DAC7: Die neue Meldepflicht für Online-Plattformen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der gesamten Europäischen Union die Richtlinie DAC7 (Directive on Administrative Cooperation 7). Diese neue Regelung verpflichtet Online-Handelsplattformen, ihre Nutzerdaten und Umsatzinformationen an die Finanzbehörden zu melden. Für Deutschland bedeutet dies konkret: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält automatisierte Meldungen über die Einnahmen von Verkäufern auf Plattformen wie eBay, Vinted, Airbnb, Amazon, Etsy und Fiverr. Die Tage, in denen Privatverkäufe völlig unbemerkt bleiben konnten, sind damit vorbei.
Die Meldepflicht greift allerdings erst ab bestimmten Schwellenwerten. Konkret müssen Online-Plattformen eine Meldung an die Steuerbehörden erstatten, wenn ein Verkäufer in einem Kalenderjahr entweder mehr als 30 Transaktionen durchführt oder Einnahmen in Höhe von mehr als 2.000 Euro erzielt. Das bedeutet jedoch nicht, dass unterhalb dieser Grenzen keine Steuerpflicht besteht – es erfolgt lediglich keine automatisierte Meldung an das Finanzamt. Die Einkünfte müssen trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden, wenn sie gemäß des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerpflichtig sind.
Wann werden Privatverkäufe überhaupt steuerpflichtig?
Diese Frage ist zentral für alle, die regelmäßig auf Plattformen wie eBay, Vinted oder Airbnb aktiv sind. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen Privatverkäufen, die steuerfrei bleiben, und Verkaufsaktivitäten, die gewerblich sind oder zumindest als Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Abs. 3 EStG behandelt werden müssen.
Nach § 23 Abs. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei. Das betrifft beispielsweise den Verkauf alter Möbel, Kleidung oder Elektronik, die Sie selbst genutzt haben. Allerdings gibt es hier eine wichtige Ausnahme: Die Spekulationsfrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG. Wurden diese Gegenstände weniger als ein Jahr nach dem Kauf verkauft, sind die Gewinne steuerpflichtig – allerdings nur, wenn es sich um Kapitalanlage (beispielsweise Wertpapiere) oder Sammlerobjekte (wie Kunst, Schmuck oder Edelmetalle) handelt. Bei Möbeln oder getragener Kleidung entfällt in aller Regel die Spekulationsfrist völlig.
Problematisch wird es, wenn aus gelegentlichen Verkäufen eine regelmäßige Geschäftstätigkeit wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt bereits bei etwa 30 bis 50 Verkäufen pro Jahr ein Verdacht auf gewerbliche Tätigkeit vor. Die Finanzbehörden prüfen dann, ob eine Gewerbeanmeldung nach § 15 Abs. 2 EStG erforderlich ist. Ist dies der Fall, müssen alle Einnahmen und Ausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben und der Gewinn versteuert werden.
eBay: Der Klassiker unter den Verkaufsplattformen
eBay ist nach wie vor eine der beliebtesten Plattformen für Privatverkäufe in Deutschland. Jährlich werden dort Millionen von Transaktionen abgewickelt, viele davon von Privatpersonen, die alte Gegenstände verkaufen möchten. Nach DAC7 meldet eBay Deutschland – die eBay-Niederlassung – alle relevanten Transaktionen ans Finanzamt, sobald die Schwelle von 30 Transaktionen oder 2.000 Euro erreicht ist.
Ein praktisches Beispiel: Sie verkaufen über eBay ein altes Fahrrad für 150 Euro, eine Vintage-Lampe für 80 Euro und einen gebrauchten Laptop für 300 Euro. Das sind drei Transaktionen und insgesamt 530 Euro Einnahmen. Unterhalb der Meldegrenzen – es erfolgt keine automatisierte Meldung an das Finanzamt. Ob Sie diese Einnahmen dennoch versteuern müssen, hängt davon ab, ob es sich um echte Privatverkäufe oder um gewerbliche Aktivitäten handelt. Hat jeder dieser Gegenstände einen persönlichen Gebrauchszweck gehabt und werden sie unterhalb des Anschaffungspreises oder mit dem üblichen Wertverlust verkauft, bleiben diese Einkünfte steuerfrei.
Deutlich kritischer wird die Situation, wenn Sie beispielsweise regelmäßig Elektronik auf eBay einkaufen und sofort weiterverkaufen – möglicherweise sogar mit Gewinn. Auch das Verkaufen von Neuware oder das Angebot von Services, die dem Geschäftsmodell eines Online-Händlers ähneln, können für das Finanzamt ein Zeichen gewerblicher Tätigkeit sein. In diesem Fall müssen nach § 18 EStG alle Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden – mit dem regulären Einkommensteuersatz plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
Vinted und Second-Hand-Plattformen: Kleidung und Mode
Vinted hat sich in den letzten Jahren zur bevorzugten Plattform für den Verkauf von gebrauchter Kleidung, Schuhen und Accessoires entwickelt. Millionen von Nutzern in Europa nutzen Vinted, um ihre Kleiderschränke auszumisten und nebenher ein wenig Geld zu verdienen. Die DAC7-Regelung erfasst auch Vinted vollständig, weshalb das Unternehmen ab 2024 Meldungen an die deutschen Finanzbehörden erstattet.
Bei gebrauchter Kleidung liegt es in aller Regel im Interesse des Finanzamts nicht, Steuern zu fordern – der praktische Grund: Gebrauchte Kleidung wird üblicherweise unter dem ursprünglichen Kaufpreis verkauft. Es gibt somit keinen Gewinn, sondern eher einen Verlust. Auch die Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 EStG ist bei Kleidung nicht relevant. Sie als Privatperson können daher monatlich mehrere Teile auf Vinted verkaufen, ohne dass dies steuerliche Konsequenzen hat – solange Sie nicht parallel als Einzelhandelskaufmann oder -frau tätig werden.
Ein Rechenbeispiel für regelmäßiges Vinted-Verkaufen: Sie verkaufen 15 Kleidungsstücke im Monat, insgesamt 180 Stück pro Jahr. Jedes Stück bringt durchschnittlich 12 Euro ein – insgesamt also 2.160 Euro pro Jahr. Dies überschreitet die Meldegrenze von 2.000 Euro. Vinted meldet diese Einnahmen ans Finanzamt. Allerdings: Wenn Sie ein Pullover für 35 Euro gekauft haben und für 15 Euro verkaufen, liegt kein Gewinn, sondern ein Verlust vor. Erst wenn Ihre Kleidungsstücke systematisch Wertsteigerungen erfahren würden – was bei Mode unrealistisch ist – würde Steuerpflicht entstehen. Das Finanzamt wird in diesem Fall üblicherweise keine weiteren Schritte unternehmen.
Anders sieht es aus, wenn Sie beispielsweise auf Vintage-Märkten Kleidung einkaufen, um diese mit Gewinn auf Vinted weiterzuverkaufen. Dies könnte als gewerbliche Tätigkeit interpretiert werden, insbesondere wenn Sie dies systematisch und regelmäßig tun. Dann müssen Steuern gezahlt werden.
Airbnb: Vermietung von Ferienwohnungen und Zimmern
Airbnb ist ein völlig anderer Fall als eBay oder Vinted – hier geht es nicht um einmalige oder gelegentliche Verkäufe, sondern um die regelmäßige Vermietung von Wohnraum. Die Einnahmen aus Airbnb stellen in aller Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar, die nach § 21 EStG zu versteuern sind. Das gilt unabhängig davon, ob Sie ein ganzes Haus, eine Wohnung oder nur ein Zimmer vermieten.
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