Physisches Gold: Das einzige Investment mit Jahresfrist-Steuerfreiheit
Physisches Gold und Silber (Münzen, Barren) sind nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei – genau wie andere private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Das macht sie besonders attraktiv für langfristige Wertaufbewahrung. Aber: Nicht alle Edelmetall-Investments sind gleich steuerlich behandelt.
Besteuerung von Edelmetallen: Überblick

| Anlageform | Unter 1 Jahr | Über 1 Jahr |
|---|---|---|
| Physisches Gold (Barren, Anlagemünzen) | Persönlicher Steuersatz | 0 % (steuerfrei!) |
| Physisches Silber, Platin, Palladium | Persönlicher Steuersatz | 0 % (steuerfrei!) |
| Gold-ETF/ETC (physisch besichert) | Abgeltungsteuer 25 % | Abgeltungsteuer 25 % |
| Gold-Zertifikat (Schuldverschreibung) | Abgeltungsteuer 25 % | Abgeltungsteuer 25 % |
| Gold-Future, Gold-CFD | 25 % (Termingeschäft) | 25 % (keine Haltefrist) |
Freigrenze 600 €: Kleinspekulant hat nichts zu befürchten
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (wie Gold unter 1 Jahr) sind bis zu einer Gesamtfreigrenze von 1.000 € pro Jahr (früher 600 €, erhöht ab 2024) steuerfrei – wenn alle privaten Veräußerungsgewinne diesen Betrag nicht übersteigen.
Anlagemünzen: Nicht alles ist steuerpflichtig
Bei Goldmünzen gibt es eine wichtige Unterscheidung:
- Anlagemünzen (steuerbefreit): Maple Leaf, Krügerrand, Britannia, Vienna Philharmonic, American Eagle → Umsatzsteuer: 0 % (steuerbefreit nach Anlage 2 UStG)
- Sammlermünzen: Umsatzsteuer 7 %, steuerrechtlich wie normales Gold behandelt
- Numismatische Münzen: Wenn als Sammelstück, gelten Sonderregeln
Silber: Umsatzsteuer als versteckter Kostenfaktor

Wichtiger Unterschied zu Gold: Silber-Anlagemünzen und -Barren unterliegen beim Kauf der Mehrwertsteuer (7–19 %). Das macht Silber als Investment teurer und die steuerfreie Rendite nach einem Jahr muss die Mehrwertsteuer erst einmal herausholen.
Gewerblicher Goldhandel: Wann wird es Gewerbe?
Wer regelmäßig und in größerem Umfang Gold kauft und verkauft, riskiert, als Gewerbetreibender eingestuft zu werden. Das Finanzamt prüft: Häufigkeit, Volumen, professionelles Vorgehen. Dann gilt kein Haltefrist-Privileg mehr.
Häufige Fragen zu Gold und Edelmetallen
Nur wenn du eine Steuererklärung abgibst und steuerpflichtige Gewinne erzielt hast (unter 1 Jahr gehalten, Gewinn über 1.000 € Freigrenze). Physisches Gold wird von Händlern nicht an das Finanzamt gemeldet – du bist selbst verantwortlich.
Ja. Die Haltedauer des Erblassers wird auf den Erben übertragen. Hat der Erblasser das Gold seit 3 Jahren gehalten, kann der Erbe es sofort steuerfrei verkaufen.

Nein. XETRA-Gold ist eine Inhaberschuldverschreibung – kein physisches Gold im rechtlichen Sinne. Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer ohne Jahresfrist. Ausnahme: Lieferungsanspruch kann geltend gemacht werden, dann ggf. andere Behandlung.