Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Pauschalbesteuerung Mitarbeiterrabatte: §37b EStG einfach erklärt

Sachzuwendungen an Mitarbeiter pauschal mit 30 % versteuern – wann lohnt sich §37b EStG? Grenzen, Beispiele und was der Chef zahlt.

Pauschalbesteuerung Mitarbeiterrabatte: §37b EStG einfach erklärt
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Was ist §37b EStG?

§ 37b EStG ermöglicht Arbeitgebern, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Geschäftspartner pauschal mit 30 % Lohnsteuer zu versteuern (plus Soli und ggf. Kirchensteuer). Der große Vorteil: Die Pauschalierung befreit den Empfänger von der persönlichen Steuerpflicht.

Für wen lohnt es sich? Vor allem wenn der Empfänger hohe Grenzsteuersätze hat (über 30 %). Dann ist die Pauschalsteuer günstiger als die individuelle Besteuerung.

Welche Zuwendungen fallen unter §37b?

Zuwendung§37b anwendbar?Grenze
Sachgeschenke an KundenJaBis 10.000 €/Jahr/Person
Incentive-Reisen für MitarbeiterJaBis 10.000 €/Jahr/Person
Sachprämien (Treueprämien)JaBis 10.000 €/Jahr/Person
Geldgeschenke (Bar)NeinImmer individuell zu versteuern
Tankgutscheine bis 50 €/MonatNeinSachbezugsfreigrenze (steuerlos)

Berechnung der Pauschalsteuer

Beispiel: Arbeitgeber schenkt Mitarbeiter ein Tablet für 800 €.

  • Warenwert: 800 €
  • Pauschalsteuer (30 %): 240 €
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % auf 240 €): 13,20 €
  • Kirchensteuer (9 % auf 240 €, falls kirchensteuerpflichtig): 21,60 €
  • Gesamtkosten für Arbeitgeber: 800 + 240 + 13,20 = 1.053,20 €
Vorteil: Für den Mitarbeiter entstehen keine Steuereffekte – kein Eintrag in der Lohnabrechnung, keine individuelle Versteuerung.

Abgrenzung: Sachbezugsfreigrenze 50 €

Sachbezüge bis 50 € pro Monat und Mitarbeiter sind komplett steuerfrei – ohne Pauschalierung nach §37b. Die Freigrenze gilt für Gutscheine, Tankkarten, Essenmarken etc. Erst über 50 € kommt §37b ins Spiel.

Wahlrecht des Arbeitgebers

Die Pauschalierung nach §37b ist ein Wahlrecht – es kann für einzelne Zuwendungen oder die gesamten Betriebsausgaben ausgeübt werden. Einmal gewählt, muss die Methode für das gesamte Wirtschaftsjahr einheitlich angewendet werden.

Checkliste: §37b richtig anwenden

  • Zuwendung ist eine Sache (kein Geld)
  • Wert liegt unter 10.000 € je Person/Jahr
  • Pauschalsteuer bis 15. des Folgemonats ans Finanzamt abführen
  • Aufzeichnungspflicht: Empfänger und Wert dokumentieren
  • Sozialversicherung: Pauschal versteuerte Sachbezüge sind SV-frei

Häufige Fragen zu §37b EStG

Kann auch ein Freiberufler §37b nutzen?

Ja, §37b gilt für alle Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Freiberuf oder Land- und Forstwirtschaft erzielen – nicht nur für Kapitalgesellschaften.

Was passiert, wenn die 10.000-€-Grenze überschritten wird?

Für den übersteigenden Betrag ist die Pauschalierung nicht mehr möglich – der Empfänger muss den Überschuss individuell versteuern.

Sind Betriebsveranstaltungen auch von §37b erfasst?

Nein. Betriebsveranstaltungen haben eine eigene Steuerfreigrenze (110 €/Person/Veranstaltung) nach §19 EStG und fallen nicht unter §37b.

SteuernSparen.one Redaktion

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