Was ist Wohn-Riester und wie funktioniert es?
Wohn-Riester ist eine spezielle Form der Altersvorsorge, die seit 2008 Immobilienerwerber in Deutschland unterstützt. Das Konzept verbindet zwei große staatliche Förderwelten miteinander: die klassische Riester-Rente mit ihren großzügigen Zulagen und Steuervergünstigungen einerseits sowie die Eigenheim-Förderung andererseits. Für Immobilienkäufer mit Familie und mittlerem bis höherem Einkommen kann Wohn-Riester eine echte Steuerstrategie darstellen, um beim Erwerb von Wohneigentum erheblich Steuermittel einzusparen.
Das Kernprinzip ist einfach: Statt das angesparte Riester-Kapital für die Altersrente zu nutzen, können Sparer es für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen. Dieses Kapital wird dann auf einem fiktiven Wohnförderkonto angesammelt und dokumentiert. Besonders interessant ist dies für Haushalte, die ohnehin planen, sich eine Immobilie anzuschaffen. Sie profitieren doppelt: von den Riester-Zulagen während der Sparphase und von der Möglichkeit, dieses Vermögen dann steuerlich gefördert für die Finanzierung des Eigenheims zu nutzen.
Die Mechanik des Wohnförderkontos und der Kapitalentnahme
Das Wohnförderkonto nach § 92a EStG ist das zentrale Instrument der Wohn-Riester-Förderung. Es handelt sich dabei nicht um ein echtes Bankkonto, sondern um eine rechnerische Größe, auf der der sogenannte Wohnförderungsanteil dokumentiert wird. Dieser Wohnförderungsanteil setzt sich zusammen aus allen eingezahlten Rentenbeitragen, den vom Staat gewährten Riester-Zulagen und den erwirtschafteten Überschüssen beziehungsweise Erträgen aus dem Riester-Vertrag.
Sobald eine selbstgenutzte Immobilie erworben oder gebaut wird, kann der Sparer oder Versicherungsnehmer den Wohnförderungsanteil teilweise oder ganz entnehmen – steuerfrei und ohne Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese Entnahme ist eine der wenigen Ausnahmen vom Riester-Prinzip der aufgeschobenen Besteuerung. Während normalerweise Riester-Auszahlungen im Alter vollständig zu versteuern sind, entfällt diese Besteuerung beim Wohnförderanteil komplett, weil die Erwerbsphase der Immobilie bereits als Leistung des Systems angesehen wird.
Die entnommenen Mittel fließen direkt in die Finanzierung des Eigenheims. Das können sein:
- Kaufpreiszahlungen beim Immobilienerwerb
- Finanzierungskosten und Kaufnebenkosten wie Makler, Notar und Grunderwerbsteuer
- Bau- und Umbaukosten bei Neubau oder Modernisierung
- Rückzahlungen von Immobiliendarlehen
Die Riester-Zulagen und deren steuerliche Vorteile
Ein großer Vorteil von Wohn-Riester liegt in den staatlichen Riester-Zulagen. Im Jahr 2024 beträgt die Grundzulage für einen förderberechtigten Sparer 175 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von 185 Euro jährlich (für vor 2008 geborene Kinder 300 Euro). Die Zulagen werden gewährt, wenn der Sparer mindestens 4 Prozent seines Einkommens des Vorjahres in seinen Riester-Vertrag einzahlt, maximal auf der Basis von 100.000 Euro Einkommen berechnet.
Durch die Riester-Zulagen kann ein vierköpfiger Haushalt mit zwei Kindern jährlich folgende Zulagen erhalten: 175 Euro Grundzulage für Ehepartner 1 + 175 Euro Grundzulage für Ehepartner 2 + 185 Euro für Kind 1 + 185 Euro für Kind 2 = insgesamt 720 Euro pro Jahr. Über einen Sparzeitraum von 15 Jahren ergibt dies eine Zulagensumme von 10.800 Euro, die völlig unabhängig von einer späteren Besteuerung in den Wohn-Riester-Vertrag fließen.
Zusätzlich können Sparer ihre Riester-Beiträge als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen, maximal 2.100 Euro pro Jahr. Diese Kombination aus Zulagen und Sonderausgabenabzug führt zu einer doppelten Förderung durch den Staat. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen spart durch die Sonderausgabenabzüge und Zulagen gemeinsam zwischen 3.000 und 4.500 Euro pro Jahr.
Konkrete Rechenbeispiele zur Wohn-Riester-Ersparnis
Beispiel 1: Familie Mueller mit zwei Kindern
Die Familie Mueller verdient gemeinsam 120.000 Euro pro Jahr brutto. Sie wollen sich ein Haus kaufen und nutzen dafür Wohn-Riester. Beide Ehepartner zahlen monatlich je 400 Euro in ihren Riester-Vertrag ein, das ergibt je 4.800 Euro pro Jahr. Die Grundzulage liegt bei insgesamt 350 Euro pro Jahr für beide Partner, die Kinderzulagen betragen 370 Euro pro Jahr. Die Muellers erhalten also insgesamt 720 Euro Zulagen pro Jahr.
Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent sparen sie zusätzlich durch den Sonderausgabenabzug pro Jahr: 4.800 Euro × 2 × 42 Prozent = 4.032 Euro Steuervorteil. Plus 720 Euro Zulagen ergibt das eine jährliche Gesamtförderung von 4.752 Euro. Nach 20 Jahren Sparphase haben die Muellers eine Riester-Guthaben angesammelt von etwa 96.000 Euro (ohne Erträge) plus 14.400 Euro Zulagen = insgesamt etwa 110.400 Euro, das sie steuerfrei für den Hauskauf nutzen können.
Beispiel 2: Alleinerziehende mit einem Kind
Frau Schmidt verdient 65.000 Euro im Jahr und ist alleinerziehend. Sie zahlt 300 Euro monatlich in ihren Riester-Vertrag ein (3.600 Euro pro Jahr). Sie erhält 175 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage, zusammen 360 Euro Zulagen pro Jahr. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 32 Prozent. Der Sonderausgabenabzug bringt ihr 3.600 Euro × 32 Prozent = 1.152 Euro Steuervorteil pro Jahr. Gesamtförderung: 1.512 Euro pro Jahr.
Nach 15 Jahren hat Frau Schmidt 54.000 Euro selbst eingezahlt plus 5.400 Euro Zulagen plus 17.280 Euro Steuervorteil (ohne Verzinsung) = insgesamt rund 76.680 Euro für den Hauskauf angesammelt. Diesen Betrag kann sie vollständig aus ihrem Riester-Guthaben steuerfrei entnehmen.
Besteuerung und Rückzahlung des Wohnförderanteils
Ein zentrales Merkmal von Wohn-Riester ist die sogenannte Besteuerungsstundung des Wohnförderanteils. Der entnommene Betrag wird zwar nicht sofort besteuert, wenn er für die Immobilie verwendet wird, aber diese Steuerersparnis ist nicht endgültig. Gemäß § 92a Abs. 1 Satz 2 EStG muss der Wohnförderungsanteil später wieder in den Rentensparvertrag einzahlt oder im Alter besteuert werden.
Die Besteuerung erfolgt im Wege der Rückzahlung: Der entnommene Wohnförderanteil wird mit dem Renteneintritt dem Besteuerungsvorgang unterworfen. Dies geschieht durch eine fiktive Rente, deren Auszahlungen besteuert werden. Liegt der Wohnförderanteil bei 100.000 Euro und wird dieser über 20 Jahre Rentenbezugsdauer ausgezahlt (5.000 Euro pro Jahr), werden diese 5.000 Euro zum persönlichen Steuersatz besteuert. Bei einem Rentner mit 25 Prozent Steuersatz fallen also 1.250