Wer an der Börse investiert, macht nicht nur Gewinne. Verluste aus Aktien, ETFs und anderen Kapitalanlagen lassen sich mit Gewinnen verrechnen – und senken damit die Steuerlast. Das System der Verlustverrechnungstöpfe ist aber komplex und hat wichtige Grenzen, die viele Anleger nicht kennen.
Die Verlustverrechnungstöpfe im Überblick

Seit 2021 gibt es drei verschiedene Töpfe, die streng voneinander getrennt sind:
| Topf | Was hineingehört | Verrechenbar mit |
|---|---|---|
| Aktien-Topf | Verluste aus Aktienverkäufen | NUR Aktiengewinne |
| Allgemeiner Topf | Verluste aus ETFs, Fonds, Anleihen, Optionen, Zertifikaten (kein Totalverlust) | Alle anderen Kapitalerträge (außer Aktiengewinne getrennt) |
| Termingeschäfte-Topf | Verluste aus Termingeschäften (Optionen, Futures, CFDs) | NUR Termingeschäfts-Gewinne (max. 20.000 €/Jahr!) |
Aktien-Topf: Nur mit Aktiengewinnen
Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien können ausschließlich mit Gewinnen aus dem Verkauf einzelner Aktien verrechnet werden. Sie können NICHT mit:
- ETF-Gewinnen verrechnet werden
- Dividenden verrechnet werden
- Zinseinnahmen verrechnet werden
- Gewinnen aus Optionen verrechnet werden
Verlustbescheinigung: Der wichtigste Jahresend-Tipp
Haben Sie bei mehreren Banken Depots? Dann werden Verluste und Gewinne nur innerhalb eines Depots verrechnet. Über Banken hinweg geht das nur über die Steuererklärung – dafür brauchen Sie eine Verlustbescheinigung.

- Antrag auf Verlustbescheinigung stellen (bis 15. Dezember des laufenden Jahres!)
- Verluste werden dann nicht ins Folgejahr vorgetragen, sondern in der Steuererklärung angegeben
- Bank A: Verluste − Bank B: Gewinne → Verrechnung in der Steuererklärung möglich
Totalverluste: Insolvenz, wertlose Aktien
Seit 2020 sind Verluste aus Totalausfällen (Insolvenz, Delisting ohne Restwert) steuerlich absetzbar – aber nur bis zu 20.000 € pro Jahr. Überschüsse werden vorgetragen.
Häufige Fragen zur Verlustverrechnung
Können Aktienverluste mit Dividenden verrechnet werden?
Nein. Das Aktien-Verlust-Topf ist streng von Dividenden getrennt. Dividenden sind im allgemeinen Kapitalertrags-Topf. Nur Gewinne aus dem Verkauf von Aktien können mit Aktienverlusten verrechnet werden.
Wie lange kann ein Verlustvortrag genutzt werden?
Verluste können unbegrenzt in die Zukunft vorgetragen werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Ein Verfallsdatum gibt es nicht. Aber: Eine Verrechnung in vergangene Jahre ist nicht möglich (kein Verlustrücktrag bei Kapitalerträgen).

Was passiert mit meinem Verlustverrechnungstopf, wenn ich die Bank wechsle?
Der Verlustverrechnungstopf bleibt bei der alten Bank, wenn Sie das Depot übertragen und keinen Antrag auf Verlustbescheinigung stellen. Alternativ: Verlustbescheinigung beantragen (bis 15.12.), dann können die Verluste in der Steuererklärung mit Gewinnen bei der neuen Bank verrechnet werden.