Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Internationales Erbrecht: Wenn Erblasser oder Erbe im Ausland leben

Wohnt der Erblasser oder der Erbe im Ausland, greift internationales Erbrecht und ggf. ausländische Erbschaftsteuer. Doppelbesteuerungsabkommen und Gestaltungsoptionen.

Internationales Erbrecht: Wenn Erblasser oder Erbe im Ausland leben
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Grenzüberschreitendes Erbe: Wenn zwei Länder zugreifen

Wohnt ein Erblasser in Spanien oder erbt ein Kind, das in der Schweiz lebt, wird die Steuer schnell zu einem grenzüberschreitenden Problem. Deutschland besteuert das Erbe – aber auch das andere Land kann Steuern erheben. Doppelbesteuerung ist das Risiko.

Wann hat Deutschland Erbschaftsteuer-Zugriff?

SituationDeutsches Besteuerungsrecht
Erblasser hat Wohnsitz in DeutschlandJa – Weltvermögensprinzip (alle Assets weltweit)
Erbe hat Wohnsitz in DeutschlandJa – Weltvermögen des Erblassers, soweit in Deutschland belegend
Inland-Vermögen (z.B. Immobilien in DE)Ja – auch wenn Erblasser und Erbe im Ausland leben
Beides im Ausland, kein InlandsbezugNein

EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO): Einheitliches Erbstatut

Seit 2015 gilt in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung. Sie bestimmt, welches nationale Erbrecht auf den Nachlass anzuwenden ist – das des letzten gewöhnlichen Aufenthaltslands des Erblassers. Wichtig: Diese Verordnung betrifft nur das ZIVILRECHT, nicht das Steuerrecht.

  • EuErbVO gilt in allen EU-Staaten außer UK, DK, IE
  • Wahlrecht: Erblasser kann das Erbrecht seines Heimatlandes wählen (durch Testament)
  • Steuerrecht: Jedes Land wendet eigenes Steuerrecht an – kein EU-einheitliches Erbschaftsteuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen bei Erbschaftsteuer

Deutschland hat nur wenige DBA im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer – mit: USA, Frankreich, Dänemark, Griechenland, Schweden. Mit den meisten anderen Ländern gibt es KEIN DBA:

Kein DBA mit Spanien, Schweiz, Österreich: Bei deutsch-spanischem Erbfall wird von beiden Ländern besteuert. Deutschland erlaubt zwar die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer (§21 ErbStG), aber nicht immer vollständig.

Anrechnungsmethode nach §21 ErbStG

Wenn kein DBA besteht, kann die ausländische Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden – aber maximal bis zur anteiligen deutschen Steuer auf das Auslandsvermögen:

  • Ausländische Erbschaftsteuer 100.000 € → Anrechnung auf dt. ErbSt max. 80.000 € (pro-rata)
  • Überschuss der ausländischen Steuer geht verloren (keine Erstattung)
  • Anrechnungsantrag in der deutschen Erbschaftsteuererklärung stellen

Gestaltungsoptionen bei internationalem Erbe

  • Wohnsitzwechsel ins niedrigsteuerliche Ausland – aber Achtung: 5-Jahres-Frist! (§ 2 Abs. 1 ErbStG: Deutschland behält Zugriff auf 5 Jahre nach Wegzug)
  • Vermögen in Länder ohne Erbschaftsteuer übertragen (z.B. Malta, Portugal via NHR)
  • Lebzeitige Schenkungen nutzen, solange Freibeträge greifen
  • Stiftung: Familienstiftung in FL oder AT kann international steueroptimiert sein

Häufige Fragen zum internationalen Erbrecht

Muss ich eine Erbschaft aus dem Ausland in Deutschland versteuern?

Ja, wenn du als Erbe in Deutschland wohnst oder das geerbte Vermögen in Deutschland liegt. Auch Auslandsvermögen muss in der deutschen Erbschaftsteuererklärung angegeben werden.

Was passiert, wenn der Erblasser seit 3 Jahren in Spanien lebt?

Deutschland behält noch Erbschaftsteuer-Zugriff auf Inlandsvermögen und auf Weltall vermögen, wenn der Erbe in Deutschland wohnt. Erst nach 5 Jahren außerhalb Deutschlands endet der unbeschränkte Zugriff.

Gilt die EuErbVO auch fürs Steuerrecht?

Nein. Die EuErbVO regelt nur, welches nationale Erbrecht für die Nachlassverteilung gilt. Das Steuerrecht bleibt national. Jedes EU-Land besteuert nach eigenen Regeln.

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