Malta zieht Jahr für Jahr deutsche Unternehmer und High-Net-Worth-Personen an. Das kleine Mittelmeerland bietet nicht nur Sonne und englische Sprache, sondern auch aggressive Steuererleichterungen: das Non-Dom-System, die berüchtigte 6/7-Rückvergütung auf Unternehmensgewinne und die Global Residence Programme mit bis zu 15 % Pauschalsteuer auf Auslandseinkünfte. 2026 bleibt Malta eines der beliebtesten Steuervermeidungsziele in der EU – allerdings unter wachsendem internationalen Druck. Dieser Ratgeber erklärt, wie Maltas Steuersystem funktioniert, welche Gestaltungen für Deutsche sinnvoll sind und wo deutsche Behörden Grenzen ziehen.
Warum Malta als Steueroase für Deutsche attraktiv bleibt
Malta ist EU-Mitglied seit 2004 und gilt als strategisches Drehkreuz für internationale Strukturen. Das Land kombiniert mehrere Faktoren, die Unternehmer reizen:
- Englische Sprache und westliches Rechtssystem: Keine Sprachhürden, Common-Law-Einflüsse, vertraute Geschätskultur
- EU-Mitgliedschaft: Zugang zu Kapitalverkehrsfreiheit, keine Kapitalverkehrskontrollen wie in der Schweiz
- Offizielle Körperschaftsteuer von 35 %: Auf dem Papier hoch, aber durch Rückvergütungssysteme massiv reduzierbar
- IP-Box (Geistige-Eigentumsrecht-Box): 6,25 % effektiver Satz auf Einkünfte aus immateriellen Werten
- Non-Dom-Status: Neue Einwohner zahlen auf Auslandseinkünfte lange Zeit keine Steuern
Der entscheidende Trick liegt in Maltas Rückvergütungssystem (refund system): Ausschüttungen an Gesellschafter werden mit Steuergutschriften verbunden, die den effektiven Körperschaftsteuersatz auf etwa 5–6 % senken.
Non-Dom-Status für Deutsche: Voraussetzungen und Steuereffekt
Der Non-Domiciled Status ist Maltas Flaggschiff-Angebot für Neuzuwanderer. Was steckt dahinter?
Voraussetzungen nach maltesischem Recht:
- Physischer Wohnsitz in Malta (mindestens 183 Tage pro Kalenderjahr oder Domizil mit Häuslichkeit)
- Keine früheren 5 Jahre Wohnsitz in Malta (Mindestabstand)
- Antrag beim maltesischen Steuerbüro (Inland Revenue Department)
- Der Status dauert typischerweise 7 Jahre ab Antrag
Steuerliche Wirkung: Mit Non-Dom-Status zahlen Sie in Malta keine Steuern auf Auslandseinkünfte – solange diese nicht nach Malta transferiert werden. Das bedeutet:
- Gehalt aus deutscher Tätigkeit: steuerfrei, wenn es im Ausland bleibt
- Dividenden von Offshore-Gesellschaften: steuerfrei
- Einkünfte aus Vermietung außerhalb Maltas: steuerfrei
- In Malta erzielte Einkünfte: regulär 35 % Körperschaftsteuer bzw. progressive Einkommensteuer bis 35 %
Allerdings: Deutsche Steuerbehörden erkennen diesen Status nicht an. Aus deutscher Sicht bleibt der Wohnsitz erhalten, wenn keine echte Betriebsstätte aufgebaut wird. Das führt zu Doppelbesteuerung, es sei denn, das Deutsch-Maltesische Abkommmen wird angewendet.
Die legendäre 6/7-Rückvergütung: Effektive Körperschaftsteuer von nur 5 %
Dies ist Maltas Kernmechanismus für aggressive Steuerplanung. Das System funktioniert so:
Grundmechanismus (vereinfacht):
- Eine maltesische Gesellschaft erwirtschaftet 100 € Gewinn
- Sie zahlt 35 € Körperschaftsteuer (KSt)
- Verbleibend: 65 €
- Sie schüttet diese 65 € als Dividende an einen Gesellschafter aus
- Der Gesellschafter erhält einen Steuergutschrift (imputation credit) von etwa 6/7 der gezahlten KSt zurück
- Diese Gutschrift reduziert seine persönliche Steuerschuld oder wird als Erstattung ausgezahlt
Praktisches Rechenbeispiel:
Maltesische GmbH mit 100.000 € Gewinn:
- Körperschaftsteuer (35 %): 35.000 €
- Ausschüttbarer Gewinn: 65.000 €
- Steuergutschrift für Empfänger: ca. 30.000 € (6/7 × 35.000 €)
- Effektiver KSt-Satz auf Ausschüttung: (35.000 − 30.000) / 100.000 = 5 %
Dieser Mechanismus ist noch legal, aber umstritten. Die EU und OECD haben Malta in den letzten Jahren kritisiert. Mit der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two, 15 %) könnte dieser Vorteil langfristig erodieren – allerdings gibt es noch keine Umsetzung in Malta für 2026.
Global Residence Programme (GRP) und Private Residence Scheme (PRS): 15 % Pauschalsteuer
Für nicht-maltesische Neubürger bietet Malta zwei moderne Residenzbegünstigungsprogramme:
Global Residence Programme (GRP):
- 15 % Pauschalsteuer auf weltweite Einkünfte für 10 Jahre
- Gilt nur für Nicht-Einwohner der letzten 5 Jahre
- Visabindung an Immobilienmiete oder -kauf
- Einmalige Gebühr: ca. 1.000 €
- Muss registriert werden; Behörden erwarten „substanzielle Lebensführung"
Private Residence Scheme (PRS):
- Ähnlich wie GRP, aber für Immobilienbesitzer
- Kauf einer maltesischen Immobilie ab ca. 400.000 € oder Miete ab ca. 9.600 € p.a.
- Ebenso 15 % auf weltweite Einkünfte
- Längere Gültigkeitsdauer (bis zu 13 Jahren)
Beide Programme sind vereinfacht und machbar, erfordern aber echte Residenz und können von deutschen Behörden angefochten werden, wenn keine reale Betriebsstätte vorliegt.
Die deutsche Gegenseite: Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und Betriebsstättengefahr
Wer als Deutscher nach Malta wechselt, muss zwei steuerliche Fallen kennen:
1. Wegzugsbesteuerung (§ 6 Abs. 3 AStG): Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland nach Malta verlagert, wird in Deutschland für bestimmte Einkünfte noch bis zu 5 Jahre besteuert:
- Einkünfte aus Betriebsstätten in Deutschland
- Einkünfte aus deutschen Grundstücken
- Einkünfte aus Beteiligungen an deutschen Gesellschaften (über 1 % oder Sperrminorität)
- Pensionseinkünfte nach deut. Besteuerungsrecht
Diese Einkünfte unterliegen deutscher Einkommensteuer, auch wenn Sie in Malta nicht steuerpflichtig sind. Das Deutsch-Maltesische Doppelbesteuerungsabkommen hilft, aber nicht vollständig.
2. Betriebsstättengefahr: Wer in Malta eine maltesische Gesellschaft gründet und diese von Deutschland aus aktiv leitet, riskiert, dass das Finanzamt eine Betriebsstätte in Malta nach deutschem Recht verneint und die Gewinne in Deutschland besteuert.
Präventionsmaßnahmen:
- Lokale Geschäftsführer in Malta einsetzen (echte, nicht nur formale Kontrolle)
- Physisches Office und lokale Aktivitäten aufbauen
- Dokumentation der Residenz (Nebenkosten, Strom, Wasser, Versicherungen)
- Zusammenarbeit mit Malta-Steuerberater und deutschem Berater notwendig
Vergleichstabelle: Malta vs. Zypern vs. Luxemburg vs. Irland 2026
| Merkmal | Malta | Zypern | Luxemburg | Irland |
|---|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 35 % (eff. 5–6 % mit Rückvergütung) | 19 % | 15,98 % | 12,5 % |
| IP-Box / Patent Box |
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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