Viele Rentner glauben, im Ruhestand keine Steuern mehr zu zahlen. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Seit der Rentenreform 2005 werden gesetzliche Renten schrittweise immer stärker besteuert – 2040 müssen Rentner 100% ihrer Rente versteuern. Schon heute zahlen Millionen Rentner Einkommensteuer, ohne es zu wissen.
Ab wann ist eine Rente steuerpflichtig?
Grundsätzlich gilt: Wer mit allen Einkünften (Rente + Zinsen + Miete etc.) unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlt keine Steuern. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt:

- Alleinstehend: 11.784 €
- Verheiratet (Splitting): 23.568 €
Der Besteuerungsanteil: Was wirklich versteuert wird
Nicht die gesamte Rente ist steuerpflichtig. Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert nur 50%. Für spätere Jahrgänge steigt dieser Anteil:
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuerfrei |
|---|---|---|
| Bis 2005 | 50% | 50% |
| 2010 | 60% | 40% |
| 2015 | 70% | 30% |
| 2020 | 80% | 20% |
| 2025 | 83,5% | 16,5% |
| 2040+ | 100% | 0% |
Was können Rentner von der Steuer absetzen?
- Werbungskostenpauschale: 102 € pauschal (bei Renteneinkünften)
- Krankenkassenbeiträge: Eigener Anteil als Sonderausgabe
- Pflegeversicherung: Abzugsfähig als Vorsorgeaufwendung
- Handwerkerleistungen: 20% von bis zu 6.000 € = max. 1.200 € Steuerermäßigung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Putzhilfe, Gartenpflege, Pflegedienst
- Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten, Krankheitskosten über zumutbarer Eigenbelastung
- Spenden: Abzugsfähig bis 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Pflichtveranlagung besteht, wenn:
- Gesamteinkünfte über dem Grundfreibetrag liegen
- Neben der Rente weitere Einkünfte bestehen (Miete, Zinsen, Nebenjob)
- Das Finanzamt Sie auffordert
- Mehrere Renten bezogen werden (z.B. gesetzlich + Betriebsrente)
FAQ: Rentner und Steuern
Ja. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit werden zu den Renteneinkünften addiert. Wenn die Summe den Grundfreibetrag übersteigt, werden Steuern fällig. Der Übungsleiterfreibetrag (3.000 €) oder Ehrenamtspauschale (840 €) kann helfen.
Nein. Betriebsrenten und Riester-Renten werden zu 100% als sonstige Einkünfte versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Die gesetzliche Rente hingegen nur mit dem Besteuerungsanteil.
Mantelbogen (ESt 1 A), Anlage R (gesetzliche Rente), ggf. Anlage R-AV (Riester/Rürup), Anlage Vorsorgeaufwand, ggf. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Mehr Details zur Altersvorsorge und Steuerplanung finden Sie in unserem Ratgeber zur Rürup-Rente für Selbständige.