Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Kirchenaustritt: Steuerliche Konsequenzen und was du sparen kannst

Wer aus der Kirche austritt, spart Kirchensteuer – aber welche steuerlichen Folgen gibt es beim Austritt? Sonderausgaben, Hochzeitseffekt und mehr.

Kirchenaustritt: Steuerliche Konsequenzen und was du sparen kannst

Kirchensteuer: Was kostet Kirchenmitgliedschaft wirklich?

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Bei einem Jahresgehalt von 60.000 € brutto kann das schnell 600–1.000 € pro Jahr ausmachen.

Rechenbeispiel: Einkommensteuer 12.000 € × 9 % Kirchensteuer = 1.080 € pro Jahr. Über 30 Jahre: über 32.000 € (ohne Zinseffekt).

Steuerliche Konsequenzen nach dem Kirchenaustritt

BereichVor AustrittNach Austritt
Kirchensteuer8–9 % der EinkommensteuerEntfällt ab Austrittsdatum
SonderausgabenabzugKirchensteuer abzugsfähigEntfällt (da keine Kirchensteuer mehr)
KapitalerträgeKirchensteuer auf AbgeltungsteuerEntfällt (KEST-Abfrage deaktivieren)
Abfindungen, §34 EStGKirchensteuer auf ermäßigten BetragEntfällt

Der "Sonderausgaben-Clou"

Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig – reduziert also die steuerliche Last. Nach dem Austritt entfällt dieser Abzug. In der Praxis ist die Netto-Kirchensteuerbelastung deshalb niedriger als der Bruttobeträg:

  • Kirchensteuer 1.000 € × (1 – Grenzsteuersatz 40 %) = effektive Belastung: 600 €
  • Bei Spitzensteuersatz 45 %: effektive Belastung nur 550 €
  • Trotzdem: Austritt meist finanziell vorteilhaft

Kirchenkapitalertragsteuer (KiKEST)

Banken und Broker fragen beim Bundeszentralamt für Steuern automatisch ab, ob ein Anleger kirchensteuerpflichtig ist. Kirchenmitglieder zahlen 8–9 % Kirchensteuer zusätzlich zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Nach dem Austritt: Einmalige Mitteilung an die Bank genügt – die Abfrage läuft jährlich automatisch.

Kirchensteuer auf Abfindungen (§ 34 EStG)

Wer eine große Abfindung erhält und noch Kirchenmitglied ist, zahlt Kirchensteuer auf den ermäßigt besteuerten Abfindungsbetrag. Bei Abfindungen über 100.000 € kann das erhebliche Beträge ausmachen – ggf. lohnt ein Austritt VOR der Abfindungsauszahlung.

Wann wird der Austritt wirksam?

Der Austritt wird beim zuständigen Amtsgericht oder Standesamt erklärt und ist ab dem Folgemonat wirksam. Kirchensteuer wird taggenau abgerechnet: Für den Monat des Austritts fällt noch die volle Kirchensteuer an.

Häufige Fragen zum Kirchenaustritt

Wie hoch ist die Kirchensteuer bei Kapitalerträgen?

Kirchenmitglieder zahlen 8 oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Bei 1.000 € Kapitalertragssteuer also 80–90 € zusätzlich. Der Freistellungsauftrag reduziert die Bemessungsgrundlage.

Verliere ich kirchliche Leistungen durch den Austritt?

Ja: Kirchliche Trauungen, Beerdigungen in kirchlichen Gewändern und bestimmte konfessionelle Einrichtungen stehen nicht mehr zur Verfügung. Das ist individuell abzuwägen.

Wie teuer ist der Kirchenaustritt?

Je nach Bundesland und Gemeinde kostet der Austritt 0–30 €. Bayern: kostenlos beim Standesamt. Nordrhein-Westfalen: 30 € beim Amtsgericht.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Persönliche Steuerlast berechnen
Jetzt berechnen →