Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist eines der wirksamsten Steuer-Sparin-Strumente für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Mit ihm lässt sich die Steuerlast auf künftige Investitionen bereits heute senken.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der IAB erlaubt es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bereits vor der Anschaffung als Betriebsausgabe abzuziehen — bis zu 3 Jahre im Voraus. Voraussetzung: Die Investition wird tatsächlich geplant und innerhalb von 3 Jahren getätigt.
Voraussetzungen (§ 7g Abs. 1 EStG)
- Betrieb mit Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
- Betriebsvermögen (Bilanzwert) max. 235.000 € oder Gewinn max. 200.000 €
- Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden
- Das Wirtschaftsgut darf nicht vermietetes Privatvermögen sein
Maximaler IAB: 200.000 € insgesamt je Betrieb (§ 7g Abs. 1 Satz 4 EStG). Also max. 50 % von 400.000 € geplanten Investitionskosten.
Wie funktioniert der IAB konkret?
Jahr 1: IAB in Höhe von 50 % der geplanten Anschaffungskosten wird als Betriebsausgabe in die Steuererklärung eingetragen → Gewinn sinkt, Steuer sinkt sofort.
Jahr 2 oder 3: Investition wird getätigt. Der IAB wird dem Gewinn wieder hinzugerechnet (Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 EStG) — aber gleichzeitig werden die Anschaffungskosten um den IAB-Betrag gemindert. Ergebnis: Geringere AfA-Basis für die Abschreibung.
Zusätzlich: Im Jahr der Anschaffung kann eine Sonderabschreibung von 20 % der geminderten Anschaffungskosten geltend gemacht werden (§ 7g Abs. 5 EStG).
Rechenbeispiel
Freiberufler plant Kauf eines Computers für 4.000 € im Folgejahr. IAB 50 %: 2.000 € Betriebsausgabe sofort im Jahr 1. Steuersatz 42 %: Steuerersparnis Jahr 1: 840 €.
Jahr 2: Computer für 4.000 € gekauft. Hinzurechnung 2.000 € (neutralisiert). Anschaffungskosten für AfA: 4.000 − 2.000 = 2.000 €. Sonderabschreibung 20 % von 2.000 €: 400 €. Effekt: Steuerlast-Verschiebung um 840 € ins Vorjahr — ein Zinsvorteil.
Was passiert, wenn die Investition unterbleibt?
Wird die geplante Investition nicht innerhalb von 3 Jahren getätigt, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden (§ 7g Abs. 3 EStG). Das Finanzamt ändert den Steuerbescheid des Jahres, in dem der IAB gebildet wurde — plus Zinsen von 1,8 % jährlich (§ 233a AO). Wichtig: Den Investitionsplan realistisch planen und dokumentieren.
FAQ
Welche Wirtschaftsgüter sind IAB-fähig?
Alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Maschinen, Computer, Fahrzeuge, Büroausstattung. Nicht IAB-fähig: Immobilien, immaterielle Wirtschaftsgüter (Software kann je nach Klassifizierung ausgenommen sein), geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).
Kann ich den IAB für mehrere Investitionen gleichzeitig bilden?
Ja. Sie können für verschiedene geplante Wirtschaftsgüter gleichzeitig IABs bilden, solange der Gesamtbetrag 200.000 € je Betrieb nicht übersteigt. Jeder IAB muss für ein konkret geplantes Wirtschaftsgut gebildet werden — nicht pauschal für irgendwelche zukünftigen Investitionen.
Ist der IAB auch für GmbHs möglich?
Ja. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) können ebenfalls den IAB nutzen, wenn die Betriebsgröße die Grenzwerte nicht überschreitet. Bei GmbHs wird das Betriebsvermögen (Bilanzsumme) anstelle des Gewinns als Grenzwert herangezogen: max. 235.000 €.