Steuerklasse 6: Was sie bedeutet und warum sie so teuer ist
Wer zwei Jobs hat, wird beim zweiten automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft. Das ist die härteste Klasse: kein Grundfreibetrag, kein Kinderfreibetrag, keine Vorsorgepauschale. Die Steuer wird direkt auf den ersten Euro berechnet — oft 30–40 % schon bei mittleren Löhnen.

Wie hoch ist der Steuerabzug in Klasse 6?
| Nebenjob-Brutto/Monat | Lohnsteuer SK6 (ca.) | Verbleibend (ca.) |
|---|---|---|
| 500 € | ~150 € (30 %) | 350 € |
| 1.000 € | ~350 € (35 %) | 650 € |
| 2.000 € | ~800 € (40 %) | 1.200 € |
Jahresausgleich: Was kommt zurück?
Im Jahresausgleich werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Wenn Ihre Gesamteinkünfte unter dem zu versteuernden Einkommen bei Ihrem tatsächlichen Grenzsteuersatz liegen, erhalten Sie die Differenz zurück. Viele Arbeitnehmer holen sich so mehrere hundert bis über tausend Euro zurück.
Legale Alternativen und Optimierungen
- Minijob (450 €/520 € Grenze): Keine Steuer beim Arbeitgeber, pauschale Abgaben — ideal für kleinen Nebenverdienst
- Übungsleiter-Freibetrag: 3.000 €/Jahr steuerfrei für nebenberufliche Lehr-, Pflege- oder Betreuungstätigkeit
- Ehrenamtspauschale: 840 €/Jahr steuerfrei für Ehrenamt
- Fahrtkostenpauschale: Weg zur zweiten Arbeitsstätte absetzbar (0,30 €/km)
- Werbungskosten Nebenjob: Arbeitsmittel, Fortbildung, Arbeitszimmer anteilig absetzbar

Faktorverfahren als Alternative zu SK3/5
Ehepaare können statt SK 3/5 das Faktorverfahren wählen: Beide bleiben in Klasse 4, aber ein individueller Faktor sorgt für gerechtere Vorauszahlungen. Weniger Nachzahlung, weniger Klasse-6-Problematik beim Nebenjob des Partners.
Checkliste: Nebenjob steuerlich optimieren
- Prüfen: Ist Minijob-Status möglich (unter 520 €/Monat)?
- Freistellungsauftrag beim Arbeitgeber stellen
- Alle Werbungskosten des Nebenjobs sammeln und in Steuererklärung eintragen
- Steuererklärung immer abgeben — fast immer Erstattung
- Bei Selbständigem Nebenjob: EÜR (Anlage S) einreichen
- Übungsleiter-Freibetrag oder Ehrenamtspauschale nutzen wenn möglich
Nein. Steuerklasse 6 ist zwingend für jeden zweiten (und weiteren) Job. Aber: Sie können wählen, welcher Job als "Hauptjob" (SK 1-5) und welcher als Nebenjob (SK 6) gilt — es lohnt sich, den besser bezahlten als Hauptjob zu deklarieren.

Der Arbeitgeber ruft die Steuerklasse automatisch elektronisch ab (ELStAM). Sie müssen nichts mitteilen — der zweite Arbeitgeber sieht automatisch SK6.
Freiberufler unterliegen keiner Lohnsteuer. Sie zahlen vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Das Finanzamt setzt diese nach Schätzung fest — besser: selbst melden, bevor das Finanzamt schätzt.