgezogen → Rest = steuerpflichtiger Gewinn
- Verlust aus Aktienverkäufen: Nur mit Aktiengewinnen verrechenbar (nicht mit Dividenden oder Zinsen!)
- Verlust aus anderen Wertpapieren: Mit allen anderen Kapitalerträgen verrechenbar
ETF-Besteuerung: Vorabpauschale

Thesaurierende ETFs schütten nichts aus — trotzdem wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert:
- Grundlage: Basiszins × Fondswert × 0,7 (Aktien-ETF-Bonus)
- Nur fällig, wenn der ETF im Jahr positiv lief
- Wird beim Verkauf angerechnet → keine Doppelbesteuerung
- Bei Aktien-ETFs: 30 % Teilfreistellung → effektiv nur 70 % der Vorabpauschale besteuert
Teilfreistellung: Je nach Anlageform verschieden
| Anlagetyp | Teilfreistellung | Effektiver Steuersatz |
|---|---|---|
| Aktienfonds / Aktien-ETF (>51 % Aktien) | 30 % | 70 % × 25 % = 17,5 % |
| Mischfonds (25–50 % Aktien) | 15 % | 85 % × 25 % = 21,25 % |
| Immobilienfonds | 60 % (Inland) / 80 % (Ausland) | deutlich günstiger |
| Direktanlage Aktien | 0 % | 25 % |
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %? Dann kannst du die Kapitalerträge über die Steuererklärung mit dem günstigeren Steuersatz versteuern (Anlage KAP, Zeile "Günstigerprüfung"). Das lohnt sich besonders für:
- Geringverdiener
- Rentner mit kleiner Rente
- Studenten mit kleinen Einnahmen
Depot bei ausländischem Broker: Was beachten?

Bei Brokern wie Interactive Brokers (IBKR), Trading 212 oder anderen Nicht-DE-Brokern:
- Keine automatische Abgeltungsteuer-Abführung
- Du musst alle Gewinne in der Steuererklärung angeben (Anlage KAP)
- Ausländische Quellensteuer anrechnen
- Devisenkurse zum Kaufdatum und Verkaufsdatum dokumentieren