Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Unterhalt steuerlich absetzen: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und das Realsplitting

Wer nach einer Trennung oder Scheidung Unterhalt zahlt, kann diesen in vielen Fällen steuerlich absetzen .

Unterhalt steuerlich absetzen: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und das Realsplitting
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Wer nach einer Trennung oder Scheidung Unterhalt zahlt, kann diesen in vielen Fällen steuerlich absetzen. Das Realsplitting erlaubt es, Unterhalt an den Ex-Partner als Sonderausgaben geltend zu machen – bis zu 13.805 € pro Jahr. Der Empfänger muss dafür sein Einverständnis geben.

Wichtig: Kindesunterhalt ist steuerlich NICHT direkt absetzbar. Dafür gibt es Kinderfreibetrag und Kindergeld. Ehegattenunterhalt hingegen kann über das Realsplitting abgezogen werden.

Das Realsplitting: Wie funktioniert es?

Beim Realsplitting werden Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen. Im Gegenzug muss der Empfänger diese Zahlungen als sonstige Einkünfte versteuern. Das nennt sich Korrespondenz-Prinzip.

Voraussetzungen

  • Ehe muss formal geschieden oder getrennt sein (kein Unterhaltsabzug bei intakter Ehe)
  • Schriftliche Zustimmung des Unterhaltsempfängers (Anlage U)
  • Zahlung muss tatsächlich erfolgt sein
  • Maximalabzug: 13.805 € pro Jahr

Rechenbeispiel Realsplitting

PositionZahlerEmpfänger
Unterhalt im Jahr12.000 €12.000 €
Steuerersparnis Zahler (42%)5.040 € weniger Steuer
Steuerpflicht Empfängerauf 12.000 € (persönl. Satz)
Wenn Empfänger kaum EinkommenZahler spart vielEmpfänger zahlt wenig

Warum stimmt der Ex-Partner oft nicht zu?

Für den Unterhaltsempfänger bedeutet das Realsplitting: Er muss mehr Steuern zahlen. Deshalb verweigern viele die Zustimmung. In diesem Fall kann der Zahler als Ausgleich die Mehrsteuer des Empfängers übernehmen – das lohnt sich, wenn der eigene Steuersatz deutlich höher ist.

Strategie: Berechnen Sie die Mehrsteuer des Empfängers und bieten Sie an, diese zu übernehmen. Wenn Ihr Grenzsteuersatz 42% und der des Ex-Partners 20% beträgt, bleibt für Sie nach Erstattung der Mehrsteuer noch ein erheblicher Steuervorteil.

Alternative: Unterhalt als außergewöhnliche Belastung

Wenn das Realsplitting nicht möglich ist (keine Zustimmung, kein Ex-Ehegatte), kann Unterhalt an bedürftige Personen unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden – jedoch nur bis zum Unterhaltshöchstbetrag (2026: 11.784 €, entspricht dem Grundfreibetrag).

Kindesunterhalt: Kein direkter Abzug, aber Freibetrag

Kindesunterhalt ist nicht direkt absetzbar. Aber:

  • Wer Kindergeld bezieht und Unterhalt zahlt, hat zumindest den Grundfreibetrag für das Kind
  • Für nicht kindergeldberechtigte Kinder: Unterhaltsabzug bis 11.784 € möglich
  • Ausbildungsfreibetrag: 1.200 € für auswärtig untergebrachte Kinder in Ausbildung

FAQ: Unterhalt und Steuern

Kann ich rückwirkend Unterhalt absetzen?

Ja, wenn die Zustimmungserklärung des Ex-Partners rückwirkend für das jeweilige Jahr erteilt wird und die Erklärung noch offen ist. Mehrere Jahre gleichzeitig sind begrenzt möglich.

Was ist mit Naturalunterhalt (Wohnungsüberlassung, Sachleistungen)?

Auch Naturalunterhalt kann als Realsplitting anerkannt werden, wenn er in Geld bewertet wird und der Empfänger zustimmt. Das erfordert aber genaue Bewertung und Dokumentation.

Gilt das Realsplitting auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften?

Ja. Nach der Öffnung der Ehe für alle (2017) gelten dieselben steuerlichen Regeln wie für heterosexuelle Ehen – inkl. Realsplitting und Ehegattensplitting.

Mehr zu steuerlichen Aspekten der Familie lesen Sie in unseren Ratgebern zu Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag vs. Kindergeld.

SteuernSparen.one Redaktion

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