Eine Stiftung zu gründen kostet Geld — aber die Höhe hängt stark von Art, Zweck und Vermögen ab. Hier sind die echten Kosten für jede Stiftungsform aufgeschlüsselt.

Stiftungstypen und ihre Kostenstruktur
Es gibt zwei Haupttypen: die rechtsfähige Stiftung (juristische Person, staatlich anerkannt) und die nicht-rechtsfähige Stiftung (treuhänderische Stiftung, kein eigenes Rechtspersönlichkeit). Die rechtsfähige Stiftung ist dauerhafter und transparenter — und teurer in der Gründung. Die treuhänderische Stiftung ist günstiger, aber weniger unabhängig (das Stiftungsvermögen liegt beim Treuhänder).
Rechtsfähige Stiftung: Gründungskosten
Mindest-Stiftungskapital: Rechtlich gibt es kein gesetzliches Mindestkapital. Praktisch akzeptieren Stiftungsbehörden erst ab 50.000–100.000 Euro (je nach Bundesland). Die Stiftungsbehörde prüft, ob das Stiftungszweck dauerhaft erfüllbar ist. Mit 100.000 Euro Kapital und 4 % Rendite = 4.000 Euro jährliche Erträge — gerade genug für kleine Stiftungszwecke.
| Kostenposition | Einmalig | Jährlich |
|---|---|---|
| Notarkosten (Stiftungsgeschäft) | 500–2.000 € | — |
| Rechts-/Steuerberatung Satzung | 2.000–5.000 € | — |
| Stiftungsbehörde | 0–500 € | — |
| Steuerberatung laufend | — | 1.500–3.000 € |
| Buchhaltung | — | 500–1.500 € |
| Gesamt | 3.000–8.000 € | 2.000–5.000 € |
Gemeinnützige vs. Familienstiftung: Steuerliche Unterschiede
Gemeinnützige Stiftungen sind körperschaftsteuerbefreit — ihre Erträge sind steuerfrei, solange sie den gemeinnützigen Zweck fördern. Im Gegenzug dürfen sie keine Ausschüttungen an private Begünstigte leisten. Familienstiftungen zahlen Körperschaftsteuer auf Erträge (15 %), können aber Ausschüttungen an Familienmitglieder leisten — das ist der zentrale Unterschied.
Treuhänderische Stiftung: Günstiger Einstieg
Die treuhänderische (nicht-rechtsfähige) Stiftung kann schon ab 10.000–20.000 Euro sinnvoll sein. Gründungskosten: 500–2.000 Euro. Der Treuhänder (häufig ein Gemeinschaftsfonds einer Bank oder ein Wohlfahrtsverband) verwaltet das Kapital. Der Nachteil: Der Stifter hat weniger Kontrolle, und bei Insolvenz des Treuhänders ist das Kapital gefährdet.
- ✓ Stiftungstyp wählen: rechtsfähig vs. treuhänderisch
- ✓ Gemeinnützig vs. Familienstiftung: Steuerbefreiung vs. Ausschüttungsrecht
- ✓ Kapitalbedarf: mind. 100.000 € für rechtsfähige Stiftung (behördenabhängig)
- ✓ Notar und spezialisierter Steuerberater einbeziehen
- ✓ Laufende Kosten einplanen: 2.000–5.000 € jährlich