Steuerliche Wahlrechte: Was bedeutet das?
Das Steuerrecht erlaubt Unternehmen, bei bestimmten Bilanzpositionen zu wählen — z.B. welche AfA-Methode, ob eine Rücklage gebildet wird oder wie Vorräte bewertet werden. Diese Wahlrechte ermöglichen legale Steuerplanung: Gewinne verschieben, Steuerlast senken.

Wichtige steuerliche Wahlrechte im Überblick
| Wahlrecht | Option | Steuerlicher Effekt |
|---|---|---|
| AfA-Methode (bewegliche WG) | Linear oder degressiv (wenn zulässig) | Degressive AfA: Höhere Abschreibung in Anfangsjahren → Gewinn sinkt früher |
| GWG-Behandlung | Sofortabschreibung (< 800 €) oder Sammelposten | Sofortabschreibung senkt Gewinn im Anschaffungsjahr |
| §6b-Rücklage | Reinvestitionsrücklage bei Grundstücksveräußerungen | Steueraufschub: stille Reserven auf neues WG übertragen |
| §7g-Investitionsabzugsbetrag | Bis 200.000 € vorzeitig abziehen | Steuerlast im Planungsjahr senken |
| Bewertungswahlrecht Vorräte | FIFO, LIFO (steuerlich), Durchschnitt | Bei steigenden Preisen: LIFO senkt Gewinn (steuerlich oft nicht erlaubt) |
| Teilwertabschreibung | Wahlrecht bei dauernder Wertminderung | Gewinn senken — aber Wertaufholung bei Erholung Pflicht |
§6b-Rücklage: Gewinnverschiebung bei Grundstücksverkauf
Wer ein Betriebsgrundstück verkauft und dabei stille Reserven aufdeckt, kann diese in eine §6b-Rücklage einstellen. Reinvestition in ein neues Grundstück/Gebäude innerhalb von 4 Jahren "löscht" die Steuer auf die stillen Reserven — sie werden auf das neue WG übertragen und über die AfA langsam besteuert.
Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG): Steuer auf Vorrat senken

Geplante Investitionen der nächsten 3 Jahre können bis zu 50 % vorab (max. 200.000 € IAB) steuermindernd abgezogen werden — ohne dass die Investition schon getätigt wurde. Bei Nicht-Investition: Rückgängigmachung mit Verzinsung.
Checkliste: Jahresabschluss-Optimierung
- Investitionen geplant? → §7g IAB vorab nutzen
- GWG unter 800 €? → Sofortabschreibung wählen
- Grundstücksverkauf mit hohem Gewinn? → §6b-Rücklage prüfen
- Maschinen/Fahrzeuge: lineare vs. degressive AfA vergleichen
- Teilwertabschreibung auf gesunkene Vorräte/Anlagewerte prüfen
- Steuerberater bis 30.11. konsultieren — Jahresende-Optimierung vor Buchung
Grundsätzlich nein — Wahlrechte müssen bei der Erstellung des Jahresabschlusses ausgeübt werden. Nachträgliche Änderungen sind nur bei offensichtlichen Fehlern oder in engen gesetzlichen Grenzen möglich.

Ja — §6b EStG gilt über §8 KStG auch für Körperschaften (GmbH, AG). Die Systematik ist dieselbe.
Der IAB wird rückwirkend aufgelöst: Steuer auf den ursprünglichen Abzugsbetrag + 6 % Zinsen pro Jahr (§7g Abs. 3 EStG). Der IAB ist also kein dauerhafter Steuervorteil — nur ein zeitlicher Vorteil.