Immobilien & Steuern · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Kaufpreisaufteilung Immobilie: Grundstück vs. Gebäude für die AfA

Kaufpreisaufteilung Immobilie: Grundstück vs. Gebäude für die AfA

Kaufpreisaufteilung Immobilie: Grundstück vs. Gebäude für die AfA
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Wer eine Immobilie kauft, zahlt einen Gesamtpreis — aber steuerlich müssen Grundstück und Gebäude getrennt betrachtet werden. Nur der Gebäudeanteil kann abgeschrieben werden. Die richtige Aufteilung kann zehntausende Euro AfA-Unterschied bedeuten.

Warum muss aufgeteilt werden?

Grundstücke werden nicht abgenutzt — sie werden nicht abgeschrieben. Nur das Gebäude (Substanz, die sich abnutzt) kann über die AfA steuerlich geltend gemacht werden. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die jährliche AfA — und desto weniger Steuer.

Methode 1: Kaufpreisaufteilungs-Rechner des BMF

Das Bundesfinanzministerium hat einen offiziellen Kaufpreisaufteilungsrechner veröffentlicht. Das Finanzamt akzeptiert diesen in der Regel. Die Aufteilung basiert auf Baujahr, Lage, Bodenrichtwert und Gebäudeart.

Vorteil BMF-Rechner: Rechtssicherheit — das Finanzamt kann die Aufteilung nicht ohne Weiteres anfechten, wenn der offizielle Rechner verwendet wird. Der Rechner ist online unter bundesfinanzministerium.de zugänglich.

Methode 2: Gutachten

Ein Sachverständigengutachten teilt Kauf- und Gebäudewert professionell auf. Das ist teurer (€500–2.000), kann aber bei städtischen Hochpreislagen (hoher Bodenanteil) günstiger für den Steuerpflichtigen sein — wenn das Gutachten einen höheren Gebäudeanteil ausweist als der BMF-Rechner.

Typische Aufteilungen je nach Lage

LageTypischer GebäudeanteilTypischer Grundstücksanteil
Ländliche Gegend80–90%10–20%
Mittelstadt60–75%25–40%
Großstadt (München, Hamburg)30–50%50–70%
Top-Lage Großstadt20–35%65–80%

Steuerliche Wirkung der Aufteilung

Beispiel: Kaufpreis €500.000 in München. BMF-Rechner: 40% Gebäude = €200.000 AfA-Basis. Eigenes Gutachten: 50% Gebäude = €250.000 AfA-Basis. Unterschied AfA/Jahr: €1.000 (2% von €50.000 Differenz). Über 40 Jahre: €40.000 mehr Werbungskosten.
Vertragliche Aufteilung nicht immer bindend: Wenn Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag eine Aufteilung vereinbaren, die deutlich vom Marktwert abweicht, erkennt das Finanzamt diese nicht an. Die Aufteilung muss wirtschaftlich realistisch sein.
Was wenn der Vertrag keine Aufteilung enthält?

Dann schätzt das Finanzamt die Aufteilung selbst — häufig nach dem BMF-Rechner oder nach eigenen Tabellen. Das Ergebnis ist nicht immer günstig für den Steuerpflichtigen. Besser: Aktiv die Aufteilung festlegen und dokumentieren.

Zählen Kaufnebenkosten (GrESt, Notar) zur AfA-Basis?

Ja. Grunderwerbsteuer, Notar und Makler erhöhen die Anschaffungskosten — und werden anteilig dem Gebäude oder dem Grundstück zugerechnet. Der auf das Gebäude entfallende Teil erhöht die AfA-Basis.

Wie ist bei Eigentumswohnungen aufzuteilen?

Bei Eigentumswohnungen gilt das Wohnungseigentumsgesetz — der Käufer erwirbt Sondereigentum an der Wohnung plus Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (inkl. Grundstück). Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Nutzfläche zum Gesamtgrundstückswert.

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