Rente & Altersvorsorge · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Steuererklärung als Rentner: Tipps & was du absetzen kannst

Viele Rentner zahlen mehr Steuern als nötig — weil sie nicht wissen, was sie absetzen können .

Steuererklärung als Rentner: Tipps & was du absetzen kannst
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Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, ist eine Steuererklärung erforderlich. Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2025 insgesamt 12.084 Euro für Ledige und 24.168 Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden. Die Deutsche Rentenversicherung meldet deine Rentenhöhe automatisch ans Finanzamt — das Finanzamt kann dich daher auffordern, eine Erklärung einzureichen.

Allerdings ist eine freiwillige Steuererklärung oft sinnvoll, selbst wenn du nicht dazu aufgefordert wirst. Der Grund: Viele Rentner können durch geschickte Geltendmachung von Ausgaben eine Rückerstattung erhalten. Nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) hast du vier Jahre Zeit, eine Steuererklärung nachträglich einzureichen und dir damit zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Das bedeutet, dass du 2025 noch Erklärungen für 2021 einreichen kannst.

Wann ist eine Steuererklärung für Rentner Pflicht?

Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn dein gesamtes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Bei Rentnern zählt dazu nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch Einkünfte aus anderen Quellen wie Kapitalerträgen, Vermietung, Betriebsrente oder Hinzuverdienstes aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung.

Konkrete Beispiele: Hat eine 68-jährige Witwe eine monatliche Rente von 1.200 Euro (14.400 Euro jährlich) und erhält zudem 600 Euro Zinsen aus ihrem Sparbuch, beträgt ihr Gesamteinkommen 15.000 Euro. Dies übersteigt den Grundfreibetrag von 12.084 Euro um 2.916 Euro — eine Steuererklärung ist Pflicht.

Besonders wichtig: Noch arbeitet ein beträchtlicher Teil der Rentner nebenher. Wenn du Einkünfte aus einer Tätigkeit hast und gleichzeitig Rente beziehst, musst du in jedem Fall eine Erklärung abgeben, sobald die Summe aller Einkünfte den Grundfreibetrag überschreitet.

Diese Ausgaben kannst du als Rentner absetzen

Eine der wichtigsten Erkenntnisse für Rentner ist: Es gibt zahlreiche Posten, die die zu versteuernde Rente reduzieren. Viele Senioren wissen nicht, dass sie diese Möglichkeiten haben, und zahlen dadurch unnötig zu viel Steuern.

Werbungskosten und Betriebsausgaben

Falls du noch neben der Rente arbeitest, kannst du Werbungskosten absetzen. Dies sind Ausgaben, die du aufwendest, um dein Einkommen zu erzielen. Dazu zählen nach § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beispielsweise:

  • Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (0,30 Euro pro Kilometer mit dem Auto)
  • Kontoführungsgebühren für das Geschäftskonto
  • Berufskleidung (wenn diese charakteristisch für den Beruf ist)
  • Fortbildungen und Kurse, die deinen Beruf betreffen
  • Handwerkzeug und Arbeitsmittel

Auch Rentner, die einen Hinzuverdienst haben, können diese Kosten geltend machen. Ein Beispiel: Du bist Rentner und arbeitest zwei Tage pro Woche als Berater. Du legst dafür pro Arbeitstag 40 Kilometer zurück. Mit 104 Arbeitstagen im Jahr (zwei Tage × 52 Wochen) und der Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer entstehen Werbungskosten von 40 × 104 × 0,30 = 1.248 Euro. Diese reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen.

Sonderausgaben: Das müssen Rentner kennen

Sonderausgaben sind Aufwendungen, die nicht unmittelbar mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängen, aber gesetzlich anerkannt sind. Nach § 10 EStG gehören dazu insbesondere:

  • Altersvorsorgeaufwendungen: Rentner können in ihrer Betriebsrente oder einer zusätzlichen Altersversorgung versichert sein. Die Beiträge sind teilweise absetzbar. Die maximale Jahresgrenze für Altersvorsorgeaufwendungen liegt 2025 bei 27.566 Euro für Arbeitnehmer (§ 82 Abs. 1 EStG).
  • Krankenversicherungsbeiträge: Die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 8a EStG). Für viele Rentner ein bedeutsamer Posten!
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge: Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen kannst du in voller Höhe absetzen, allerdings nur bis zu 20 Prozent deines Gesamteinkommens. Beiträge zu Parteien oder Wählervereinen sind bis 3.300 Euro pro Person absetzbar.
  • Unterhaltsleistungen: Wenn du Kindesunterhalt oder Unterhalt für einen Ex-Partner zahlst, kann das unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar sein.

Ein praktisches Rechenbeispiel: Ein verwitweter Rentner (71 Jahre) hat eine Jahresrente von 18.000 Euro. Seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge betragen 4.200 Euro im Jahr. Er spendet 1.000 Euro an ein Kinderhilfswerk. Seine Sonderausgaben betragen also 4.200 + 1.000 = 5.200 Euro. Sein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich von 18.000 auf 12.800 Euro. Obwohl sein Einkommen theoretisch über dem Grundfreibetrag liegt, profitiert er enormously von der Geltendmachung seiner Sonderausgaben.

Außergewöhnliche Belastungen

Nach § 33 EStG kannst du außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dies sind Aufwendungen, die aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sind und die üblicherweise nicht anfallen. Typische Beispiele für Rentner:

  • Krankheitskosten: Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz (soweit nicht von der Versicherung übernommen), Brille, Hörgeräte oder Rollstühle. Die Kosten müssen die zumutbare Belastung übersteigen (ca. 1-7 % des Einkommens, je nach Situation und Einkommen).
  • Pflegekosten: Falls du einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgst, sind die dadurch entstehenden Kosten oftmals absetzbar.
  • Umzugskosten: Wenn ein Umzug beruflich notwendig war oder altersgerecht erfolgte, können Makler-, Transport- und Maklergebühren unter Umständen abgesetzt werden.

Wichtig: Bei außergewöhnlichen Belastungen muss die Summe eine sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese beträgt zwischen 4 Prozent und 7 Prozent der Gesamteinkünfte, je nach deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder.

Besonderheiten: Betriebsrenten, Kapitalerträge und Vermietung

Viele Rentner beziehen neben ihrer gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente oder haben angesparte Kapitalvermögen. Auch hier gibt es bei der Steuererklärung einiges zu beachten und zu optimieren.

Betriebsrenten und ihre Besteuerung

Betriebsrenten werden nach der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung besteuert (§ 22 Nr. 1 Buchst. a

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