Grenzüberschreitendes Erbe: Wenn zwei Länder zugreifen
Wohnt ein Erblasser in Spanien oder erbt ein Kind, das in der Schweiz lebt, wird die Steuer schnell zu einem grenzüberschreitenden Problem. Deutschland besteuert das Erbe – aber auch das andere Land kann Steuern erheben. Doppelbesteuerung ist das Risiko.
Wann hat Deutschland Erbschaftsteuer-Zugriff?

| Situation | Deutsches Besteuerungsrecht |
|---|---|
| Erblasser hat Wohnsitz in Deutschland | Ja – Weltvermögensprinzip (alle Assets weltweit) |
| Erbe hat Wohnsitz in Deutschland | Ja – Weltvermögen des Erblassers, soweit in Deutschland belegend |
| Inland-Vermögen (z.B. Immobilien in DE) | Ja – auch wenn Erblasser und Erbe im Ausland leben |
| Beides im Ausland, kein Inlandsbezug | Nein |
EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO): Einheitliches Erbstatut
Seit 2015 gilt in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung. Sie bestimmt, welches nationale Erbrecht auf den Nachlass anzuwenden ist – das des letzten gewöhnlichen Aufenthaltslands des Erblassers. Wichtig: Diese Verordnung betrifft nur das ZIVILRECHT, nicht das Steuerrecht.
- EuErbVO gilt in allen EU-Staaten außer UK, DK, IE
- Wahlrecht: Erblasser kann das Erbrecht seines Heimatlandes wählen (durch Testament)
- Steuerrecht: Jedes Land wendet eigenes Steuerrecht an – kein EU-einheitliches Erbschaftsteuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen bei Erbschaftsteuer
Deutschland hat nur wenige DBA im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer – mit: USA, Frankreich, Dänemark, Griechenland, Schweden. Mit den meisten anderen Ländern gibt es KEIN DBA:
Anrechnungsmethode nach §21 ErbStG

Wenn kein DBA besteht, kann die ausländische Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden – aber maximal bis zur anteiligen deutschen Steuer auf das Auslandsvermögen:
- Ausländische Erbschaftsteuer 100.000 € → Anrechnung auf dt. ErbSt max. 80.000 € (pro-rata)
- Überschuss der ausländischen Steuer geht verloren (keine Erstattung)
- Anrechnungsantrag in der deutschen Erbschaftsteuererklärung stellen
Gestaltungsoptionen bei internationalem Erbe
- Wohnsitzwechsel ins niedrigsteuerliche Ausland – aber Achtung: 5-Jahres-Frist! (§ 2 Abs. 1 ErbStG: Deutschland behält Zugriff auf 5 Jahre nach Wegzug)
- Vermögen in Länder ohne Erbschaftsteuer übertragen (z.B. Malta, Portugal via NHR)
- Lebzeitige Schenkungen nutzen, solange Freibeträge greifen
- Stiftung: Familienstiftung in FL oder AT kann international steueroptimiert sein
Häufige Fragen zum internationalen Erbrecht
Ja, wenn du als Erbe in Deutschland wohnst oder das geerbte Vermögen in Deutschland liegt. Auch Auslandsvermögen muss in der deutschen Erbschaftsteuererklärung angegeben werden.

Deutschland behält noch Erbschaftsteuer-Zugriff auf Inlandsvermögen und auf Weltall vermögen, wenn der Erbe in Deutschland wohnt. Erst nach 5 Jahren außerhalb Deutschlands endet der unbeschränkte Zugriff.
Nein. Die EuErbVO regelt nur, welches nationale Erbrecht für die Nachlassverteilung gilt. Das Steuerrecht bleibt national. Jedes EU-Land besteuert nach eigenen Regeln.