Wer frühzeitig verschenkt, spart Erbschaftsteuer — und das gleich mehrfach. Wie
Das Grundprinzip: Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt für beides — Erbschaft und Schenkung. Die Freibeträge sind gleich: 400.000 Euro für Kinder, 500.000 Euro für Ehegatten. Der entscheidende Vorteil der Schenkung: Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Wer sein Kind 30 Jahre vor dem eigenen Tod beschenkt, kann dreimal 400.000 Euro = 1,2 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Per Erbschaft nur 400.000 Euro einmalig.
Wann ist Schenken besser als Vererben?
Schenken ist fast immer günstiger, wenn: Das Vermögen die Freibeträge übersteigt, genug Lebenszeit für die 10-Jahres-Zyklen vorhanden ist, keine unmittelbaren Liquiditätsbedürfnisse den Besitz benötigen.
Schenken kann nachteilig sein, wenn: Die Person im Alter das Geld selbst braucht, keine Kontrolle mehr über das Vermögen behalten werden soll, das Kind noch nicht reif für das Vermögen ist.
Schenkungsstrategie entwickeln

- Aktuellen Vermögensstand erfassen: Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben
- Freibeträge aller Beschenkten berechnen (Kinder, Ehegatte, ggf. Enkel)
- Zeithorizont bestimmen: Wie viele 10-Jahres-Zyklen sind realistisch?
- Immobilienwerte schätzen lassen: Günstig bewertete Objekte zuerst schenken
- Schenkung notariell beurkunden (Immobilien: Pflicht; Bargeld: freiwillig, aber empfehlenswert)
- Schenkungsteuererklärung einreichen
- 10 Jahre abwarten, dann nächsten Zyklus starten
Was kann geschenkt werden?
- ✓Immobilien und Grundstücke
- ✓Geldbeträge und Bankguthaben
- ✓Wertpapiere und Depotanteile
- ✓Unternehmensanteile (GmbH, GbR)
- ✓Kunst, Schmuck, Edelmetalle
- ✓Darlehensverzicht (gilt als Schenkung)
- ✓Nutzungsrechte (Wohnrecht, Nießbrauch)
Schenkung vs. Erbschaft: Fragen
Ja — jede Schenkung über 20.000 Euro (oder solche, bei denen Steuer anfallen könnte) muss dem Finanzamt gemeldet werden. Notare sind zur Anzeige verpflichtet.
Nur unter bestimmten Bedingungen: grober Undank des Beschenkten, Verarmung des Schenkers, Vereinbarung eines Rückforderungsrechts im Schenkungsvertrag.
Ja — jedes Elternteil hat seinen eigenen Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind. Zwei Elternteile = bis zu 800.000 Euro steuerfrei alle 10 Jahre.
