Wer ins Ausland entsandt wird oder als Expat arbeitet, steht vor komplexen Steuerfragen: Wo bin ich steuerpflichtig? Was muss ich in Deutschland angeben? Welche Kosten kann ich absetzen? Diese Übersicht klärt die wichtigsten Punkte.
Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht
Wer in Deutschland wohnt (oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat), ist unbeschränkt steuerpflichtig — mit dem gesamten Welteinkommen. Wer Deutschland verlässt, kann zur beschränkten Steuerpflicht werden — dann nur noch mit deutschen Einkunftsquellen.

Doppelbesteuerungsabkommen: Die 183-Tage-Regel
Die meisten DBA regeln: Wer weniger als 183 Tage im anderen Staat arbeitet, bleibt im Heimatstaat steuerpflichtig. Bei mehr als 183 Tagen verschiebt sich die Steuerpflicht ins Tätigkeitsland.
Wichtig: Die 183 Tage können sich auf Kalenderjahr, Steuerjahr oder einen 12-Monats-Zeitraum beziehen — je nach DBA. Genau nachlesen!
Typische Steuerregeln bei Auslandsentsendung
Szenario 1: Kurzentsendung (unter 183 Tage)
- Deutschland bleibt steuerpflichtig
- Ausländischer Arbeitgeber zahlt im Ausland, aber Steuerpflicht bleibt in DE
- Ausländische Steuern werden auf deutsche Steuer angerechnet (DBA)
Szenario 2: Langentsendung (über 183 Tage, Wohnsitz aufgegeben)
- Steuerpflicht wechselt ins Tätigkeitsland
- Deutschland: nur noch beschränkte Steuerpflicht (z.B. auf deutsche Immobilien, deutsche Rente)
- Vorsicht: Viele unterschätzen die Konsequenzen des Wohnsitzwechsels

Was kann ein Expat absetzen?
- Umzugskosten (wenn beruflich veranlasst)
- Doppelte Haushaltsführung (wenn Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt)
- Reisekosten zwischen Ausland und Deutschland
- Sprachkurse (wenn beruflich notwendig)
- Auslandsschulgebühren für Kinder (in manchen Fällen)
Steuervergünstigungen für Auslandsentsandte
Für Einsätze in bestimmten Ländern (Entwicklungsländer, internationale Organisationen) gibt es Steuerbefreiungen nach § 34c EStG oder speziellen Regelungen. Lass dich beraten, ob das auf dich zutrifft.
Exit Tax: Was passiert beim endgültigen Wegzug?
Wer Deutschland dauerhaft verlässt und Anteile an Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH-Anteile, Aktien über 1 %) hält, muss ggf. eine Wegzugssteuer (§ 6 AStG) zahlen — als ob er die Anteile verkauft. Das kann teuer werden und sollte vorab mit einem Berater geplant werden.

Checkliste: Auslandsentsendung steuerlich vorbereiten
- DBA mit dem Zielland recherchieren (befinanzministerium.de → DBA)
- 183-Tage-Regel prüfen
- Wohnsituation klären: Wohnung in Deutschland behalten oder aufgeben?
- Lohnsteuerbescheinigungen aus dem Ausland aufbewahren
- Ausländische Steuernachweise für Anrechnung sichern
- Steuerberater mit internationalem Fokus einschalten