Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Schenkung statt Erbschaft: Warum Schenken zu Lebzeiten fast immer günstiger ist

Wer frühzeitig verschenkt, spart Erbschaftsteuer — und das gleich mehrfach. Wie die 10-Jahres-Regel funktioniert und was beim Schenken zu beachten ist.

Schenkung statt Erbschaft: Warum Schenken zu Lebzeiten fast immer günstiger ist
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Wer frühzeitig verschenkt, spart Erbschaftsteuer — und das gleich mehrfach. Wie

Das Grundprinzip: Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt für beides — Erbschaft und Schenkung. Die Freibeträge sind gleich: 400.000 Euro für Kinder, 500.000 Euro für Ehegatten. Der entscheidende Vorteil der Schenkung: Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.

Wer sein Kind 30 Jahre vor dem eigenen Tod beschenkt, kann dreimal 400.000 Euro = 1,2 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Per Erbschaft nur 400.000 Euro einmalig.

Wann ist Schenken besser als Vererben?

Schenken ist fast immer günstiger, wenn: Das Vermögen die Freibeträge übersteigt, genug Lebenszeit für die 10-Jahres-Zyklen vorhanden ist, keine unmittelbaren Liquiditätsbedürfnisse den Besitz benötigen.

Schenken kann nachteilig sein, wenn: Die Person im Alter das Geld selbst braucht, keine Kontrolle mehr über das Vermögen behalten werden soll, das Kind noch nicht reif für das Vermögen ist.

Schenkungsstrategie entwickeln

  1. Aktuellen Vermögensstand erfassen: Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben
  2. Freibeträge aller Beschenkten berechnen (Kinder, Ehegatte, ggf. Enkel)
  3. Zeithorizont bestimmen: Wie viele 10-Jahres-Zyklen sind realistisch?
  4. Immobilienwerte schätzen lassen: Günstig bewertete Objekte zuerst schenken
  5. Schenkung notariell beurkunden (Immobilien: Pflicht; Bargeld: freiwillig, aber empfehlenswert)
  6. Schenkungsteuererklärung einreichen
  7. 10 Jahre abwarten, dann nächsten Zyklus starten

Was kann geschenkt werden?

  • Immobilien und Grundstücke
  • Geldbeträge und Bankguthaben
  • Wertpapiere und Depotanteile
  • Unternehmensanteile (GmbH, GbR)
  • Kunst, Schmuck, Edelmetalle
  • Darlehensverzicht (gilt als Schenkung)
  • Nutzungsrechte (Wohnrecht, Nießbrauch)
Tipp: Schenkungen über 20.000 Euro sollten notariell beurkundet werden — auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (außer bei Immobilien). Bei Streit oder Insolvenz ist ein notarielles Dokument deutlich besser als eine Quittung.
Wichtig: Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod werden dem Nachlassvermögen wieder hinzugerechnet — die sogenannte 10-Jahres-Frist des § 2325 BGB für Pflichtteilsergänzungsansprüche. Geschwister, die enterbt wurden, können auf diese Schenkungen zugreifen.

Schenkung vs. Erbschaft: Fragen

Müssen Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden?

Ja — jede Schenkung über 20.000 Euro (oder solche, bei denen Steuer anfallen könnte) muss dem Finanzamt gemeldet werden. Notare sind zur Anzeige verpflichtet.

Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Nur unter bestimmten Bedingungen: grober Undank des Beschenkten, Verarmung des Schenkers, Vereinbarung eines Rückforderungsrechts im Schenkungsvertrag.

Gilt die 10-Jahres-Frist auch für jedes Elternteil separat?

Ja — jedes Elternteil hat seinen eigenen Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind. Zwei Elternteile = bis zu 800.000 Euro steuerfrei alle 10 Jahre.

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