Kirchensteuer: Was kostet Kirchenmitgliedschaft wirklich?
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Bei einem Jahresgehalt von 60.000 € brutto kann das schnell 600–1.000 € pro Jahr ausmachen.
Steuerliche Konsequenzen nach dem Kirchenaustritt

| Bereich | Vor Austritt | Nach Austritt |
|---|---|---|
| Kirchensteuer | 8–9 % der Einkommensteuer | Entfällt ab Austrittsdatum |
| Sonderausgabenabzug | Kirchensteuer abzugsfähig | Entfällt (da keine Kirchensteuer mehr) |
| Kapitalerträge | Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer | Entfällt (KEST-Abfrage deaktivieren) |
| Abfindungen, §34 EStG | Kirchensteuer auf ermäßigten Betrag | Entfällt |
Der "Sonderausgaben-Clou"
Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig – reduziert also die steuerliche Last. Nach dem Austritt entfällt dieser Abzug. In der Praxis ist die Netto-Kirchensteuerbelastung deshalb niedriger als der Bruttobeträg:
- Kirchensteuer 1.000 € × (1 – Grenzsteuersatz 40 %) = effektive Belastung: 600 €
- Bei Spitzensteuersatz 45 %: effektive Belastung nur 550 €
- Trotzdem: Austritt meist finanziell vorteilhaft
Kirchenkapitalertragsteuer (KiKEST)
Banken und Broker fragen beim Bundeszentralamt für Steuern automatisch ab, ob ein Anleger kirchensteuerpflichtig ist. Kirchenmitglieder zahlen 8–9 % Kirchensteuer zusätzlich zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Nach dem Austritt: Einmalige Mitteilung an die Bank genügt – die Abfrage läuft jährlich automatisch.
Kirchensteuer auf Abfindungen (§ 34 EStG)

Wer eine große Abfindung erhält und noch Kirchenmitglied ist, zahlt Kirchensteuer auf den ermäßigt besteuerten Abfindungsbetrag. Bei Abfindungen über 100.000 € kann das erhebliche Beträge ausmachen – ggf. lohnt ein Austritt VOR der Abfindungsauszahlung.
Wann wird der Austritt wirksam?
Der Austritt wird beim zuständigen Amtsgericht oder Standesamt erklärt und ist ab dem Folgemonat wirksam. Kirchensteuer wird taggenau abgerechnet: Für den Monat des Austritts fällt noch die volle Kirchensteuer an.
Häufige Fragen zum Kirchenaustritt
Kirchenmitglieder zahlen 8 oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Bei 1.000 € Kapitalertragssteuer also 80–90 € zusätzlich. Der Freistellungsauftrag reduziert die Bemessungsgrundlage.
Ja: Kirchliche Trauungen, Beerdigungen in kirchlichen Gewändern und bestimmte konfessionelle Einrichtungen stehen nicht mehr zur Verfügung. Das ist individuell abzuwägen.

Je nach Bundesland und Gemeinde kostet der Austritt 0–30 €. Bayern: kostenlos beim Standesamt. Nordrhein-Westfalen: 30 € beim Amtsgericht.