Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Energetische Sanierung: 20 % Steuerbonus nach § 35c EStG

Wer sein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, erhält seit 2020 direkt von der Steuer erlassen — nicht nur als Abzug, sondern als echter…

Energetische Sanierung: 20 % Steuerbonus nach § 35c EStG
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Wer sein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, erhält seit 2020 direkt von der Steuer erlassen — nicht nur als Abzug, sondern als echter Steuerrabatt von 20 % der Sanierungskosten. Maximal 40.000 Euro über 3 Jahre, verteilt auf 3 Steuerbescheide. Der § 35c EStG ist einer der lukrativsten Steuervorteile für Immobilieneigentümer überhaupt.

§ 35c EStG Steuerbonus im Überblick:
Jahr 1 der Maßnahme: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
Jahr 2: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
Jahr 3: 6 % der Kosten (max. 12.000 €)
Gesamt: 20 %, max. 40.000 € pro Objekt, Direktabzug von der Steuerschuld

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

  • Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke
  • Austausch der Fenster und Außentüren (Wärmedurchgangswert ≤ 0,95 W/(m²K))
  • Erneuerung der Heizungsanlage (z.B. Wärmepumpe, Pelletsheizung)
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur Energieeffizienzoptimierung (Smart Home)
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (Hydraulischer Abgleich)

Bedingungen für die Förderung

Nicht jede Sanierung ist förderfähig. Die wichtigsten Voraussetzungen:

BedingungDetails
Selbstgenutztes ObjektKein Ferienwohnungen, keine Mietobjekte
GebäudealterMindestens 10 Jahre alt (Baujahr vor 2014)
Energetischer FachbetriebAusführung durch zertifizierten Fachbetrieb (Handwerkskammer-zertifiziert)
Energieeffizienz-ExperteBei bestimmten Maßnahmen Nachweis durch zertifizierten Energieberater
Keine Kombinierung mit KfW-Förderung§ 35c und KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme schließen sich aus
Praxisbeispiel: Fenstererneuerung für 50.000 Euro in einem Eigenheim. Im Jahr der Maßnahme: 7 % = 3.500 Euro Steuerrabatt. Im Folgejahr: 3.500 Euro. Im übernächsten Jahr: 3.000 Euro. Gesamt: 10.000 Euro weniger Steuern. Bei einer normalen Steuerschuld von 12.000 Euro im Jahr verbleiben im zweiten Jahr also nur 8.500 Euro zu zahlen.

Steuerbescheinigung vom Fachbetrieb

Der ausführende Fachbetrieb muss eine offizielle Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen, die in die Steuererklärung (Anlage Energetische Maßnahmen) einzutragen ist. Diese Bescheinigung ist Pflichtnachweis — ohne sie gibt es keinen Steuerbonus.

Kann ich auch eine eigene Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sanieren lassen?

Ja — wenn die Wohnung selbst genutzt wird und die Maßnahme in Bezug auf die gesamte Gebäudehülle zulässig ist. Bei Eigentümergemeinschaften gelten besondere Regeln (anteilige Kosten nach Miteigentumsanteil).

Was ist, wenn meine Steuer geringer als der Bonus ist?

Der nicht verbrauchte Steuerbonus aus § 35c kann leider nicht erstattet oder vorgetragen werden. Er mindert die Steuer nur bis auf null — ein Verlust des Restkreditbetrags ist möglich. Planen Sie deshalb die Maßnahmen zeitlich und finanziell.

Gilt der Bonus auch für ein Ferienhaus?

Nein. § 35c EStG gilt ausschließlich für selbst bewohnte Hauptwohnsitze. Ferienwohnungen und Vermietungsobjekte sind ausgeschlossen — für die gelten andere Regelungen (Erhaltungsaufwand als Werbungskosten).

SteuernSparen.one Redaktion

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