Das Problem mit Termingeschäftsverlusten
Seit dem Jahressteuergesetz 2020 (in Kraft ab 2021) dürfen Verluste aus Termingeschäften – also CFDs, Futures, Optionen und ähnliche Derivate – nur noch bis zu 20.000 € pro Jahr mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften verrechnet werden. Dieser § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG sorgt für erheblichen Unmut.
Was sind Termingeschäfte nach § 20 EStG?

| Instrument | Termingeschäft? | Verlustbegrenzung |
|---|---|---|
| CFD (Contract for Difference) | Ja | 20.000 €/Jahr |
| Optionen (Put, Call) | Ja | 20.000 €/Jahr |
| Futures | Ja | 20.000 €/Jahr |
| Zertifikate (Hebel/Knock-out) | Ja (Knock-outs) | 20.000 €/Jahr |
| Aktien (Kauf/Verkauf) | Nein | Keine Begrenzung |
| ETFs, Fonds | Nein | Keine Begrenzung |
Wie funktioniert die Verlustrechnung konkret?
Angenommen, du hast 2024 folgende Ergebnisse aus Termingeschäften:
- CFD-Gewinne: 8.000 €
- Options-Verluste: –35.000 €
- Saldobetrag: –27.000 €
Ergebnis: Du kannst 20.000 € Verlust sofort verrechnen (nullt die 8.000 € Gewinn und 12.000 € mehr). Die restlichen 15.000 € werden als Verlustvortrag auf 2025 übertragen – aber nur zur Verrechnung mit künftigen Termingeschäftsgewinnen.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 7. Juni 2024 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Viele Steuerbescheide werden daher unter Vorbehalt gestellt oder sind vorläufig.

Strategien für aktive Termingeschäftshändler
- Jahresplanung: Verluste und Gewinne möglichst im gleichen Jahr realisieren
- Verlustvortrag aktiv nutzen: Gewinne in Folgejahren strategisch realisieren
- Broker wechseln: Verlustbescheinigung zum 15. Dezember beantragen (Übernahme in die Steuererklärung)
- Rechtsmittel: Bei hohen Verlusten Steuerberater und ggf. Klageweg prüfen
- Ausweichen auf nicht-derivative Produkte (ETFs, Aktien) für langfristige Positionen
Unterschied: Totalverlust bei Knock-outs
Seit 2020 sind Totalverluste bei Knock-out-Zertifikaten als Termingeschäftsverluste anerkannt (nach BFH-Urteil). Früher wurden diese steuerlich komplett ignoriert. Jetzt fallen sie unter die 20.000-€-Beschränkung.
Häufige Fragen zu §20 EStG Termingeschäften
Nein. Verluste aus Termingeschäften können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden – nicht mit Aktiengewinnen, Dividenden oder Zinsen.

Er wird auf unbestimmte Zeit vorgetragen und kann in Folgejahren (je 20.000 € pro Jahr) mit neuen Termingeschäftsgewinnen verrechnet werden.
Sehr wahrscheinlich ja. Der BFH hält die Regelung für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Bei einem günstigen BVerfG-Urteil werden alle offenen Bescheide automatisch korrigiert.