Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen verkauft, muss auf Gewinne Steuern zahlen — außer er hat die Coins länger als ein Jahr gehalten. Diese Haltefrist ist einer der wichtigsten steuerlichen Hebel für Krypto-Anleger.
Die Grundregel: § 23 EStG

Kryptowährungen gelten steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Wer innerhalb der Jahresfrist verkauft, muss den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Wer länger als 12 Monate hält, verkauft steuerfrei.
Wann beginnt die Haltefrist?
Die Haltefrist beginnt mit dem Anschaffungszeitpunkt — also dem Kauf, dem Mining, dem Erhalt als Zahlung oder dem Staking-Reward. Sie endet mit dem Verkauf, dem Tausch in eine andere Kryptowährung oder der Verwendung als Zahlungsmittel.
| Ereignis | Haltefrist-Auswirkung |
|---|---|
| Kauf gegen Euro | Haltefrist beginnt |
| Tausch BTC → ETH | Neuer Anschaffungszeitpunkt für ETH, BTC-Verkauf ist steuerpflichtig |
| Zahlung mit Krypto | Gilt als Verkauf — Haltefrist prüfen |
| Mining-Reward | Haltefrist beginnt bei Erhalt |
| Staking-Reward | BMF 2022: Haltefrist 10 Jahre wenn Staking betrieben (str. Ansicht) |
Freigrenze €600
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis €600 im Jahr sind steuerfrei (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG). Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der Teil über €600.

Staking & die 10-Jahres-Debatte
Das BMF-Schreiben 2022 hat für Diskussion gesorgt: Es schlägt vor, dass die Haltefrist bei Staking auf 10 Jahre verlängert wird. Die Finanzgerichte sind uneinig. Aktuell vertreten viele Steuerberater die Ansicht, dass auch bei Staking die 1-Jahresfrist gilt — bis zur höchstrichterlichen Klärung sollte man dokumentieren und beraten lassen.
Dokumentation ist Pflicht
- Alle Käufe mit Datum, Preis und Menge dokumentieren
- Alle Verkäufe, Tausche, Zahlungen dokumentieren
- Tools nutzen: Cointracking, Koinly, CryptoTax — automatisierte FIFO-Auswertung
- Blockchain-Transaktionsnachweise sichern
- Jahresauswertung für die Steuererklärung: Anlage SO
Krypto als Arbeitsentgelt ist steuerpflichtig als Arbeitslohn — zum Marktwert am Tag des Empfangs. Die Haltefrist beginnt ebenfalls am Tag des Empfangs. Bei späterem Verkauf gilt zusätzlich die Jahresfrist für private Veräußerungsgewinne.

Technisch nein — die Freigrenze macht es steuerfrei. Aber in der Praxis empfehlen Steuerberater trotzdem die Angabe in der Steuererklärung, um spätere Fragen des Finanzamts zu vermeiden.
NFTs werden steuerlich wie Kryptowährungen behandelt — private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Die 1-Jahresfrist gilt auch hier. Bei NFTs als Kunstwerke ist die Einordnung aber noch nicht final geklärt.