Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Photovoltaikanlage im Unternehmen: Steuer für GmbH und Gewerbetreibende

PV-Anlage in der GmbH oder im Betrieb: Sonderabschreibung, Vorsteuerabzug, Einspeiseerlöse als Betriebseinnahme – alle steuerlichen Aspekte für Unternehmer 2024.

Photovoltaikanlage im Unternehmen: Steuer für GmbH und Gewerbetreibende

PV-Anlage im Unternehmen: Andere Regeln als privat

Während Privatpersonen seit 2023 von der Einkommensteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen profitieren (bis 30 kWp), gelten für Unternehmen – GmbHs, Einzelunternehmer und Freiberufler – andere Regeln. Hier sind Einspeisevergütungen vollständig steuerpflichtig, aber dafür bieten sich deutlich mehr Abzugsmöglichkeiten.

Steuerliche Behandlung im Überblick (Unternehmen)

PositionGmbHEinzelunternehmer
EinspeisevergütungBetriebseinnahme, KSt + GewStBetriebseinnahme, ESt + GewSt
EigenverbrauchUmsatzsteuerpflichtig (Entnahme)Umsatzsteuerpflichtig (Privatentnahme)
Sonderabschreibung §7g EStG (IAB)Ja (GmbH nutzt §7g KStG)Ja
Sofortabschreibung für GWGBis 800 € NettoBis 800 € Netto
Lineare AfA20 Jahre (5 % p.a.)20 Jahre (5 % p.a.)

Sonderabschreibung 50 % im Anschaffungsjahr

Durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG/§ 7g KStG können Unternehmen bis zu 50 % der Anschaffungskosten bereits VOR der Anschaffung als Betriebsausgabe abziehen. Nach der Investition kommt noch eine 20%ige Sonderabschreibung im ersten Jahr dazu:

  • IAB: Bis zu 50 % der geplanten Investition abziehen (max. 200.000 € IAB-Pool)
  • Sonderabschreibung: 20 % der Anschaffungskosten (nach IAB-Auflösung)
  • Lineare AfA: Auf Restbuchwert über 20 Jahre
  • Ergebnis: Im ersten Jahr über 60 % der Investitionskosten steuerlich wirksam

Vorsteuerabzug: Voller Abzug bei gemischter Nutzung

Im Unternehmen ist die Vorsteuer aus der PV-Anlage vollständig abziehbar (wenn keine Kleinunternehmerregelung). Die Anlage wird vollständig dem Unternehmensvermögen zugeordnet:

Vorteil gegenüber Privatpersonen: Unternehmer können die gesamte Vorsteuer (19 % der Anschaffungskosten) sofort vom Finanzamt zurückholen. Bei einer 100-kWp-Anlage für 100.000 € netto: 19.000 € Vorsteuererstattung.

Eigenverbrauch im Unternehmen: Kompliziert

Nutzt das Unternehmen den selbst erzeugten Strom für betriebliche Zwecke, ist die Lage einfach: Keine Entnahmebesteuerung. Nutzt der Unternehmer den Strom privat (z.B. Haushaltsanlage auf dem Firmengebäude), gilt der Eigenverbrauch als umsatzsteuerpflichtige Entnahme.

Checkliste: PV-Anlage im Unternehmen optimal nutzen

  • IAB im Vorjahr der Investition bilden (maximale Vorverlagerung)
  • PV-Anlage dem Betriebsvermögen zuordnen (sofort bei Anschaffung)
  • Vorsteuer sofort zurückfordern (Umsatzsteuervoranmeldung)
  • Sonderabschreibung 20 % im ersten Nutzungsjahr
  • Energieverbrauchsnachweis führen (Eigenverbrauch vs. Einspeisung dokumentieren)
  • Einspeisevergütung in Buchhaltung als Erlös erfassen

Häufige Fragen zu PV im Unternehmen

Gilt die Steuerbefreiung bis 30 kWp auch für Unternehmen?

Nein. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG gilt nur für natürliche Personen im Privatbereich. Für GmbHs und Gewerbetreibende sind Einspeisevergütungen immer steuerpflichtige Betriebseinnahmen.

Kann eine GmbH die PV-Anlage auch leasen statt kaufen?

Ja. Leasingraten sind Betriebsausgaben. Allerdings entfällt dann der Vorsteuerabzug auf den Kaufpreis (der Leasinggeber hat ihn). Leasingraten sind umsatzsteuerpflichtig und die Vorsteuer daraus ist abziehbar.

Wird die PV-Anlage bei GmbH-Verkauf mitbewertet?

Ja. Der Buchwert der PV-Anlage fließt in den Unternehmenswert ein. Stille Reserven (Marktwert über Buchwert) werden beim Unternehmensverkauf aufgedeckt und versteuert.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Unternehmenssteuer-Potenziale erkennen
Jetzt berechnen →