KfW-Darlehen und Steuerbonus nach § 35c EStG — beides gibt es für energetische Sanierungen. Doch die Kombination beider Instrumente für dieselbe Maßnahme ist verboten. Wie nutzt man beides optimal?
Die zwei Förderwege im Überblick

| Förderweg | Instrument | Vorteil |
|---|---|---|
| Steuerbonus § 35c EStG | 20% Steuerermäßigung (max. €40.000) | Direkte Steuerreduktion, kein Antrag bei KfW |
| KfW BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) | Zinsgünstige Darlehen + Tilgungszuschüsse | Sofortige Liquidität, Zuschüsse bis 45% |
Wann ist welcher Weg besser?
Das hängt von der Steuerschuld und dem Investitionsvolumen ab:
- Hohe Steuerschuld + hohe Investition: § 35c lohnt (direkte Steuerreduktion wertvoll)
- Niedrige Steuerschuld oder Rentner: KfW-Zuschuss attraktiver (Steuerbonus kann nicht genutzt werden wenn keine Steuerschuld)
- Sehr große Sanierung: Kombination über verschiedene Maßnahmen möglich
Die intelligente Kombination: Verschiedene Maßnahmen
Das Kombinationsverbot gilt pro Maßnahme — nicht für das gesamte Sanierungsprojekt. Wer klug plant, kann zum Beispiel:

- Dach-Dämmung über KfW-Zuschuss fördern
- Heizungstausch über § 35c Steuerbonus absetzen
- Fenstereinbau über KfW-Kredit finanzieren (und auf Zuschuss verzichten)
BAFA vs. KfW
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert hauptsächlich Heizungsanlagen (Wärmepumpe, Pellets) mit Direktzuschüssen. Die KfW fokussiert sich auf Darlehen und Effizienzhaus-Pakete. Beide können nicht mit § 35c kombiniert werden — aber untereinander teilweise schon.
Nein. § 35c gilt ausschließlich für selbst genutzte Wohnimmobilien. Bei vermieteten Immobilien werden Sanierungskosten als Werbungskosten oder Herstellungskosten abgeschrieben.
Für KfW-Förderung: Ja, ein Energieeffizienz-Experte (EEE) muss vorab beauftragt werden und den Antrag begleiten. Für § 35c: Der Energieberater ist optional — aber empfehlenswert um die Förderfähigkeit der Maßnahmen zu bestätigen.

Das GEG 2024 verpflichtet beim Heizungstausch zu mindestens 65% erneuerbaren Energien. Die staatlichen Förderungen (KfW, BAFA) sind auf diese verpflichtenden Maßnahmen ausgerichtet. § 35c gilt für diese Maßnahmen ebenfalls — sofern nicht gleichzeitig ein Zuschuss beantragt wird.