GWG, Sammelposten und Poolabschreibung: Drei Abschreibungswege
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bietet das Steuerrecht verschiedene Abschreibungsoptionen – die Wahl kann erheblichen Einfluss auf die Steuerbelastung im Jahr der Anschaffung haben.
Die drei Abschreibungsmethoden für GWG

| Methode | Nettowert | Abschreibung | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Sofortabschreibung GWG | Bis 800 € netto | 100 % im Anschaffungsjahr | Maximalabzug sofort |
| Poolabschreibung (§ 6 Abs. 2a EStG) | 801 € bis 1.000 € netto | 20 % über 5 Jahre (auch bei Abgang!) | Vereinfachte Verwaltung |
| Normale AfA | Über 1.000 € netto | Linear über Nutzungsdauer | Aktivierung, kein Sofortabzug |
Sofortabschreibung bis 800 €: Der Klassiker
Wirtschaftsgüter bis 800 € Nettowert können im Anschaffungsjahr zu 100 % abgeschrieben werden – unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung im Jahr:
- Beispiel: Laptop 750 € netto (31. Dezember 2024 gekauft) → sofortige Abschreibung 750 € in 2024
- Selbstständig nutzbar: Das GWG muss eigenständig verwendbar sein (kein Zubehör)
- Aufzeichnungspflicht: GWG-Register führen (Name, Datum, Anschaffungskosten)
Poolabschreibung: Vereinfachung für mittlere Beträge
Für GWG zwischen 250 € und 1.000 € kann ein Sammelposten gebildet werden, der pauschal über 5 Jahre mit je 20 % abgeschrieben wird. Auch beim Ausscheiden eines Guts aus dem Pool wird weiter abgeschrieben:
- Alle Pool-Güter eines Jahres werden zu einem Sammelposten zusammengefasst
- 5 Jahre gleichmäßige Abschreibung (20 % p.a. auf Gesamtposten)
- Vorteil: Keine individuelle Nutzungsdauerermittlung nötig
- Nachteil: Auch wenn ein Gut 2024 angeschafft und 2025 ausgesondert wird, läuft die Abschreibung bis 2029

Wann welche Methode wählen?
- Einzelne teure Bürogeräte unter 800 €: Sofortabschreibung → maximaler sofortiger Steuerabzug
- Viele kleinere Anschaffungen (Werkzeuge, Zubehör): Poolabschreibung → Vereinfachung
- Gemischte Strategie: Methodenwahl muss für das gesamte Wirtschaftsjahr einheitlich ausgeübt werden
Beispiel: Sofortabschreibung vs. Normale AfA
Kauf eines Notebooks für 799 € netto:
- Sofortabschreibung: 799 € in 2024 abgeschrieben → Steuerersparnis bei 42 % Steuersatz: 335 €
- Normale AfA über 3 Jahre: Jährlich 266 € → Gesamtsteuerersparnis gleich, aber verteilt auf 3 Jahre
- Zinsvorteil durch Sofortabschreibung: Erheblich bei hohen Steuersätzen
Häufige Fragen zu GWG und Abschreibung

Netto (ohne Umsatzsteuer). Bei vollem Vorsteuerabzug: 800 € netto. Brutto bei 19 % USt: 952 €. Bei Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug: Der Bruttowert zählt.
Ja. Bei Sofortabschreibung muss ein GWG-Verzeichnis geführt werden (§ 6 Abs. 2 Satz 5 EStG). Beim Sammelposten reicht eine Jahresbuchung im Buchhaltungssystem.
Ja – sogar über 800 €! Seit dem BMF-Schreiben von 2021 können Anwendersoftware und Trivialprogramme mit 0 € Restbuchwert im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden (steuerliche Nutzungsdauer 1 Jahr).