Steuervorauszahlungen überraschen viele Selbstständige — plötzlich kommt ein Bescheid vom Finanzamt für drei oder vier Zahlungen pro Jahr. Was steckt dahinter, wie werden sie berechnet, und wie kannst du sie legal senken?
Was sind Steuervorauszahlungen?
Das Finanzamt möchte Steuern nicht erst ein Jahr später — es setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, damit du laufend zahlst. Betroffen sind:

- Einkommensteuer (+ Solidaritätszuschlag)
- Kirchensteuer (falls Mitglied)
- Gewerbesteuer (bei gewerblichem Unternehmer)
Zahlungstermine: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.
Wie berechnet das Finanzamt die Vorauszahlung?
Grundlage ist deine letzte veranlagte Steuer — also was du tatsächlich im letzten Steuerbescheid gezahlt hast. Das Finanzamt nimmt diesen Betrag und verteilt ihn auf 4 Quartale.
Beispiel: Deine Steuerlast im letzten Jahr war 20.000 €. Vorauszahlungen 2026: je 5.000 € in März, Juni, September, Dezember.
Vorauszahlung senken: So geht's
Du kannst beim Finanzamt formlos beantragen, die Vorauszahlungen zu senken — wenn dein Einkommen in diesem Jahr voraussichtlich niedriger ist. Gründe:
- Krankheit oder längere Auszeit
- Verlust eines großen Kunden
- Investitionen, die den Gewinn senken
- Allgemeiner Rückgang des Geschäfts
Vorauszahlung erhöhen: Wann sinnvoll?

Wenn dein Einkommen dieses Jahr deutlich höher ist als letztes, droht eine große Nachzahlung. Du kannst freiwillig die Vorauszahlungen erhöhen, um:
- Liquiditätsschock am Ende zu vermeiden
- Zinsen auf Nachzahlungen zu verhindern
- Diszipliniertes Steuersparen zu üben
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Sonderfall
Gewerbetreibende zahlen auch Gewerbesteuer-Vorauszahlungen — allerdings an die Gemeinde, nicht ans Finanzamt. Die Gemeinde schickt einen eigenen Bescheid. Auch hier: Herabsetzung möglich, wenn Gewinn sinkt.
Liquiditätsplanung: So behältst du den Überblick
Einfache Faustregel für Selbstständige:
- Einkommensteuer: 25–30 % jedes Honorars zurücklegen
- Umsatzsteuer: Sofort nach Rechnungsstellung beiseite legen (nicht eigenes Geld!)
- Gewerbesteuer: weitere 5–10 % des Gewinns (je nach Gemeinde)
Tipp: Eigenes "Steuerkonto" führen — ein separates Konto, auf das du sofort nach jeder Einnahme den Steueranteil überweist. So bist du immer liquide für Vorauszahlungen.
Häufige Fragen zu Steuervorauszahlungen

Ab einer Steuernachzahlung von mehr als 400 € nach der ersten Steuererklärung. Also schon nach dem ersten selbstständigen Jahr.
Das Finanzamt mahnt und berechnet 1 % Säumniszuschlag pro Monat. Das summiert sich schnell — immer pünktlich zahlen!